Die fünf häufigsten Fehler im Strafrecht und wie Sie diese vermeiden können - Ein Ratgeber vom Strafverteidiger

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In diesem Ratgeber vom Strafverteidiger erfahren Sie, welche die fünf häufigsten Fehler sind, die im Zuge eines Strafverfahrens begangen werden und wie Sie diese vermeiden können. Unabhängig davon, ob Sie Beschuldigter, Zeuge oder Opfer einer Straftat sind, sollten Sie die folgenden Punkte beachten.

1. Einleitung

Im Strafrecht gibt es viele Besonderheiten, die man insbesondere als Beschuldigter oder Angeklagter berücksichtigen sollte. Einer der größten Fehler ist die mangelnde Kenntnis der eigenen Rechte. Viele Menschen wissen nicht genau, welche Rechte ihnen zustehen und wie sie sich am besten verteidigen können. Hier kommt ein erfahrener Rechtsanwalt ins Spiel: Er kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und Sie vor Fehlern zu bewahren. Doch die bloße Beauftragung eines Strafverteidigers reicht nicht: Wichtig ist auch ein guter Kontakt zum Anwalt sowie eine ausreichende Dokumentation von Beweisen und eine gründliche Vorbereitung auf das Gerichtsverfahren. Hierbei ist eine gute Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant essentiell.

2. Fehler Nr. 1: Mangelnde Kenntnis der eigenen Rechte und Pflichten

Da die meisten Menschen (zum Glück) nie in ihrem Leben mit dem Strafrecht und den Justizbehörden in Berührung kommen, ist das entsprechende Wissen über den Ablauf des Verfahrens und die eigenen Rechte als Beschuldigter, Zeuge oder Opfer oft unzureichend. Einige wichtige Rechte und Pflichten sind hierbei folgende:

  • Das Recht, zu schweigen (insbesondere als Beschuldigter/Angehöriger eines Beschuldigten)

  • Das Recht, Angaben zu machen (insbesondere als Opfer)

  • Die Pflicht, Angaben zu machen (als Zeuge)

  • Das Recht, sich durch einen Anwalt verteidigen zu lassen und ggf. die Beiordnung eines Pflichtverteidigers zu verlangen

  • Das Recht, gegen verschiedene Entscheidungen Rechtsmittel einzulegen

Die jeweiligen Rechte unterscheiden sich danach, welche Rolle Sie in dem Verfahren einnehmen: als nicht mit dem Täter verwandter Zeuge sind Sie dazu gezwungen, Angaben zur Sache zu machen, außer sie würden sich selbst dadurch belasten. Als Beschuldigter hingegen dürfen Sie nicht zu einer Aussage gezwungen werden und es kann Ihnen auch nicht negativ ausgelegt werden, dass Sie schweigen.

Darüber hinaus gibt es, je nach Einzelfall, noch weitere wichtige Pflichten oder Rechte, über die Sie Bescheid wissen sollten. Zum Beispiel haben Sie als Beschuldigter bei Kontakt mit den Justizbehörden das Recht darauf, ordnungsgemäß und Ihnen verständlich belehrt zu werden. Die für Sie relevanten Punkte erfahren Sie am besten im Gespräch mit einem Anwalt, der Ihren individuellen Fall kennt.

3. Fehler Nr. 2: Falsches Verhalten bei Kontakt mit den Behörden

Der Klassiker unter den Fehlern im Strafverfahren: es werden vor lauter Aufregung Angaben bei der Polizei oder bei anderen Stellen gemacht, die widersprüchlich sind oder im Nachhinein zu Ihrem Nachteil verwendet werden können. Hier gilt es vor allem, besonnen und ruhig zu bleiben und keine unüberlegten Aussagen oder Geständnisse abzugeben. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie von Ihrer Schuld oder Unschuld überzeugt sind. Insbesondere zu Vernehmungen sollten Sie durch einen Rechtsanwalt begleitet werden, sodass sichergestellt ist, nur solche Angaben zu machen, die zu Ihrem Vorteil sind. Mit dem richtigen Verhalten sowie einer professionellen Vertretung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt können viele Strafverfahren bereits im Ermittlungsverfahren beendet werden und somit einen für Sie als Beschuldigten erfolgreichen Abschluss finden.

Aber auch als Geschädigter kann es hilfreich sein, Vernehmungen mit dem Beistand eines Anwalts zu bestreiten. Zum einen dient er Ihnen als psychischer Beistand, da die Fragen zur Tat häufig negative Emotionen hervorrufen können. Zum anderen kann der Anwalt dabei helfen, eine bessere und übersichtlichere Darstellung der Ereignisse zu erzielen und die mit Blick auf die Rechtsnormen relevanten Tatsachen herauszustellen, um so eine schnellere Ermittlungsarbeit zu ermöglichen und spätere erneute Nachfragen zu vermeiden.

