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Hund, Katze, Pass!

  • 7 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Viele Tierfreunde möchten auch im Urlaub ihren Vierbeiner nicht missen. Doch wer Hund oder Katze mit in den Urlaub nehmen möchte, muss viele Dinge beachten bevor es auf die Reise geht. Das gilt gleichermaßen, wenn das Tier daheim bleibt und in einer Tierpension oder zuhause von einem Tiersitter versorgt wird. Daher erläutert die Redaktion von anwalt.de diese Woche die wichtigsten Empfehlungen für die Reiseplanung. So können Sie mit Ihrem Tier entspannt in die Sommerferien starten.

[image]Heimtierausweis, Einreisebestimmungen

Grundvoraussetzung für das tierische Reisevergnügen ist der Heimtierausweis. Er wird vom Tierarzt ausgestellt und gilt für Hunde, Katzen und Frettchen und belegt, dass das Tier wirksam gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Heimtierausweis muss  innerhalb der EU bei der Einreise in einen EU-Mitgliedstaat zwingend  vorgelegt werden. Innerhalb Deutschlands reicht der alte Impfpass aus, allerdings nur, wenn das Tier auch regelmäßig geimpft wurde. Für eine eindeutige Identifizierung und Zuordnung des Tieres zu dem Heimtierausweis muss das Tier tätowiert oder gechipt sein. Achtung: Damit der Impfschutz sicher wirkt, muss die Impfung bereits einige Zeit vor der Reise erfolgt sein. Die genaue Vorlaufzeit richtet sich nach den Angaben des Impfstoffherstellers und sollte bei der Reiseplanung berücksichtigt werden. Genauere Informationen zu den Impfungen erfahren Sie von Ihrem Tierarzt.

Darüber hinaus gelten für bestimmte Länder weitere Einfuhrbestimmungen. In einigen Ländern ist die Einfuhr von Kampfhunden beispielsweise verboten, in manchen besteht sogar eine mehrmonatige Quarantänepflicht, so dass es bereits von vornherein ausgeschlossen ist, sein Haustier auf einer regulären Urlaubsreise mitzunehmen. Sonderregeln gelten zudem für Tiere, die jünger als drei Monate sind. Sie dürfen etwa in Schweden oder Irland gar nicht eingeführt werden oder nur in Begleitung eines Muttertiers mit einer zusätzlichen Dokumentation ihrer Herkunft. Informationen zu den Einreisebedingungen geben die Kreisveterinärämter, Zuchtverbände und auch die Botschaften des Reiselandes. Achtung: Sie sind selbst dazu verpflichtet, die erforderlichen Informationen für die Einreise einzuholen. Verlassen Sie sich daher nicht allein auf die Aussagen des Reisebüros, sondern sichern Sie sich zusätzlich bei den Behörden ab.

Autoreise

Soll der Vierbeiner mit in den Urlaub, wählen viele Tierbesitzer das Auto als Reiseverkehrsmittel. Man sollte darauf achten, dass das Tier in einer Transportbox untergebracht oder zumindest mit einem Anschnall-Geschirr gesichert ist. Während der Fahrt sollte das Tier stets angeleint sind. Das ist wichtig, damit nicht nur Tier und Autoinsassen bei einem Auffahrunfall gesichert sind, sondern das Tier nach einem Unfall nicht wegläuft und möglicherweise weitere Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Um dem Tier unnötigen Stress zu ersparen, sollte es bereits an Autofahrten gewöhnt sein. Hunde kann man gut trainieren, indem man sie zum Beispiel im Auto auf ihrer Lieblingsdecke oder in ihrer Transportbox füttert und sie mit Leckerli belohnt.

Für Hunde kann Hitze tödlich sein. Denn sie können nicht schwitzen wie wir Menschen. Sie gleichen höhere Temperaturen durch Hecheln aus. Deshalb darf ein Hund niemals alleine im Auto gelassen werden, selbst wenn der Wagen an einem schattigen Fleck geparkt ist. Die Sonnenstrahlung kann sich rasch ändern und das Fahrzeug in einen Backofen verwandeln. Man sollte dafür sorgen, dass ausreichende Zwischenstopps eingelegt werden, damit der Hund ausreichend Wasser trinken und Gassi gehen kann. Die letzte Fütterung sollte einige Stunden vor Reiseantritt liegen und der Hund während der Reise nur gefüttert werden, wenn sie lange dauert. Da in den meisten Autobahnraststätten ein Hundeverbot gilt, empfiehlt es sich, auf Landstraßen auszuweichen, wo man ausreichende Haltegelegenheiten für kurze Spaziergänge und auch Gaststätten und Restaurants findet, die Hunde eher tolerieren.

Flugreise

Flugreisen sind für Tiere ziemlich strapaziös. Daher sollte man sein Tier nur einem stressigen Flug aussetzen, wenn es unbedingt erforderlich ist, also z.B. bei Reisen, die mindestens vier Wochen dauern. Hunde und Katzen bis zu 5 kg können als Handgepäck im Flugzeug mitgenommen werden. Viele Airlines verlangen dann für den Transport nichts, einige ca. 25 Euro. Allerdings müssen die Tiere in einer ausbruchsicheren Box untergebracht werden, die regulär den gesamten Flug über unter dem Sitz gelagert wird und die üblichen Maße für Handgepäck nicht überschreiten darf. In einigen Fällen akzeptiert das Flugpersonal kulanterweise eine tierfreundlichere Lagerung.

