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Aufhebungsvertrag während der Ausbildung: Was ist zu beachten?

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Aufhebungsvertrag während der Ausbildung: Was ist zu beachten?

Experten-Autor dieses Themas

„Das habe ich mir so aber nicht vorgestellt“, oder: „die Ausbildung ist doch nicht das Richtige für mich“: Diese Sätze hören Eltern und Ausbilder gar nicht so selten. Doch was ist zu tun, wenn dem Auszubildenden seine Tätigkeit nun überhaupt nicht liegt oder er sich in seinem Ausbildungsbetrieb nicht wohlfühlt? 

Grundsätzlich gibt es hier zwei Möglichkeiten: Zum einen die reguläre Kündigung, zum anderen den Aufhebungsvertrag. Doch wann kann welche Möglichkeit genutzt werden? Darf ein Auszubildender den Ausbildungsbetrieb wechseln? Darüber informiere ich Sie in diesem Ratgeber. 

Während der Ausbildung: Aufhebungsvertrag oder lieber Kündigung?

Um zu wissen, in welchen Fällen eine Kündigung sinnvoll ist und wann es besser ist, einen Aufhebungsvertrag anzustreben, muss man erst einmal wissen, was ein Aufhebungsvertrag ist. Denn anders als bei einer Kündigung, die nach Ablauf der Probezeit an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, kann ein Aufhebungsvertrag ohne Angabe von Gründen geschlossen werden. Dies geschieht immer einvernehmlich zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb. Und das ist auch der größte Unterschied zu einer Kündigung, die einseitig erfolgt.  

Gesetzlich geregelt wird eine Kündigung während der Berufsausbildung im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Gemäß § 22 ist vorgeschrieben, dass während der Probezeit – die mindestens einen Monat und höchstens vier Monate andauern darf (§ 20 BBiG) – das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit und auch ohne das Einhalten einer Frist beendet werden kann. Nach der Probezeit jedoch ist eine Kündigung seitens des Auszubildenden schon weitaus komplizierter. So darf der Auszubildende nur kündigen, wenn er die Berufsausbildung und/oder das Berufsfeld aufgeben will oder wenn wichtige Gründe dafürsprechen. Das sind zum Beispiel: 

  • fehlende Vergütung des Auszubildenden, 

  • Mobbing am Arbeitsplatz oder auch 

  • fehlende Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten, die der Auszubildende für seine Ausbildung benötigt. 

Wann aber kann nun ein Aufhebungsvertrag Sinn ergeben? Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Auszubildende gern den Ausbildungsbetrieb während seiner Ausbildung – auch kurzfristig – wechseln möchte. Stimmt der Ausbildungsbetrieb der Aufhebung des Ausbildungsvertrags zu, muss weder eine Kündigungsfrist noch die Angabe von Gründen beachtet werden.  

Geht der Wunsch nach Aufhebung des Ausbildungsvertrages eher von der Seite des Ausbildungsbetriebes aus, der dem Auszubildenden ja nicht so einfach kündigen kann, kann der Auszubildende hierbei sogar eine Abfindung aushandeln. In der Praxis beträgt die Höhe der Abfindung oftmals ein Monatsgehalt des Auszubildenden und soll ihn für den Verlust des Ausbildungsplatzes entschädigen. Dies muss auch so im einvernehmlichen Aufhebungsvertrag schriftlich vereinbart werden. Bei minderjährigen Auszubildenden müssen zusätzlich die gesetzlichen Vertreter den Aufhebungsvertrag unterschreiben. 

Gibt es Nachteile durch einen Aufhebungsvertrag?

Da einem Auszubildenden nach der Probezeit nicht einfach so gekündigt werden kann, streben Ausbildungsbetriebe aus verschiedenen Gründen manchmal einen Aufhebungsvertrag an, denn so kann eine Kündigung rechtlich sicher umgangen werden.  

Auch wenn dies dem Auszubildenden mit einer Abfindung schmackhaft gemacht werden soll, so sollte sich der Auszubildende trotzdem über die Konsequenzen eines Aufhebungsvertrages bewusst sein. Ein solcher hat nämlich zur Folge: 

  • Verzicht auf den gesetzlichen Kündigungsschutz 

  • Sperrfrist beim Arbeitslosengeld (durch selbst herbeigeführte Beendigung der Ausbildung)  

Aufhebungsvertrag während der Ausbildung: Besteht Anspruch auf Resturlaub?

Grundsätzlich ja. Aber es kommt auch darauf an, was im Aufhebungsvertrag vereinbart wurde, denn oftmals steht die sogenannte Erledigungsklausel im Aufhebungsvertrag. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass gegenseitig keine weiteren Ansprüche bestehen. Wenn Sie dieser Klausel durch Ihre Unterschrift zustimmen, verzichten Sie möglicherweise auf Ihren (Rest-)Urlaub. Eine Möglichkeit zur Abgeltung des Resturlaubs ist auch die Freistellung des Auszubildenden bis zu dessen Ausscheiden aus dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb. Ebenfalls ist die Auszahlung des Urlaubsanspruchs möglich. Wie mit dem (Rest-)Urlaub verfahren wird, sollte im Aufhebungsvertrag klar geregelt sein. 

