Die Vermieterbescheinigung – Besteht eine Verpflichtung für den Vermieter?

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Vielen dürfte es noch nicht bekannt sein, aber seit November 2015 müssen Vermieter ihren Mietern bei Einzug oder Auszug aus der Wohnung eine Vermieterbescheinigung ausstellen.

1. Besteht zur Vermieterbescheinigung eine Verpflichtung?

Der Vermieter ist dazu verpflichtet, dem Mieter spätestens zwei Wochen nach Einzug eine schriftliche Bestätigung mit folgenden Angaben auszustellen:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Anschrift/Adresse der entsprechenden vermieteten Wohnung
  • Einzugsdatum
  • Name des Mieters

2. Muss die Bescheinigung auch bei Auszug ausgestellt werden?

Bei Mietverhältnissen, die vor dem 01.11.2016 beendet worden sind, muss auch die Abmeldung durch den Vermieter dokumentiert und gegenüber dem Mieter bescheinigt werden. Ab dem Stichtag 01.11.2016 muss nur noch die Anmeldung bestätigt werden.

3. Was droht, wenn der Vermieter nicht handelt und keine Bescheinigung ausstellt?

Sofern der Vermieter nicht seiner Verpflichtung nachkommt und eine entsprechende Bescheinigung dem Mieter gegenüber ausstellt, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 1.000,00 €.

Sofern der Vermieter an jemanden eine Bescheinigung ausstellt, obwohl dieser gar nicht tatsächlich einzieht bzw. einziehen will, kann sogar eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000,00 € verhängt werden.

4. Darf nur der Vermieter die Bescheinigung ausfüllen?

Nicht nur der Vermieter persönlich darf die Bescheinigung ausstellen, sondern auch sein Bevollmächtigter wie zum Beispiel der Verwalter oder andere Bevollmächtigte.

5. Wo erhalte ich einen Vordruck?

Sowohl im Internet als auch bei der städtischen Meldebehörde sind entsprechende Vordrucke vorhanden. Es reicht jedoch auch ein kurzer handschriftlicher Vermerk des Vermieters. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die unter 1. genannten Punkte vollumfänglich aufgeführt sind. Eine derartige Bescheinigung erfüllt auch den Sinn und Zweck der Norm.

6. Wozu dient die Vermieterbescheinigung?

Durch die nunmehr transparente Angabe der entsprechenden Meldung des Wohnortes sollen Fehlangaben der einzelnen Personen/Bewohner bezüglich seines Wohnortes verhindert werden. Hierdurch sollen insbesondere Sozialbetrüge verhindert werden. Auch kann so nunmehr einfacher durch die Behörden überprüft werden, ob Wohnungen nur zum Schein angemietet worden sind oder tatsächlich bewohnt sind.

7. Wer muss die Bescheinigung beim Einwohnermeldeamt abgeben?

Die Bescheinigung wird nicht vom Vermieter eingereicht, sondern muss durch den Mieter eingereicht werden.

Der Vermieter hat in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit, sich beim Einwohnermeldeamt zu informieren und Auskunft zu erhalten, ob der Mieter dieser Verpflichtung nachgekommen ist.

8. Muss man auch eine Bescheinigung für ein bereits bestehendes Mietverhältnis haben?

Das seit November 2015 bestehende Meldegesetz gilt nicht für bereits bestehende Mietverhältnisse, sondern ausschließlich für den Aus- bzw. Einzug eines neuen/alten Mieters.

Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass wir keine kostenlose Beratung anbieten. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen aus dem Internet können wir auch Nachfragen zu diesem Artikel grundsätzlich nicht kostenlos beantworten.

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