Diabetes mellitus Krankheit Haftung und (strafrechtliche) Verantwortlichkeit Ein Überblick

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I.Diabetes mellitus -kurz und knapp

Diabetes = Zuckerkrankheit ( Blutzuckerkrankheit), ist eine Stoffwechselstörung der Kohlenhydrate. Ursache: Meist Mangel an Insulin, der zu einer  chronischen Überzuckerung ( Hyperglykämie) führen kann bei ausbleibender unzureichender Behandlung.

Folgen: Veränderungen am Nervensystem, an den Blutgefäßsystemen ( auch : diabetisches Fußsyndrom).


II. Diabetes mellitus- Einteilung nach ICD-10

E10

Primär insulinabhängiger Diabetes mellitus
 (Typ-1-Diabetes)

E11

Nicht primär insulinabhängiger Diabetes mellitus
 (Typ-2-Diabetes)

E12

Diabetes mellitus in Verbindung mit Fehl- oder Mangelernährung
 (Malnutrition)

E13

Sonstiger näher bezeichneter Diabetes mellitus

E14

Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus


Beschreibung und weitere Informationen unter :

BfArM - ICD-10-WHO Version 2019 (dimdi.de)



III. Diabetes- Typen nach den Leitlinien der DDG 2011


Quelle: http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/fileadmin/Redakteur/Leitlinien/Praxisleitlinien/PL_DDG2011_Def_Klass_u_Diagnostik_des_DM.pdf


  • Erstmanifestation eines Typ-1-Diabetes
  • Erstmanifestation eines Typ-2-Diabetes
  • Erstmanifestation anderer spezifischer Diabetes-Typen
  • Präkonzeptionell manifester, aber nicht diagnostizierter Diabetes mellitus (Typ 2), vor allem anzunehmen bei Glukosetoleranzstörung bereits im 1. Trimenon.


IV.Diabetes mellitus- Was passiert da im Körper ? Anzeigen und Symptome


Quelle: Das Diabetische Auge (das-diabetische-auge.de)


  • Zucker ist ein Energielieferant für den Körper
  • Diabetes mellitus kann zu Folgeerkrankungen bei Augen, Gefäßen, Niere, Herz und Nerven führen
  • Veränderungen, Ablagerungen du Verschlüsse der Gefäße
  • Schädigung der Nervenzellen mit der Veränderung der Weiterleitung von Signalen und damit: Kribbeln. Miss(Falsch-)empfinden, Taubheit und Schmerzen
  • Differenzierung in Diabetes Typ-1 ( Überzuckerung !... „honigsüßer Durchfluss“. Quälendes Durstgefühl, trockene Haut,  Juckreiz, Schwäche, Konzentrations- und Leistungsstörungen)

und

Diabetes Typ -2   (Insulin wird zu langsam gebildet, Steigen des Blutzuckerspiegels. RISIKOGRUPPEN: Übergewichtige, Bewegungsmangelpersonen, genetische Veranlagung)

  • FOLGEERKRANKUNGEN: Organschäden. Nerven- und Gefäßschäden



V.Diabetes mellitus rechtlich


  • Beeinträchtigung der Fahrsicherheit mit Folgen auf die Fahreignung und ggf. Entzug der Fahrerlaubnis nach FeV ( Fahrerlaubnisverordnung)
  • Bewusstseinsstörung, Bewusstseinsverlust, Gefährdung einer Stoffwechselentgleisung können zu Beeinträchtigungen der Handlungs- und Steuerungsfähigkeit führen, bis hin zur  - strafrechtlichen- Schuldunfähigkeit
  • Konzentrations-, Seh- und Sprachstörungen, Gedächtnisstörungen können die Bildung des natürlichen Willens ( Stichwort: Geschäftsfähigkeit, § 104 BGB) beeinträchtigen.
  • Mögliche Haftungstatbestände im Zivilrecht (BGB):

1.Haftung wegen Pflichtverletzung (§ 280 BGB)

2.Haftung im Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB)

3.Haftung bei Unerlaubten Handlungen ( §§ 823 ff. BGB)

4.Haftung im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis ( § 985 BGB)

  • Mögliche Straftatbestände im Strafgesetzbuch(StGB)

1.Körperverletzung(en), §§ 223 ff. BGB

2.Freiheitsentzug ( § 239 StGB),

    FeM ( Freiheitsentziehende Maßnahmen)



VI.Haftung des Arztes aus dem Behandlungsvertrag nach §§ 630 a ff. BGB

  • Grundsatz

Der Arzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 8.4.2003, Az. VI ZR 265/02, NJW 2003, 2309) immer  bei

  • der Verletzung von Aufklärungspflichten
  • der Verletzung von Obhutspflichten
  • einer Fehlbehandlung
  •  relevante Erkrankungen oder Verletzungen und/oder die medikamentöse
  • Haftung bei einem groben Behandlungsfehler

„Grober Behandlungsfehler“ ( BGH NJW 2012, 227 Nr. 8) liegt vor, wenn der Arzt gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf!“


VI. Haftung des Pflegepersonals


In folgenden Fällen können sich Haftungssituationen in der Praxis ergeben:

  • Sturzgefahr (= Notwendigkeit einer Sturzprophylaxe)

Einschränkung Gleichgewicht, Beeinträchtigung Sehfähigkeit

Mangelndes Abstützen, besonders beim Gehen

  • Stolperfallen

Kabel, Teppiche, rutschige Böden, zu weite Kleidung, unterschiedliches Licht

  • Dekubitus ( Druck- und Wundliegegeschwür) und Hauptpflege
  • Der diabetische Fuß

Druckstellen, ungewöhnliche Hornhautbildung, Blasen, Rötungen, Nägel

  • Wundversorgung

Sachgerechte Wundversorgung, spezielle Desinfektion ( keine Flächen- oder Händedesinfektion), sterile Kompressen!!!

  • Inkontinenz

Harnwegsinfekte

VII. Urteile

Statt vieler hier ein sehr guter Überblick:

Diabetes mellitus - Urteile kostenlos online lesen - JuraForum.de

Malte Jörg Uffeln

Magister der Verwaltungswissenschaften

Bürgermeister a.D.

RECHTSANWALT  MEDIATOR (DAA)

MENTALTRAINER  LEHRBEAUFTRAGTER

BETRIEBLICHER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER (Akademie Herkert)

Nordstrasse 27

63584 Gründau

Tel. 06051  6195029

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