Der gekaufte Hund oder Katze ist krank?

  • 2 Minuten Lesezeit

Zunächst überwiegt die Freude, wenn man das gerade vom Züchter gekaufte Tier in's traute Heim bringt. Die Freude kann aber schnell umschlagen, wenn das gerade gekaufte Tier schon nach ein paar Tagen deutliche Krankheitssymptome zeigt. 

Deshalb rate ich jedem potenziellen Tierkäufer zu einer Ankaufuntersuchung. Diese ist insbesondere bei Kauf von Pferden sehr weit verbreitet. Allein die Frage nach einer derartigen Untersuchung kann einem schon viel über den potenziellen Verkäufer des Tieres sagen. Wer als Verkäufer/Züchter eines Hundes eine solche Untersuchung sofort mit diversen Gründen ablehnt, auch wenn Sie selbst die Kosten übernehmen wollen, der ist nicht so vertrauenswürdig, dass sie bei ihm kaufen sollten. Seriöse Verkäufer/Züchter werden immer auch ein eigenes Interesse daran haben, nur gesunde Tiere zu verkaufen. Wer hier mit fadenscheinigen Gründen die Notwendigkeit einer derartigen Untersuchung ablehnt, der sollte nicht der Verkäufer ihres neuen Haustieres sein.

Wie sie eine derartige Untersuchung im Rahmen eines Kaufvertrags über einen Hund/eine Katze oder auch ein Pferd vereinbaren, erfahren Sie gern im Rahmen einer Erstberatung oder auch ausführlichen Beratung. Sie sollten dabei bedenken, dass die Tierarztkosten für ein erkranktes Tier schnell mehrere tausend Euro betragen können. Rechnet man dann noch den Kaufpreis hinzu, ist es besser zuvor Geld in eine kompetente Beratung zu investieren, als hinterher hohe Kosten für die OP oder Behandlung durch einen Tierarzt zu stemmen.

Aber was ist zu tun, wenn das Tier schon gekauft ist und sich nun eine ernsthafte Erkrankung zeigt? Zeigen Sie die Erkrankung unbedingt dem Verkäufer / Züchter des Tieres an. Und zwar so, dass sie dies auch später nachweisen können. Das Telefon ist also zunächst nur die erste, freundliche Wahl. Sie sollten daher im Nachgang immer noch einmal die Erkrankungsanzeige per E-Mail oder per Brief wiederholen. Fordern Sie den Züchter / Verkäufer zur Mitwirkung auf. 

Sollte das Tier noch nicht länger als 6 Monate in Ihrem Besitz sein, haben Sie beste Chancen im Falle einer ernsthaften Erkrankung Kosten für die Heilbehandlung ersetzt zu bekommen und ggfls. auch Chancen auf eine erfolgreiche Minderung des Kaufpreises. Es ist heute keine Seltenheit, wenn für einen Hund € 2.000 oder mehr bezahlt wird. Hat das Tier eine ernsthafte Erkrankung für die der Züchter/Verkäufer haftet, kann sich der Kaufpreis schnell auf nur noch € 500,- oder weniger mindern. 

Auch hier gilt, holen sie sich rechtzeitig anwaltlichen Rat von mir oder einem Kollegen, der auf dem Gebiet des Tierrechts spezialisiert ist und/oder auf diesem Gebiet Erfahrung hat. 

Viele Verkäufer agieren mit vorgefertigten Kaufverträgen, die Juristen als AGB, also Allgemeine Geschäftsbedingungen einstufen. Lassen sie sich deshalb nicht ins „Bockshorn jagen“, wenn der Verkäufer sich auf einen Gewährleistungsausschluss beruft und deshalb die Haftung für Krankheiten des gekauften Tieres rundweg ablehnt. Legen Sie auch hier den Vertrag einem Rechtsanwalt zur Prüfung vor um die ihnen zustehenden Rechte zu kennen und diese zu wahren.

Ich hoffe, ich konnte dem einen oder anderen leidgeplagten Halter eines gerade gekauften Tieres mit einigen Tipps behilflich sein.

Es grüßt Sie herzlich

Armin Müller

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Armin Müller

Beiträge zum Thema