Die Bedeutung der eidesstattlichen Versicherung bei der Stellung eines Erbscheinantrages

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Die eidesstattliche Versicherung spielt bei der Stellung eines Erbscheinantrages eine wichtige Rolle.

Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erbenstellung einer Person nachweist. Es ist wie ein Ausweis, der aber jederzeit wieder eingezogen werden kann vom Gericht.

Er dient als Nachweis darüber, wer nach dem Tod einer Person Erbe geworden ist. Er kann falsch sein und muss dann korrigiert werden. Ein Erbschein kann auf Antrag bei einem Nachlassgericht beantragt werden. Dabei ist es häufig notwendig, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.

Die eidesstattliche Versicherung dient in diesem Fall dazu, dem Gericht gegenüber zu versichern, dass die im Erbscheinantrag gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. So muss beispielsweise angegeben werden, wer die Erben sind, ob es ein Testament gibt, wer der Testamentsvollstrecker ist und so weiter und so fort. Die eidesstattliche Versicherung hat hierbei eine wichtige Funktion, da sie dem Gericht eine solide Grundlage zur Prüfung des Antrags bietet.

Zudem kann die eidesstattliche Versicherung auch dazu dienen, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Wenn es beispielsweise Streitigkeiten über die Erbenstellung gibt oder Zweifel an der Gültigkeit des Testaments bestehen, kann die eidesstattliche Versicherung dazu beitragen, diese auszuräumen. Ein Erbe kann beispielsweise eine eidesstattliche Versicherung abgeben, in der er versichert, dass er der einzige Erbe ist.

Die eidesstattliche Versicherung ist ein wichtiges Instrument, um einen Erbscheinantrag erfolgreich zu stellen. Sie dient dazu, dem Gericht gegenüber die Richtigkeit der im Antrag gemachten Angaben zu versichern. Es ist jedoch wichtig, dass die eidesstattliche Versicherung wahrheitsgemäß und vollständig ist, da eine falsche Versicherung in der eidesstattlichen Erklärung strafbar ist. Wenn sie falsch ist droht eine Gefängnisstrafe.

 Es ist jedoch wichtig, dass die eidesstattliche Versicherung wahrheitsgemäß und vollständig ist, um ein erfolgreiches Verfahren zu gewährleisten.


Für weiterführende Fragen:

RA Dirk Wittstock

Fachanwalt für Erbrecht

Tel. 0159-06380406


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