Deutscher Medien Verlag: Warnung vor der Telefonabzocke der S&M Marketing GmbH

  • 4 Minuten Lesezeit

Deutscher Medien Verlag: Warnung vor der Telefonabzocke der S&M Marketing GmbH

Als Deutscher Medien Verlag (nicht zu verwechseln mit T&M Medien Verlag und Schneller Gefunden oder Medienverlag24 der SEO Dienstleistungs GmbH oder Deutsches Medienportal der AZZ Dienstleistungen UG oder SK Medienmarketing) führt die S&M Marketing GmbH derzeit Trickanrufen bei unzähligen Gewerbetreibenden und Freiberuflern in ganz Deutschland durch (nicht zu verwechseln mit der Medienzentrale Verlag Service oder MD Verlag Service). Die Masche des Deutscher Medien Verlag ist dabei unter Abofallenbetreibern derzeit sehr beliebt und wird von vielen ähnlichen Unternehmen durchgeführt. Anscheinend ist diese Masche auch sehr erfolgreich, weswegen sich immer mehr Nachahmer finden.

Die Masche von Deutscher Medien Verlag

Alles beginnt mit einem Telefonanruf. Ein sogenannter Cold Call – also ein rechtswidriger Werbeanruf – ebnet den Weg zur Vertragsfalle. Aus einem Callcenter lässt der Deutscher Medien Verlag riesige Listen mit Gewerbetreibenden und Freiberuflern abtelefonieren. Am Anfang des Gesprächs wird behauptet, man sei von Google oder es gehe um den Google-Eintrag. Hier gibt es jedoch immer wieder Variationen, um das Vertrauen des Angerufenen zu erwecken. Dann wird behauptet, dass ein ursprünglich kostenloser Eintrag nunmehr kostenpflichtig geworden ist, da er nicht rechtzeitig gekündigt wurde. Man habe nur jetzt die Möglichkeit, die Vertragslaufzeit gegen Zahlung eines bestimmten Betrages zu verringern und den Vertrag schnell zu beenden. Der Angerufene weiß meist nicht, welche Verträge in der Vergangenheit abgeschlossen worden sind. Insofern lässt er sich auf das Gespräch ein und versucht meist, Schadensbegrenzung zu betreiben. Kurz darauf erfolgt ein zweites Telefonat, welches angeblich dem Datenabgleich dient. Tatsächlich werden dort Suggestivfragen gestellt, die möglichst häufig mit JA beantwortet werden sollen. Dieses Gespräch wird dann auf Band aufgezeichnet, sodass der Deutscher Medien Verlag die Betroffenen mit dieser Aufzeichnung unter Druck setzen kann.

Deutscher Medien Verlag: Wer steckt hinter dieser Masche?

Die meisten Abofallenbetreiber versuchen, ihren Firmennamen so selten wie möglich zu publizieren. Daher sucht man sich Namen, welche bei Google gut ranken und unverfänglich klingen. Es existiert tatsächlich eine Deutsche Medien Verlag GmbH aus Cottbus, die jedoch mit dem vorliegenden Abofallenbetreiber nichts zu tun hat. Vielmehr wird versucht, sich an den guten Ruf dieses Unternehmens anzulehnen und sich somit einen seriösen Anstrich zu verleihen. Tatsächlich steht die S&M Marketing GmbH hinter der Masche des Deutscher Medien Verlag. Über die S&M Marketing GmbH haben wir bereits hier ausführlich berichtet:

Vorsicht vor S&M Marketing GmbH und Deutscher Medien Verlag

Deutscher Firmenverlag tritt auf den Pan

Mittlerweile führt ein Deutscher Firmenverlag die gleiche Mache durch, darüber haben wir gesondert berichtet:

Deutscher Firmenverlag

Rechnung und Mahnung Deutscher Medien Verlag

Unmittelbar nach dem Telefonat erfolgt die Rechnung des Deutscher Medien Verlag. Den meisten Betroffenen ist bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht bewusst, einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben. Erst mit der Rechnung und eventuellen weiteren Nachforschungen wird einem Betroffenen das Telefonat bewusst, sodass die Herkunft der Rechnung klar wird. Wird die Rechnung nicht gezahlt, erfolgen unverzüglich Mahnungen mit kurzen Fristen. Üblicherweise werden im Anschluss Inkassounternehmen und Inkassoanwälte mit der Forderungsbeitreibung beauftragt, um somit die Eskalationsspirale weiter zu treiben.

Deutschermedienverlag.de – ein völlig nutzloses Portal

Wie die meisten Abofallenbetreiber verfügt auch der Deutscher Medien Verlag über ein völlig unmaßgebliches Internetportal. Wir können uns beim besten Willen nicht vorstellen, dass dieses Portal für Gewerbetreibende oder Freiberufler auch nur einen geringen Mehrwert bringt. Sucht man beispielsweise nach einem Rechtsanwalt in München, findet man dort genau einen Treffer, der sich unter der Kategorie Baumdienste befindet. Eine Eintragung in diesem Portal bringt dem Betroffenen also nichts außer hohe Kosten.

Zu den Kerntätigkeiten unserer Kanzlei

Wir beraten unsere Mandanten im Markenrecht, unterstützen bei der Markenanmeldung und der Markenüberwachung, erstellen Markenlizenzverträge und gehen gegen Markenverletzungen vor. Im Wettbewerbsrecht beraten wir zu allen Fragen der vergleichenden, irreführenden und belästigenden Werbung, zu Schleichwerbung und unlauterer Nachahmung. Im Werberecht beraten wir u.a. zu Influencer Verträgen und Coachingverträgen, zu  Affiliate Verträgen und allen weiteren Fragen rund um die Werbung. Im IT-Recht beraten und vertreten wir zum IT-Vertragsrecht, Domainrecht und E-Commerce-Recht, erstellen Ihre Softwareverträge, SaaS-Verträge und IT-Verträge, beraten Sie umfassend im Datenschutzrecht und helfen bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung. Zudem verfügen wir über eine breite Expertise Moderecht, Heilmittelwerberecht, sowie zu Fragen zum Elektrogesetz und Batteriegesetz.



Abwehr der Forderungen von Deutscher Medien Verlag

Unsere Kanzlei ist auf die Abwehr von Vertragsfallen spezialisiert. Forderungen wie diejenige des Deutscher Medien Verlag, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen sind, lassen sich abwehren. Als Anwalt für Markenrecht,  Wettbewerbsrecht und IT- Recht haben wir in den letzten Jahren unzählige Mandanten vertreten, die aufgrund der genannten Telefonmasche in eine Abofalle geraten sind. Wir konnten bislang stets erreichen, dass keine Zahlungen geleistet werden mussten. Gerne sind wir auch Ihnen bei der Forderungsabwehr behilflich, wenn Sie eine entsprechende Rechnung oder Mahnung des Deutscher Medien Verlag erhalten haben. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Rufen Sie uns hierzu gerne an oder schreiben Sie uns eine entsprechende E-Mail.


Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Foto(s): DL

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Daniel Loschelder

Beiträge zum Thema