Die Verfassungsbeschwerde im Zivilrecht

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Das Zivilrecht behandelt rechtliche Beziehungen zwischen Privatpersonen. Häufig geht es dabei um Geldforderungen, z. B. um Kaufpreiszahlungen, Arbeitslohn oder auch Schadenersatz wegen eines Verkehrsunfalls. Aber auch die Unterlassung von Urheberrechtsverletzungen, die Räumung einer Wohnung oder die Scheidung einer Ehe können Gegenstand eines Zivilrechtsstreits sein.

Keine direkte Geltung der Grundrechte im Zivilrecht

In diesen privaten Rechtsbeziehungen gelten die Grundrechte nicht direkt. Wenn aber ein staatliches Gericht hierüber entscheidet, muss dieses die Grundrecht bei seinem Urteil beachten. Geschieht dies nicht, kann eine Verfassungsbeschwerde erfolgversprechend sein.

Erster Ansatzpunkt können die prozessualen Grundrechte, auch als grundrechtsgleiche Rechte bezeichnet, sein. Hier gilt das entsprechend, was zur Verfassungsbeschwerde im Strafrecht geschrieben wurde.

Aber auch hinsichtlich des Urteilsinhalts einer zivilrechtlichen Entscheidung können Grundrechtsverletzungen geschehen.

Mittelbare Geltung in bestimmten Konstellationen

Insbesondere im Bereich der richterlichen Abwägung müssen die Interessen der beteiligten Parteien und dabei vor allem ihre Grundrechte gesehen werden. Eine solche Abwägung ist vor allem bei den sogenannten „unbestimmten“ Rechtsbegriffen notwendig. 

Wann immer das Gesetz bspw. von besonderer Härte, von Treu und Glauben oder von Zumutbarkeit spricht, ist eine solche Abwägung notwendig. Ebenso kann man nur unter Betrachtung des Einzelfalls entscheiden, ob ein „wichtiger Grund“ vorliegt, ob etwas unbillig oder angemessen ist.

Aus der Praxis habe ich unter anderem folgende zivilrechtliche Fragestellungen im Rahmen von Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten:

  • Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht hinsichtlich angeblich diffamierender Äußerungen
  • Anspruch auf berufliche Weiterbildung auf Kosten des Ex-Ehemanns im Rahmen des Scheidungsunterhalts
  • Berücksichtigung einer nicht erfolgten Einwilligung in einen medizinischen Eingriff bei der Zuerkennung von Schmerzensgeld

Genaue Prüfung der Urteile notwendig

Sie sehen daran, dass die Konstellationen im Zivilrecht sehr vielfältig sein können. Häufig ist es auch nicht gleich offensichtlich, welche Grundrecht in Betracht kommen können. Dies muss für eine erfolgversprechende Verfassungsbeschwerde aber unbedingt abgeklärt werden, denn das bloße Vorbringen, das Urteil sei „falsch“ ist vor den Verfassungsgerichten ohne Bedeutung.

Gerne prüfe ich auch Ihr Urteil darauf, ob es Chancen für eine Verfassungsbeschwerde gibt.

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