Dienstliche Beurteilung überprüfen – Checkliste für Beamte

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Die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung von Beamtinnen und Beamten ist per Gesetz regelmäßig zu beurteilen. Es gibt viele Verfahrensregeln, um den gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern zu gewährleisten. Schließlich soll anhand der dienstlichen Beurteilungen ein objektiver Vergleich von Bewerbern möglich sein. Daher gibt es einige Grundsätze, die Ihr Dienstherr einhalten muss.

Regeln für die dienstliche Beurteilung kennen und überprüfen

Haben Sie den Eindruck, Sie wurden falsch oder zu schlecht beurteilt? Ihr Konkurrent wurde befördert, obwohl Sie fachlich besser geeignet wären? Dann sollten Sie einige Regeln kennen, um eine erste Überprüfung Ihrer dienstlichen Beurteilung vornehmen zu können. Bitte behalten Sie im Hinterkopf, dass es sich vor allem beim Streit um subjektive Eigenschaften wie „Eignung“ und „Befähigung“ immer um Einzelfälle handelt. Eine sichere Überprüfung Ihrer dienstlichen Beurteilung kann daher nur ein spezialisierter und erfahrener Rechtsanwalt durchführen.

Chancen vor Gericht: nicht alles kann eingeklagt werden

Die Verwaltungsgerichte dürfen eine dienstliche Beurteilung von Beamten nur eingeschränkt überprüfen. In der Regel werden folgende Fragen behandelt: Welche allgemein gültigen Wertmaßstäbe gibt es und wurden diese beachtet? Entsprechen die Tatsachen der Wahrheit? Wurden Verwaltungsvorschriften und gesetzliche Vorgaben eingehalten? Sind die Erwägungen der dienstlichen Beurteilung möglicherweise sachfremd? Was bei diesen Fragen im Detail geprüft werden muss, erfahren Sie in der folgenden Checkliste.

1. Wer darf und muss mich dienstlich beurteilen?

Dies ergibt sich aus den speziellen Vorschriften, z. B. den Beurteilungsrichtlinien. So kann eine dienstliche Beurteilung unter Umständen nur rechtmäßig sein, wenn sie durch zwei oder mehrere Beurteiler erstellt wird. Die dienstliche Beurteilung kann außerdem auch dann fehlerhaft sein, wenn der Erstbeurteiler keinen fach- bzw. personenkundigen Kollegen hinzuzieht – sofern er dazu verpflichtet ist. Das kann in jedem Bundesland etwas anders geregelt sein.

2. Muss ich überhaupt beurteilt werden?

Sie dürfen nicht ohne Grund dienstlich beurteilt werden. Eine Regelbeurteilung ist ohne Zustimmung des Beamten nur bis zu einem bestimmten Amt und bis zu einer Altersgrenze erlaubt. Ansonsten muss die dienstliche Beurteilung aufgehoben werden. Die genauen Grenzen werden in der Regel in den Verwaltungsvorschriften festgelegt. Bei Bedarfsbeurteilungen gilt Folgendes: Sie bewerben sich auf eine Stelle und ziehen die Bewerbung zurück? Hier entfällt der Beurteilungsanlass – die dienstliche Beurteilung ist aufzuheben.

3. Mein Beurteiler kann mich nicht leiden. Pech gehabt?

Ihr Vorgesetzter hatte schon immer etwas gegen Sie – das lässt er Sie durch Ihre dienstliche Beurteilung spüren. Ein Beurteiler gilt als voreingenommen, wenn er nicht willens oder nicht in der Lage ist, Sie sachlich und gerecht zu beurteilen. Ein Streit oder der Hinweis auf ein bedenkliches Verhalten reichen allerdings nicht. Vielmehr muss Ihre zwischenmenschliche Beziehung dauerhaft schwer gestört sein. Auch Stellungnahmen anderer Bediensteter dürfen nicht ungeprüft übernommen werden. Denn auch Kollegen und andere Vorgesetzte können voreingenommen gewesen sein!

