Dienstliche Beurteilungen

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Dienstliche Beurteilungen von Beamten spielen im Bewerbungsverfahren eine große Rolle. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass Sie auf eine korrekte Beurteilung achten und bestehen, um sich in der Zukunft nicht ggf. selbst im Wege zu stehen.


Welche Arten von Beurteilungen gibt es? 

Es gibt die sog. Regelbeurteilung und die sog. Anlassbeurteilung.

Beamte müssen mindestens alle drei Jahre beurteilt werden, vgl. § 21 Abs. 1 S. 1BBG, sog. Regelbeurteilung. Den Ländern hingegen steht es frei, in welchen Abständen eine Regelbeurteilung vorzunehmen ist, sodass es grds. auf die maßgeblichen Rechtsgrundlagen Ihres Landes ankommt.

Anlassbeurteilungen erfolgen wie der Name bereits sagt, zu bestimmten Anlässen, wie z.B. mit der Bewerbung auf eine Beförderung.


Wie ist eine dienstliche Beurteilung zu erstellen?

Auch diesbezüglich gibt es keine einheitlichen Vorgaben. Einheitliche Beurteilungsrichtlinien gibt es nicht. Die oberste Dienstbehörde kann durch Verwaltungsvorschrift eigene Richtlinien aufstellen. Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage eines nicht ländereinheitlichen Benotungssystems.

Maßgeblich für die Beurteilung sind die Kriterien: Eignung, Fähigkeit und Leistung.

Innerhalb eines Verwaltungszweigs müssen Beamte mit dem gleichen Bewertungsmaßstab beurteilt werden. Ist dies nicht der Fall, fehlt es an der Vergleichbarkeit der dienstlichen Beurteilungen, die aber im Rahmen eines Auswahlverfahrens entscheidend ist.


Wann ist es sinnvoll, sich gegen die dienstliche Beurteilung zur Wehr zu setzen? 

Wenn sie

  • falsch oder unvollständig ist,
  • nicht aktuell,
  • zu oberflächlich ist.


Wie geht man gegen eine schlechte Beurteilung vor? 

Eine dienstliche Beurteilung stellt keinen Verwaltungsakt dar, sodass auch keine Widerspruchsfrist von einem Monat greift.

Sie haben daher lange Zeit, im Wege einer Gegenäußerung (z.B. in NRW) oder eines Antrags auf Abänderung gegen die Beurteilung vorzugehen. Sollte der Antrag auf Abänderung abgelehnt werden, können Sie gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen.


Gerne berate ich Sie im Hinblick auf Ihre dienstliche Beurteilung!


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