Deutsche Lichtmiete - jetzt auch Pleite der Direktinvestitionsgesellschaften. Handlungsbedarf für Anleger

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Am 10.01.2021 wurden vom Insolvenzgericht des Amtsgerichts Oldenburg die Anordnungen der vorläufigen Verwaltung des Vermögens von drei Direkt-Investitionsgesellschaften der Gruppe Deutsche Lichtmiete veröffentlicht. Es geht um die Firmen

Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH,

Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH und

Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH.

Damit ist nun definitiv klar, dass neben den Anleihegläubigern auch Anleger der Direktinvestments der Deutschen Lichtmiete von der Schieflage der Unternehmensgruppe betroffen sind.

Dieses Szenario hatte sicher leider bereits angedeutet. Denn am 06.01.2022 erfolgten über die BaFin für diese drei Gesellschaften bereits Veröffentlichungen von Mitteilungen nach  § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Diese Veröffentlichungen sind dann durchzuführen, wenn Tatsachen eintreten, die geeignet sind, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber den Anlegern erheblich zu beeinträchtigen.

Diese Tatsachen lagen hier in der Eröffnung der vorläufigen Insolvenzverfahren von anderen Gesellschaften der Gruppe Deutsche Lichtmiete vor. 

Im Wortlaut heißt es dort:

"Die Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH, Im Kleigrund 14, 26135
Oldenburg, befindet sich derzeit in einer finanziellen Krise und ist drohend zahlungsunfähig."

Deutlicher kann man die Misere wohl kaum formulieren.

Als Grund wurde angegeben, dass

"u.a. die Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH einen Insolvenzantrag stellen musste und am 05.01.2022 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH durch das Amtsgericht (Insolvenzgericht) Oldenburg angeordnet wurde und damit Zahlungen von Konzerngesellschaften nicht rechtzeitig erfolgen."

Es droht hier also ein Szenario, wie es Anleger von Direkt-Investments in der jüngeren Vergangenheit leider bereits erleben mussten. Ein prominenter Fall war die Insolvenz der P&R-Gruppe. Einige Parallelen sind augenscheinlich, wenn sich auch noch aufklären muss, was bei der Deutschen Lichtmiete im Detail genau die Insolvenz verursacht hat. Hier wird der vorläufige Insolvenzverwalter gefordert sein.

Was kommt nun auf die Anleger der Direkt-Invesmtents zu?

Es ist damit zu rechnen, dass in eingen Wochen das Insolvenzverfahren eröffnet werden wird. Dann wird eine Aufforderung des Insolvenzverwalters erfolgen, die Forderungen zur Tabelle anzumelden. Heir empfiehlt es sich grundsätzlich, sich mit einem spezialisieren Rechtsanwalt abzusprechen. Denn ggf. können spezielle Verfahrensrechte geltend gemacht werden, die dann später zu einer bevorzugten Befriedigung führen können.

Zusätzlich zum Insolvenzverfahren wird es darum gehen, zu überprüfen, ob es Personen oder Firmen gibt, die in Anspruch genommen werden können, weil sie die Insolvenz verursacht haben oder hätten erkennen können. Zu denken ist hier an das Management, Wirtschaftsprüfer, Rating-Agenturen, Steuerberater aber auch Banken und Vermittler, wenn diese auf bestehende Risiken nicht hingewiesen haben.

Betroffene Anleger können sich gerne bei der Kanzlei Bergdolt melden. Wir informieren Sie in einem kostenlosten Erstgespräch über die aktuelle Lage und bieten auch einen regeläßigen Infomationsservice zur Deutschen Lichtmiete an. So stellen Sie sicher, dass Sie nichts verpassen und über anstehende Verfahrensschritt und Möglichkeiten rechtzeitig informiert werden. Wir unterstützen Sie auch bei der Korrespondenz mit einer Rechtsschutzversicherung.

Wir haben jahrelange Erfahrung in Insolvenzverfahren vergleichbarer Art. Wir haben hier bereits eine Vielzahl von Anlegern vertreten und beraten und konnten immer wieder Erfolge erzielen. Oft konnte dabei nicht nur der Totalverlust abgewendet werden, sondern zusätzlich noch ein beträchtlicher Teil des verlorenen Kapitals zurückerlangt werden.

 



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