Warnung vor T&M Medien Verlag und Sara Thomas – Rechnungen nach Trickanruf

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Warnung vor T&M Medien Verlag und Sara Thomas – Rechnungen nach Trickanruf

Eine T&M Medien Verlag, Molkereistraße 26, 47589 Uedem und Sara Thomas versuchen derzeit, mit der Anrufmasche Unternehmen, Selbständige und Freiberufler in eine kostenpflichtige Vertragsfalle zu locken. Diese Masche hat sich in den letzten Jahren einer immer größeren Beliebtheit erwiesen, weswegen wir davon ausgehen, dass sie sehr erfolgreich ist. Die T&M Medien Verlag ist also der neue Stern am Himmel der Abofallenbetreiber.

Wer ist der T&M Medien Verlag?

Bei dem T&M Medien Verlag handelt es sich um einen Kunstnamen, der beliebig austauschbar ist. Das macht es Abofallenbetreibern leichter, ständig ihre Namen zu ändern und somit ihre wahren Hintergründe zu verschleiern. Betrieben wird die Masche angeblich von einer Sara Thomas. Wir gehen jedoch davon aus, dass es sich um ganz andere Hinterleute handelt, die lieber im Verborgenen bleiben. Auch das ist in dieser Branche üblich. Offiziell erscheint der Name einer Strohpuppe, tatsächlich wird die Abofalle aber aus dem Verborgenen von ganz anderen hinter Leuten betrieben.

Die Masche des T&M Medien Verlag

Die Masche vom T&M Medien Verlag ist altbekannt. Alles beginnt mit einem sogenannten Cold Call, einem unerlaubten Werbeanruf. Der Anrufer suggeriert, dass bereits ein Vertrag mit dem Betroffenen besteht, der sich mangels Kündigung nun verlängert habe. Manchmal wird auch behauptet, dass man von Google anrufe, es um den Google Eintrag gehe bzw. der Google Eintrag  nunmehr kostenpflichtig geworden sei. Dem Einfallsreichtum der Abofallenbetreiber sind hierbei keine Grenzen gesetzt. Das Ziel ist aber immer das gleiche: man möchte das Vertrauen des Betroffenen gewinnen, indem man suggeriert, dass tatsächlich eine Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien besteht. Im Alltagsstress hat der Betroffene dann keinen Überblick, ob er tatsächlich einen Vertrag mit T&M Medien Verlag unterhält und lässt sich auf das Gespräch ein. An dessen Ende oder in einem zweiten Telefonat wird dann eine angebliche Datenabfrage durchgeführt, die möglichst mit Ja beantwortet werden soll. Dieser Teil des Gesprächs wird dann aufgenommen und soll dazu dienen, den Betroffenen zur Zahlung zu bewegen. In den AGB wird das dann wie folgt dargestellt:

„Der Vertragsabschluss erfolgt telefonisch und wird mit Einwilligung des Kunden durch T&M Medien Verlag aufgezeichnet, entweder sogleich im Telefonat mit der Vertriebsmitarbeiterin / dem Vertriebsmitarbeiter oder in einem zweiten Telefonat, das nur der Aufzeichnung und Kontrolle der Vertragsdaten dient. Angebot und Annahme erfolgen im aufgezeichneten Teil des Telefonats. Die einvernehmlich erstellte Vertragsaufzeichnung enthält die wesentlichen Vertragsinhalte.“

Schneller Gefunden – ein völlig unnützes Register

Wie alle Abofallenbetreiber betreibt auch der T&M Medien Verlag ein Internetverzeichnis, welches er schneller gefunden nennt. Unserer Meinung nach ist dieses Internetverzeichnis völlig nutzlos, da es den dort eingetragenen aber auch den Suchenden keinen Mehrwert bieten dürfte. Schneller gefunden wird man dadurch jedenfalls nicht. Trotzdem wird großspurig erklärt, dass man in diesem Verzeichnis ein tolles Ranking bekommt. Diese vollmundigen und großspurigen Ankündigungen kennen wir zur Genüge, eingehalten wird davon jedoch leider nichts. Über dieses Register haben wir hier beriet berichtet:

Schneller Gefunden

Rechnung vom T&M Medien Verlag

Unmittelbar nach dem Trickanruf erfolgt die Rechnungstellung. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, da ihnen nicht bekannt ist, mit dem T&M Medien Verlag einen entsprechenden Vertrag zu unterhalten. Fragt man dann dort nach, wird einem die Tonbandaufnahmen zugespielt, mit der dann behauptet wird, dass daraus klar und ersichtlich ein Vertrag zustande gekommen sei. Viele Betroffene zahlen dann aus Angst vor weiteren Repressalien wie die Einschaltung eines Inkassounternehmens und die Angst vor Negativeinträgen bei SCHUFA und Co. Wir warnen dabei jedoch ausdrücklich vor solchen Zahlungen. Zudem besteht in den AGB die Verlängerungsfalle. Denn darin heißt es:

Der Vertrag verlängert sich – gleich wie lange die Ursprungslaufzeit gewesen ist - jeweils um weitere 12 Monate zum Standardpreis (berechnet ohne Rabatte), falls er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird.

City Inkasso tritt auf den Plan

Zahlt man nicht, beauftragen Sara Thomas und der T&M Meiden Verlag die City Inkasso GmbH, die sich in der "Szene" bereits einen Namen gemacht hat. Spätestens jetzt sollte man umgehend tätig weren, um Nachteile bei SCHUFA & Co. zu vermeiden.

Abwehr der Forderungen von T&M Medien Verlag und Sara Thomas

Verträge, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen sind, lassen sich abwehren. Wir haben den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Machenschaften vertreten und konnten diese dabei vor hohen Zahlungen bewahren. Wenn also auch Sie einen Trickanruf und anschließend eine Rechnung vom T&M Medien Verlag erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Weitere Informationen halten wir auf der folgenden Website bereit:

T&M Medien Verlag

LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

Franz-Joseph-Straße 35
80801 München
 089/38 666 070

office@LL-ip.com

www.LL-ip.com

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Foto(s): LL

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