Der Aufhebungsvertrag - die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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Manchmal wollen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. Hierfür kann ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen werden. Was es dabei für beide Seiten zu beachten gibt, soll im Folgenden dargestellt werden.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag, der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen wird und das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem festgelegten Zeitpunkt beenden soll.

Welche Punkte können darin geregelt werden?

Neben der Festlegung des Beendigungszeitpunktes können in einem Aufhebungsvertrag weitere Vereinbarungen getroffen werden. Häufig sind hier z.B. Regelungen zu einer Freistellung, zum Urlaubsanspruch, Wettbewerbsverbote oder eine Abfindung. Ziel ist es, die Beendigung und alle noch offenen Ansprüche abschließend zu regeln, damit es hinterher nicht doch noch zu Streitigkeiten kommt.

Wann ist aus Arbeitgebersicht ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Die Hürden einer Kündigung sind hoch. In der Praxis ist die Gefahr daher hoch, dass eine Kündigung unwirksam ist. Zudem kann sie eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers nach sich ziehen, die kosten- und zeitintensiv sein kann. Um das Arbeitsverhältnis also rechtssicher zu beenden, kann ein Aufhebungsvertrag ein gutes Mittel sein. 

Wann ist ein Aufhebungsvertrag aus Arbeitnehmersicht sinnvoll?

Hat der Arbeitnehmer eine neue Stelle gefunden, die er möglichst vor Ablauf der Kündigungsfrist antreten möchte, kommt ein Aufhebungsvertrag statt einer Eigenkündigung in Betracht. Auch kann der Arbeitnehmer mit Hilfe eines Aufhebungsvertrages Einfluss auf die Ausstiegsbedingungen nehmen und noch offene Ansprüche können abschließend geregelt werden.

Muss die Kündigungsfrist eingehalten werden?

Grundsätzlich nein. Da es sich um eine einvernehmliche Vertragsbeendigung handelt, sind die Parteien bei der Festlegung des Beendigungszeitpunkts frei. 

Die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist ist aber in vielen Fällen nur für den Arbeitgeber interessant. Ein Arbeitnehmer, der noch keine neue Anschlussbeschäftigung hat, sollte auf die Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen.

Worin bestehen die Nachteile eines Aufhebungsvertrags?

Ein wesentlicher Nachteil betrifft alleine die Arbeitnehmerseite: eine drohende Verhängung einer Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit, die normalerweise 12 Wochen dauert. Während dieser Sperrzeit erhält der Arbeitnehmer kein Arbeitslosengeld. Hat der Arbeitnehmer also noch keine Anschlussbeschäftigung, sollte diese Sperre möglichst vermieden werden.


Wie kann ich Ihnen helfen?

Sie wollen einen Aufhebungsvertrag abschließen und wollen sichergehen, dass dieser rechtssicher und für Sie vorteilhaft ausgestaltet ist? Gerne berate ich Sie hierzu und führe auch für Sie die Verhandlungen mit der Gegenseite. 


Sie können hierfür auch direkt auf meiner Webseite online einen Termin zur Erstberatung buchen.


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