Nichtbestehen Sprachtest Staatliche Eurpa-Schule Berlin (SESB)

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Der Besuch Ihres Kindes an einer Staatlichen Europa- Schule Berlin (SESB) setzt voraus, dass Ihr Kind die Eignungsprüfung (Sprachstandserhebung) besteht.

Die SESB nimmt im Rahmen der Einschulung ausschließlich Kinder auf, die Deutsch oder die jeweilige nichtdeutsche Sprache altersgemäß wie eine Muttersprache beherrschen sowie bilinguale Kinder, die die Voraussetzungen nach § 3 Absatz 6 Satz 10 Nummer 3 erfüllen (Mindesteignung).

Muttersprachliche Kenntnisse hat, wer im Test mindestens 80 Prozent der möglichen Punkte erreicht, annähernd muttersprachliche Kenntnisse hat, wer mindestens 60 Prozent der möglichen Punkte erreicht.

Das Bestehen des Sprachtests ist Voraussetzung dafür, dass Ihr Kind am Vergabeverfahren der vorhandenen Schulplätze berücksichtigt werden darf.

Sollten Sie von der SESB Ihrer Wahl einen Bescheid erhalten, dass Ihr Kind den Sprachtest nicht bestanden hat, können Sie gegen diesen Bescheid binnen eines Monats Widerspruch einlegen.

Es erfolgt sodann eine umfangreiche Akteneinsicht.

Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens ist zu überprüfen, ob die Bewertung rechtmäßig erfolgte und festgelegte Kriterien zur Durchführung des Sprachtests eingehalten worden sind.

Da Eile geboten ist, kann es im Einzelfall erforderlich sein, dass zeitnah ein Antrag auf vorläufigen Rechtrsschutz beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht werden muss.

Sehr gerne bin Ich Ihnen bei Ihrem Anliegen behilflich, damit ihr Kind noch eine Chance hat, einen Schulplatz an der SESB zu erhalten. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail : Schulplatz@grawert.berlin

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