Die Insolvenz von Thomas Cook plc – Folgen und Auswirkungen für deutsche Touristen

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Am 23. September 2019 hat Thomas Cook plc mit Sitz in London Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Bei diesem Unternehmen handelt es sich um einen britischen Touristikkonzern, der unter anderem Muttergesellschaft einiger deutscher Touristikfirmen wie Thomas Cook Touristik GmbH (Oberursel), Bucher Reisen & Öger Tours GmbH (Meerbusch/Hamburg), Air marin GmbH und Condor Flugdienst GmbH (Frankfurt/M.) ist. 

Während die deutschen Reiseveranstalter Thomas Cook Touristik GmbH und Bucher Reisen & Öger Tours GmbH mitteilten, dass zunächst alle Reisen mit Start ab dem 23. September bis einschließlich 31. Oktober 2019 storniert werden, erklärte die Fluggesellschaft Condor Flugdienst GmbH, dass der Flugbetrieb planmäßig erfolgen werde. Die oben genannten Veranstalter haben am 25. September 2019 Insolvenzantrag gestellt. Condor Flugdienst hat zwischenzeitlich mit Unterstützung des Landes Hessen und der Bundesregierung einen Kredit in Höhe von 380 Mio. EUR zur Sicherstellung der Fortführung des Flugbetriebes erhalten. Der Flugbetrieb wird derzeit fortgeführt. 

Auswirkungen auf die Reisenden in den Zielgebieten 

Die Reisen der Veranstalter Thomas Cook GmbH, Bucher Reisen & Öger Tours GmbH sowie Air Marin GmbH werden wohl mehr oder weniger planmäßig zu Ende geführt. Reisende sollten sich an die Reiseleitung wenden, um Informationen über den Fortgang der Reise und den Rückflug zu erhalten. Ist eine Reiseleitung nicht vor Ort, rufen Sie die Hotline der jeweiligen Veranstalter an. Wird den Reisenden kein Rückflug trotz Abhilfeverlangens angeboten, müssen sie wohl oder übel einen Rückflug auf eigene Kosten bei einer anderen Fluggesellschaft buchen. Die Quittungen über die Zahlung sollten aufbewahrt werden. Nach Rückkehr von der Reise können diese Kosten bei der Insolvenzversicherung der jeweiligen Reiseveranstalter angemeldet werden. Reisende sollten unter keinen Umständen Zahlungen an Hotels leisten. Sollten Reisende zur Zahlung genötigt werden, sollte die örtliche Polizei hinzugezogen werden. Derartige Zahlungsverlangen sind nicht berechtigt. Gleiches gilt, wenn eine Fluggesellschaft für den Rückflug erneut Zahlungen verlangt. 

Auswirkungen auf zukünftige Reisen 

Wegen des zwischenzeitlich gestellten Insolvenzantrags ist nicht damit zu rechnen, dass gebuchte Reisen mit Start in der Zukunft noch stattfinden werden. Genaueres wird der vorläufige Insolvenzverwalter in den nächsten Tagen erklären. Hier bleibt bei Ablehnung der Erfüllung der Reiseverträge nur die Anmeldung der Forderung auf Rückzahlung des Reisepreises bei der zuständigen Insolvenzschutzversicherung. Die Einzelheiten sind dem Sicherungsschein zu entnehmen. Kurze Fristen zur Anmeldung der Ansprüche bestehen nicht. 

Auswirkungen auf laufende Gerichtsverfahren

Laufende Gerichtsverfahren gegen Thomas Cook GmbH und die anderen Veranstalter werden voraussichtlich unterbrochen. Zahlungen nach Verurteilungen darf das Unternehmen nicht mehr leisten. Die Forderungen sind beim Insolvenzverwalter anzumelden. 

Auswirkungen auf Buchungen bei Condor Flugdienst GmbH 

Die Erfüllung der mit Condor geschlossenen Beförderungsverträge unterliegt derzeit keinen Bedenken. Es ist davon auszugehen, dass Condor alle Passagiere, die über eine Buchung zu einem zukünftigen Flug verfügen, befördert.

Weitere Ansprüche der Betroffenen

Die Erklärung der Reiseveranstalter der Thomas Cook Gruppe, Reisen bis Ende Oktober 2019 nicht durchzuführen, kann zu Ansprüchen der Reisenden auf Ausgleichszahlung gegen die Fluggesellschaften, die in den Reisevertrag eingebunden sind, führen.

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