Der Güterichter im Arbeitsprozess zur Vermeidung des Verlustes des Arbeitsplatzes?

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Manchmal spielen bei einem Arbeitsrechtsstreit nicht die rechtlichen Gesichtspunkte die entscheidende Rolle, sondern vielmehr persönliche Umstände.

So habe ich einen Arbeitnehmer in einem Kündigungsschutzverfahren vertreten, der sich in die Tochter des Firmenchefs verliebt hatte. Als er dies seiner Angebeteten mitteilte und seine Liebe keine Erwiderung fand wurde er fristlos gekündigt.

Leider gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Möglichkeit den Rechtsstreit auf einen Güterichter übertragen zu lassen, sonst wäre die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vielleicht zu verhindern gewesen.

Aber: Was ist überhaupt ein Güterichter?

Der Güterichter ist ein ausgebildeter Richter und übt das Amt in der Regel neben seiner Hauptrichterstelle aus. Er verfügt über eine besondere Zusatzausbildung im Bereich der einvernehmlichen Konfliktbewältigung. Er wird auf Vorschlag mit Zustimmung der Parteien tätig. Der angerufene Güterichter kann nicht mehr als Richter über den bei ihm besprochenen Sachverhalt richten. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und darf, selbst wenn es nicht zu einer Einigung kommen sollte, dem zuständigen Richter seine Erkenntnisse nicht weitergeben.

Zurück zum Fall:

In dem oben genannten Fall hätte im Rahmen des Güterichterverfahrens ausgearbeitet werden können, wie das Arbeitsverhältnis, trotz der Gefühlslage der Parteien, hätte fortgeführt werden können.

In der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht wurde das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer (nicht geringen) Abfindung beendet.

Ist der Güterichter im Arbeitsprozess sinnvoll?

In einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht spielen die Gefühle der Parteien für das Gericht selten eine Rolle, da nach einer rechtlichen Einordnung des Streites gesucht wird. Diese wird oftmals in einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung oder dem teilweisen Nachgeben der Klageforderung gefunden.

Der Termin beim Güterichter ist nicht öffentlich, so dass beide Parteien nicht die Angst haben müssen, dass Personen, die in der öffentlichen Verhandlung anwesend sind, Dinge erfahren, die als peinlich empfunden werden können.  

Ob und in welchen Fällen ein Arbeitsrechtstreit vor einem Güterichter besprochen werden sollte hängt stark vom Einzelfall ab. Oftmals lassen sich in dem zeitintensiveren Verfahren langfristig bessere Lösungen finden, als durch einen Vergleich in einer arbeitsgerichtlichen Verhandlung.


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