4. Muss mein Beurteiler erst mit mir persönlich sprechen?

Manche Beurteilungsrichtlinien (etwa die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten – kurz BRL – in Nordrhein-Westfalen) schreiben vor, dass der Beurteiler zu Beginn des Beurteilungsverfahrens ein persönliches Gespräch mit dem Beamten führen muss. Darin soll der Beurteiler sein Leistungs-, Befähigungs- und Eignungsbild mit der Selbsteinschätzung des Beamten abgleichen. Dieses Gespräch kann großen Einfluss auf das Gesamturteil haben. Hat es nicht stattgefunden, kann die dienstliche Beurteilung rechtswidrig sein!

5. Falsche Beurteilungsgrundlagen: ist das wirklich passiert?

Nehmen wir an, Ihr Dienstherr beurteilt Ihre Fähigkeit zum freien Vortrag als „mitunter stockend aber dennoch verständlich“. Handelt es sich hierbei um eine behauptete Tatsache oder um ein Werturteil? Die Grenze ist fließend, aber entscheidend! Denn eine Tatsache muss der Beurteiler im Zweifel vor Gericht nachweisen können. Ein Werturteil nicht. Stellen Sie sich die Frage, ob etwas „Greifbares“ hinter der Beurteilung steht – eine Tatsache ist auch für einen Außenstehenden ohne Weiteres erkennbar. Werturteile, die sich auf eine Vielzahl von Beobachtungen und Eindrücken stützen, müssen zumindest plausibel und nachvollziehbar sein. Problem: der Beurteiler muss keine Tatsachen nennen, um sein Werturteil plausibel zu machen. Folge: Nennt er keine Tatsachen, muss er auch nichts beweisen können.

6. Ist Ihre dienstliche Beurteilung nachvollziehbar?

Es gibt eine Reihe von Regeln, wann der Beurteiler sein Urteil begründen muss. Etwa wenn er sogenannten Beurteilungsbeiträge von anderen Personen übernimmt. Zum Beispiel dann, wenn er sich für einzelne Zeitabschnitte auf die fachkundige Wahrnehmung eines Kollegen verlässt: keine Begründung notwendig! Andersherum muss Ihr Beurteiler seine Entscheidung erklären, wenn er von der Beurteilung des Kollegen dann abweicht und Sie schlechter bewertet.

7. Gehört das überhaupt hierher?

Stichwort: „sachfremde Erwägungen“. Finden sich in der dienstlichen Beurteilung Wertungen, die nicht Sinn und Zweck der Beurteilung sind, handelt es sich um eine sachfremde Erwägung. Natürlich gehören hierzu auch sämtliche Aussagen, die gegen die Verfassung oder Gesetz verstoßen. Hierzu ein Fall aus der Praxis: ein Lehrer engagiert sich im Personalrat seiner Schule. In der dienstlichen Beurteilung darf die Tätigkeit höchstens erwähnt werden. Der Beurteiler darf daraus kein Werturteil für die soziale Kompetenz des Beamten ableiten. Das spielt vor allem bei Beförderungen bzw. in Personalauswahlverfahren eine Rolle. Sind Sie der Meinung, Ihr Konkurrent wurde nur befördert, weil er im Personalrat sitzt? Das könnte rechtswidrig sein!

Mein Rat an Sie:

Eine dienstliche Beurteilung kann über Ihre Laufbahn, Beförderung und damit auch über Ihr Einkommen entscheiden. Wegen einer fehlerhaften Beurteilung sollten Sie nicht Ihre berufliche Zukunft riskieren. Daher ist es wichtig, die Grundprinzipien für die dienstliche Beurteilung zu kennen. Diese Checkliste ist dafür eine gute Grundlage, vor allem wenn die nächste Beurteilung im Raum steht. Ob Ihre dienstliche Beurteilung wirklich fehlerfrei ist, kann jedoch nur ein Anwalt für Sie überprüfen.

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Beamtenrecht habe ich mich umfassend mit dem Thema auseinandergesetzt und Erfahrung in der Praxis gesammelt. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf, wenn Sie Bedenken zu Ihrer dienstlichen Beurteilung haben. Von der ersten Überprüfung bis vor Gericht stehe ich an Ihrer Seite.

Ihr Rechtsanwalt Christopher Heumann

Kanzlei Chris Heumann 


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