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Die Urkundenfälschung

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Das Strafgesetz sieht mehrere Straftaten im Zusammenhang mit der Urkundenfälschung vor, was im weiteren Text erklärt wird.                

Eine Urkunde ist jeder Gegenstand, der eine Aufzeichnung, ein Zeichen oder ein Bild enthält, die geeignet oder bestimmt ist, als Beweis für eine Tatsache von rechtlichem Wert zu dienen. Wir unterscheiden zwischen einer öffentlichen und einer privatschriftlichen Urkunde. Die öffentliche Urkunde wird von einer Staatsbehörde ausgestellt, während die Privaturkunde von natürlichen oder juristischen Personen ausgestellt wird. Zusätzlich zu den oben genannten Urkunden gibt es auch elektronische Urkunden, die durch das Gesetz über elektronische Urkunden geregelt sind.

In der Praxis wird die Straftat der Urkundenfälschung in der Regel mit einer anderen Straftat kombiniert, die durch eine gefälschte Urkunde ermöglicht wird. In der Wirtschaft werden z. B. die Buchhaltungsunterlagen gefälscht, um Steuer- und Zollverpflichtungen zu vermeiden. Bei Kreditgeschäften werden die Lohnbelege gefälscht, um Kredite und dergleichen leichter zu erhalten.

Die Urkundenfälschung im Strafgesetz

Die Straftat der Urkundenfälschung kann von jeder Person begangen werden, die eine falsche Urkunde ausstellt oder eine Urkunde ändert und sie wie eine richtige verwendet, das heißt eine andere Person über den Inhalt der Urkunde täuscht, so dass er sie wie eine echte unterzeichnet. Ein solches Verfahren wird mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft.

Das Gesetz sieht auch die qualifizierte Form der Straftat der Urkundenfälschung im Fall der Urkundenfälschung mit besonderer Beweiskraft vor, weshalb diese schwierigere Form der Straftat der Urkundenfälschung härter bestraft wird. Urkunden, für deren Fälschung das Gesetz eine härtere Bestrafung vorsieht, sind amtliche Urkunden, Testamente, Schuldscheine, Wechsel, Schecks, EC-Karten oder öffentliche Bücher, die nach dem Gesetz geführt werden müssen. Die vorgesehene Strafe reicht in diesem Fall von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Gefängnis.

Das Gesetz sieht vor, dass auch der Versuch, eine Urkunde zu fälschen, bestraft wird.

Die Fälschung einer Amts- oder Geschäftsurkunde im Strafgesetz

Diese Straftat äußert sich bei der Eintragung falscher Angaben oder dem Auslassen wichtiger Angaben aus einer Amts- oder Geschäftsurkunde und in der Beglaubigung dieser Urkunde mit einem Dienststempel oder einer offiziellen Unterschrift, selbst wenn sie von Anfang an bei Betrieben oder Ämtern nicht als glaubwürdig gehalten wird.

Die Fälschung einer amtlichen Urkunde kann nur von einer Amtsperson begangen werden, während die Fälschung einer Geschäftsurkunde nur von einer verantwortlichen Person in einer juristischen Person begangen werden kann. Da die Straftat bei vertraulichen Tätigkeiten und Pflichten begangen wurde, wird sie strenger qualifiziert und bestraft als die „normale“ Urkundenfälschung, und die Täter dieser Straftat werden mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft, weil bei ihnen eine grössere Verantwortung angenommen wird.

Amtspersonen sind Beamten, Richter, Staatsbeamte, Notare und andere Personen, die ausdrücklich mit der Ausführung von Aufgaben staatlicher  Behörden oder Behörden lokaler und regionaler Selbstverwaltung betraut sind.

Verantwortliche Personen sind Personen, die die Aktivitäten einer juristischen Person führen, das heißt Direktoren, Prokuristen und dergleichen. Da die Straftat häufig beim Handel vorkommt, sollte in Bezug auf die Qualifikation der verantwortlichen Person der juristischen Person betont werden, dass die Rechtspraxis nicht streng formal darauf schaut, ob die Person als verantwortliche Person im Register des Handelsgerichts eingetragen ist, sondern ob sie im Wesentlichen die Aktivitäten, die im Rahmen der verantwortlichen Person der juristischen Person auftreten, ausführt.

Die Computerfälschung im Strafgesetz

Die Online-Verfügbarkeit der öffentlichen und privaten Urkunden erleichtert die Geschäftsabwicklung für juristischen und natürlichen Personen , weil sie dadurch auf amtliche Angaben öffentlicher und staatlicher Institutionen schneller zugreifen können. Aufgrund des ineffizienten Schutzes elektronischer Angaben im Rechtsverkehr kommt es häufig zur digitalen Urkundenfälschung.

Das Strafgesetz sieht vor, dass ein Täter, der die Computerdaten von Wert für Rechtsverhältnisse unrechtmäßig erstellt, einfügt, ändert, löscht oder unbrauchbar macht, um diese Angaben als glaubwürdig zu verwenden, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft wird. Auch in diesem Fall wird der Versuch der Fälschung bestraft.



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