4. Fehler Nr. 3: Unzureichende Kommunikation mit dem Rechtsanwalt

Ein weiterer häufiger Fehler in Strafsachen ist eine unzureichende Kommunikation mit dem Rechtsanwalt. Viele Menschen neigen dazu, zu denken, dass ihr Anwalt alles alleine erledigt und sie keinen Beitrag dazu leisten können. Dies kann jedoch zu einer mangelhaften Verteidigung führen. Es ist wichtig, dass Sie aktiv mit Ihrem Anwalt zusammenarbeiten und ihm alle Informationen zu Ihrem Fall zur Verfügung stellen. Wenn Sie beispielsweise wichtige Dokumente haben, die relevant sein könnten, sollten Sie diese unaufgefordert an Ihren Anwalt weiterleiten. Darüber hinaus sollten Sie auch regelmäßig Kontakt zu Ihrem Anwalt aufnehmen und ihn über Änderungen oder Entwicklungen in Ihrem Fall informieren. Eine offene Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Strafverteidigung. Tipp: Stellen Sie daher bei der Wahl Ihres Anwalts sicher, dass dieser für Sie gut erreichbar ist, um eine reibungslose Kommunikation zu erreichen.

5. Fehler Nr. 4: Unterschätzung der Bedeutung/Dokumentation von Beweisen

Ein anderer weit verbreiteter Fehler im Strafverfahren ist die Unterschätzung der Bedeutung von verschiedenen Beweisen. Es ist für den Erfolg einer Strafverteidigung unerlässlich, Beweismittel zu sammeln und zu sichern. Oft werden beweiserhebliche Tatsachen aber nicht als solche erkannt oder schlecht dokumentiert und haben im Verfahren dann nur noch einen geringen oder keinen Beweiswert. Ein erfahrener Rechtsanwalt wird jedoch wissen, welche Informationen wichtig sind und wie man diese am besten dokumentiert und präsentiert. Eine professionelle Aufbereitung von Beweisen kann im Zweifelsfall einen großen Unterschied machen. Zudem kann der Anwalt die notwendigen Beweisanträge formgerecht gegenüber dem Gericht stellen, sodass die Beweise auch Eingang in das Verfahren finden, wenn diese durch die Ermittlungsbehörden zuvor übersehen wurden. Deshalb sollten Sie immer sicherstellen, dass alle relevanten Informationen detailliert aufgezeichnet werden und Ihrem Anwalt zur Verfügung stehen.

6. Fehler Nr. 5: Keine Vorbereitung auf das Gerichtsverfahren

Ein weiterer häufiger Fehler im Strafrecht ist die mangelnde Vorbereitung auf das Gerichtsverfahren. Viele Angeklagte neigen dazu, sich auf ihre Unschuld zu verlassen und glauben, dass sie somit keine Verteidigung brauchen. Dies ist ein Irrtum. Denn wenn es erstmal zu einer Hauptverhandlung kommt, heißt das, dass das Gericht Sie bereits für verdächtig hält. Auch wenn bis zum Urteil grundsätzlich die Unschuldsvermutung gilt, sollten Sie trotzdem eine effektive Verteidigungsstrategie vorweisen können, um die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft abwehren zu können. Hierfür ist eine Vorbereitung mit dem Rechtsanwalt erforderlich, um mögliche Strategien zu diskutieren und die beste Verteidigungsmöglichkeit für Sie zu finden. Insgesamt ist es unerlässlich, sich auf das Gerichtsverfahren vorzubereiten, um eine erfolgreiche Strafverteidigung zu gewährleisten und damit eine Strafe abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten.

7. Wegweiser zu einer erfolgreichen Strafverteidigung

Im Ergebnis lässt sich also festhalten, dass ein Schlüsselfaktor zu einer erfolgreichen Strafverteidigung die frühzeitige und sorgfältige Auswahl des richtigen Rechtsanwalts ist. Die Anwälte, die in Deutschland tätig sind, unterscheiden sich in ihrer Erfahrung und ihrem Fachwissen. Deshalb ist es wichtig, einen Anwalt zu finden, der über das notwendige Wissen in dem Sie betreffenden Bereich verfügt. Neben der Professionalität sollten Sie auch die zwischenmenschlichen Eigenschaften, insbesondere die Kommunikationsbereitschaft und Erreichbarkeit der Kanzlei berücksichtigen, um einen bestmöglichen Informationsaustausch sicherzustellen.

Wenn Sie diese Punkte berücksichtigen und Ihren Fall sorgfältig bearbeiten lassen, haben Sie gute Chancen auf eine erfolgreiche Strafverteidigung durch kompetente Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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