Der Autobauer Ford streicht tausende Stellen an den Standorten Köln und Aachen – Kündigung und Abfindung

  • 1 Minuten Lesezeit

Aufgrund der Umstellung der Autoproduktion auf die Elektromobilität werden an den Standorten des US-Autobauers Ford in Köln und Aachen tausende Arbeitsplätze wegfallen. Von dem Stellenabbau werden vor allem Mitarbeiter in der Entwicklung, der Verwaltung, im Marketing und im Vertrieb betroffen sein.

Was tun bei einer Kündigung?

Bei jeder Kündigung haben Arbeitnehmer unter anderem das Recht zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Besonders hervorzuheben ist, dass eine Kündigungsschutzklage nur innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang der Kündigung erfolgen kann. Innerhalb von drei Wochen muss also eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht sein.

Was tun bei einem Aufhebungsangebot?

Es ist zu erwarten, dass der Autobauer Ford zur Vermeidung von Kündigungsschutzklagen mit den jeweiligen Arbeitnehmern eine Aufhebungsvereinbarung zu schließen versuchen wird. Die Unterzeichnung einer solchen Aufhebungsvereinbarung will selbstverständlich wohl überlegt sein. Ein Anreiz zur Unterzeichnung einer Aufhebungsvereinbarung ist regelmäßig die Zahlung einer Abfindung. Es kommen aber auch weitere Punkte hinzu, die in einer Aufhebungsvereinbarung im Interesse eines jeden Arbeitnehmers Platz finden sollten. Dazu zählen zum Beispiel die Freistellung von der Arbeitsleistung unter fortlaufender Lohnzahlung, eine Vereinbarung zum Arbeitszeugnis etc.

Auch die sozialrechtlichen Folgen der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages sollten im Blick behalten werden. So droht in der Regel bei Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld I von bis zu zwölf Wochen.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen!

Wir unterstützen Sie gerne sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer arbeitsrechtlichen Interessen! Sprechen oder schreiben Sie uns gerne jederzeit an unter: info@ltmk.de, 02219730380. Ihr Rechtsanwalt Dr. Baran Kizil, LL.M. 

Foto(s): Bild von Rosy auf Pixabay

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Baran Kizil LL.M.

Beiträge zum Thema