Hunde und Katzen mit einem Gewicht über 5 kg werden als Gepäck befördert, die Kosten für den Transport richten sich nach den Tarifen für Übergepäck. Die Tiere sind hier während des Flugs in sog. Kennels untergebracht, spezielle stabile Flugtransportboxen für Haustiere, die so bemessen sein müssen, dass das Tier darin bequem stehen, liegen und sich auch umdrehen kann. Die Boxen müssen wasserdicht und ausreichend gepolstert sein.

Zusätzlich zu den Flugkosten verlangen einige Länder eine Flughafengebühr. Ausnahmen werden bei Blindenhunden gemacht: Sie dürfen grundsätzlich kostenfrei und in der Kabine mitgenommen werden.

Hotel, Sonne und Strand

Wichtig ist, dass man bereits bei Buchung der Reise abklärt, ob man das Tier in das Hotel oder Ferienhaus mitbringen darf. Campingurlaub ist ebenfalls möglich, allerdings sollte man sich dort ebenfalls vorher informieren. Schwierigkeiten wegen des Tieres drohen am Strand, denn an den meisten offiziellen Stränden dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. Allerdings kann man dieses Hindernis umgehen und sich eine abgelegene Badebucht oder speziell ausgewiesene Hundestrände suchen.

Achtung: Hunde können einen Sonnebrand und einen Hitzschlag bekommen! Daher sollte man das Tier vor der Sonne schützen, z.B. mit einem schattigen Plätzchen und mit Babysonnencreme, sie hat einen hohen Lichtschutzfaktor und ist unparfümiert. Kühlung bringen feuchte Handtücher auf den Pfoten oder Rücken. Außerdem sollte man ausreichend Plastiktüten bereithalten - schließlich will man den Strand so sauber hinterlassen wie man ihn vorgefunden hat.

Tierpension und Tiersitter

Ganz anders als Hunde, die sich auch auf Reisen leicht an das neue Umfeld gewöhnen können, sind Katzen äußerst revierbezogene Tiere. Wenn sie aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden, leiden sie meist sehr. Ausnahmen sind Exoten, die zum Beispiel das Pendeln zwischen zwei Wohnsitzen gewöhnt sind oder routinierte Campingwagen-Tiger. Aber die meisten Katzen möchten lieber in ihrer gewohnten Umgebung bleiben.

Man sollte daher - möglichst schon bevor man sich seinen Stubentiger anschafft - Personen suchen, die auf ihn aufpassen, wenn Herrchen oder Frauchen auf Reisen sind. Wird man bei Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten nicht fündig, kann man einen Tiersitter beauftragen, der dann täglich mehrere Stunden bei dem Tier vorbeischaut. Auch Züchter, Tierheime und Tierärzte vermitteln für die Urlaubszeit Aufpasser. In vielen Fällen passen die Tiersitter gegenseitig auf die Haustiere in der Urlaubszeit auf, die Leistung erfolgt dann unentgeltlich. Rechtlich handelt es sich dabei um ein sog. Gefälligkeitsverhältnis bei dem eine Haftungsbeschränkung zugunsten des Tiersitters besteht.

Weitere Informationen zu dem Thema lesen Sie im anwalt.de-Rechtstipp "Gefälligkeit: Haftung für Missgeschicke?".

Weiter kann das Tiersitten auch gegen Bezahlung erfolgen. Achtung: Soll ein Entgelt bezahlt werden, so muss dies ausdrücklich vereinbart werden. Andernfalls hat der Tiersitter keinen Anspruch auf Bezahlung (AG Hagen, Az.: 13 C 20/96).

Eine weitere Möglichkeit sind Tierpensionen. Hier wird das Tier vor Ort in der Tierpension untergebracht, gehegt und gepflegt. Natürlich leiden Katzen oft, wenn sie aus ihren gewohnten vier Wänden gerissen werden. Doch sie können sich durchaus schnell in einer Tierpension eingewöhnen, die ausreichende Rückzugsmöglichkeiten für das Tier bietet, so dass es sich erholen kann.

Bevor man die Dienste eines Tiersitters oder einer Tierpension in Anspruch nimmt, sollte man wichtige Regeln im Vorfeld berücksichtigen. Gerade in der Urlaubssaison sind die meisten Tierpensionen ausgebucht. Darum sollte man sich rechtzeitig vor Reiseantritt um das Urlaubsplätzchen für sein Tier kümmern, sich die Tierpension oder den Tiersitter genau ansehen und sich vor Ort über die Unterbringung und Pflege der Tiere informieren. In den meisten Fällen nehmen Tierpensionen Haustiere nur an, wenn sie gegen die schlimmsten Tiererkrankungen geimpft sind und lassen sich den Impfpass zu dem Tier vorlegen.

Das Tier sollte nicht erst kurz vor Reisebeginn in der Tierpension abgegeben werden, damit eventuelle Probleme vor der Abreise noch geklärt werden können. Vorlaufzeit ist auch bei Tiersittern zu empfehlen, so können sich Tier und Tiersitter besser kennenlernen. Tiersitter und Tierpension sollte man die Urlaubs- und Tierarztadresse hinterlassen und eine weitere Person benennen, die im Notfall kontaktiert werden kann.

Da man als Tierhalter für Schäden haftet, die das Tier verursacht, ist eine Tierhaftpflichtversicherung empfehlenswert. Sie erstattet dann auch Schäden, die das Tier in der Tierpension oder beim Tiersitter anrichtet. Dort werden Tiere oftmals nur aufgenommen, wenn man vorweist, dass eine entsprechende Haftpflichtversicherung für das Haustier besteht.

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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