Passend dazu sei ein sehr aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.12.2022, Aktenzeichen 9 AZR 266/20 erwähnt. Darin heißt es unter anderem, dass der gesetzliche Mindesturlaub eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub zwar dreijährig verjähren kann (§ 214 Abs. 1, § 194 Abs. 1 BGB), die Verjährungsfrist jedoch erst zum Ende des Jahres beginnt, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ganz konkret über seinen Urlaubsanspruch und die Frist, bis wann dieser Anspruch verfällt, informiert hat. Hier besteht folglich eine erhebliche Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers. 

Muster für einen Aufhebungsvertrag in der Ausbildung

Aufhebungsvertrag 

zwischen Frau/Herrn (vollständiger Name des Auszubildenden), 

geboren am: 

wohnhaft in: 

und 

Name des Ausbildungsbetriebes – vertreten durch den Geschäftsführer (Name), Anschrift – 

wird einvernehmlich folgender Aufhebungsvertrag geschlossen: 

§ 1 Ende des Ausbildungsverhältnisses 

Die Vertragsparteien haben sich darauf geeinigt, das zwischen ihnen seit (Datum des Ausbildungsbeginns) bestehende Ausbildungsverhältnis zum (Datum des vorzeitigen Endes der Ausbildung) mit Unterzeichnung dieses Aufhebungsvertrages aufzuheben. 

§ 2 Abfindung 

Der Auszubildende erhält zum Ausgleich für den Verlust seines Ausbildungsplatzes eine Abfindung in Höhe einer monatlichen Ausbildungsvergütung (Euro), in Worten (Betrag). Die Zahlung der Abfindungssumme wird mit der Auszahlung der restlichen Ausbildungsvergütung in Höhe von (Euro) vorgenommen. Die Höhe der anteiligen Ausbildungsvergütung ergibt sich aus dem bis (Datum des vorzeitigen Endes der Ausbildung) bestehenden Ausbildungsverhältnis. 

§ 3 Urlaub 

Die dem Auszubildenden verbleibenden Urlaubsansprüche in Höhe von (Anzahl der Tage) Arbeitstagen werden durch ein gleichwertiges Urlaubsentgelt abgegolten. Der Ausbildungsbetrieb hat den Auszubildenden darüber aufgeklärt, dass der Urlaubsanspruch damit vollständig abgegolten ist. 

§ 4 Arbeitszeugnis 

Der Ausbildungsbetrieb stellt dem Auszubildenden bis zum (Datum) ein wohlwollend formuliertes, qualifiziertes Ausbildungszeugnis aus, das die bisherigen Tätigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Auszubildenden angemessen darstellt und seine berufliche Entwicklung unterstützt. 

§ 5 Rückgabe von Firmeneigentum 

Der Auszubildende händigt bis spätestens (Datum) sämtliche dem Arbeitgeber gehörenden Sachen an diesen aus, insbesondere: 

• (beispielsweise) ein Mobiltelefon 
• (beispielsweise) einen Garagentorschlüssel 

§ 6 Erledigungsklausel 

Die Parteien, die diesem Schriftstück zugestimmt haben, sind sich einig, dass mit dem Aufhebungsvertrag alle Punkte abschließend geklärt sind. Gegenseitige Ansprüche bestehen nicht. 

§ 7 Belehrung und Aufklärung 

Der Auszubildende wurde vor Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages darüber informiert, dass ein Aufhebungsvertrag zu einer Sperre der Arbeitslosenunterstützung führen kann. Dem Auszubildenden wurde vor Unterzeichnung empfohlen, sich vorher entweder eine andere Ausbildungsstelle zu suchen oder gegebenenfalls mit einem zuständigen Leistungsträger in Kontakt zu treten. Der Auszubildende wurde darüber informiert, dass er sich nach Abschluss des Aufhebungsvertrages erforderlichenfalls bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden oder bei anderen sozialen Trägern Hilfe suchen kann. 

§ 8 Unterschrift 

Mit seiner Unterschrift erklärt der Auszubildende, dass er sich freiwillig, einvernehmlich und nach ausreichender Überlegungszeit dazu entschieden hat, das Ausbildungsverhältnis aufzulösen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Auszubildende, dass er den Aufhebungsvertrag sorgfältig gelesen und inhaltlich verstanden hat.

Ort und Datum des Vertragsabschlusses

Stempel und Unterschrift des Ausbildungsbetriebes (Geschäftsführer) 

__________________________________

Unterschrift des Auszubildenden 

Bei Minderjährigen: Unterschrift der gesetzlichen Vertreter 

Anmerkung zu § 3 Urlaub

Wenn kein Urlaubsanspruch mehr besteht, kann die Formulierung folgendermaßen lauten: Die Parteien sind sich darüber einig, dass sämtliche Urlaubsansprüche bereits vollständig erfüllt und abgegolten worden sind.

Disclaimer

Die vorstehenden Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Das vorstehende Muster eines Aufhebungsvertrags während der Ausbildung ersetzt keine konkrete Beratung und Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Aufgrund der sich ändernden Gesetzgebung und Rechtsprechung, auch in Zukunft, kann keine Garantie für die Aktualität und Vollständigkeit übernommen werden.

Foto(s): ©Adobe Stock/Pixel-Shot

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