Diese Rechte haben Mercedes-Besitzer im Dieselskandal

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Während die Volkswagen AG die Abgasmanipulationen bei einigen Dieselfahrzeugen eingeräumt hat, bestreitet die Daimler AG nach wie vor, illegale Abschalteinrichtungen zu nutzen. Unbestritten ist allerdings, dass Fahrzeuge, die das Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtend zum Softwareupdate in die Werkstätten zurückruft, mangelhaft sind. In Deutschland sind offiziell rund 550.000 Mercedes-Fahrzeuge von solchen Rückrufen betroffen – vermutlich sind es aber weitaus mehr. Drei Millionen Diesel wollte Daimler bereits 2017 freiwillig nachbessern. Welche Optionen haben betroffene Mercedes-Fahrer, wie stehen die Chancen auf Schadensersatz und wann tritt eine Verjährung der Ansprüche ein?

Welche Ansprüche können Mercedes-Käufer geltend machen? 

Ist das Fahrzeug mangelhaft, haben Käufer eines manipulierten Diesels gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Nachbesserung. Wenn der Verkäufer schriftlich zur Nachbesserung aufgefordert wurde und die Frist abgelaufen ist, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten. Gemäß § 826 BGB steht Käufern in dem Fall Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Handlung zu. Die Kanzlei VON RUEDEN klagt dann auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, also auf Rückzahlung des Kaufpreises (abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer) gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Gegebenenfalls lässt sich durch einen Vergleich ein anderes Ergebnis erzielen – zum Beispiel eine Einmalzahlung.

Welche Mercedes-Modelle sind vom Dieselskandal betroffen?

Mercedes hat in zahlreichen Modellen Abschalteinrichtungen verwendet und es gab bereits mehrere verpflichtende Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Vom Daimler-Dieselskandal betroffen sind je nach Modell die Baujahre von 2005 bis 2018. In folgenden Motoren wurden unzulässige Abschaltvorrichtungen gefunden:

• OM 642

• OM 651

• OM 622

• OM 626

Die manipulierten Motoren wurden in Dieselmodellen fast aller Mercedes-Klassen verbaut. Hier eine Übersicht über die betroffenen Modelle.

Wie stehen die Chancen für Mercedes-Halter nach dem BGH-Beschluss vom 19. Januar 2021?

Nach dem BGH-Beschluss vom 19. Januar 2021 (Az. VI 433/19), den die Kanzlei VON RUEDEN erstritten hat, sind die Erfolgsaussichten für alle betroffenen Verbraucher sehr gut. Wir beanstanden in Mercedes-Fahrzeugen die temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung, das sogenannte Thermofenster. Spätestens nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 17. Dezember 2020 (Az. C-693/18) ist diese Funktion als unzulässig zu bewerten. In seinem aktuellen Beschluss hat der BGH klargestellt, dass die Gerichte prüfen müssen, ob der Hersteller zum Thermofenster unzureichende Angaben im Genehmigungsverfahren gemacht hat. Die Kanzlei VON RUDEN konnte die Richter des BGH mit ihrem Vortrag dazu überzeugen.

Je nach Fahrzeug lässt sich im Einzelfall auch die Verwendung weiterer Abschalteinrichtungen nachweisen. Unabhängig von der rechtlichen Würdigung des Thermofensters stehen die Chancen gut, die Richter auch mit diesem zusätzlichen Vortrag zu überzeugen. Das gilt insbesondere für die sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, die wie eine Prüfstandserkennung funktioniert.

Das Vorgehen der Daimler AG ist besonders verwerflich, weil der Konzern wichtige Informationen im Genehmigungsverfahren bewusst vorenthalten und so das KBA getäuscht hat. Die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung ist offenkundig auf eine Überlistung des Prüfverfahrens ausgelegt worden. Daimler hat im Gewinninteresse und auf Grundlage einer grundlegenden strategischen Konzernentscheidung gehandelt. Die unzulässigen Komponenten zur Manipulation der Abgasreinigung wurden in Millionen von Fahrzeugen verwendet, sodass die im Realbetrieb erhöhten Emissionen neben einer hohen Belastung der Umwelt auch Gesundheitsbeeinträchtigungen verursachen.

Wann verjähren Ansprüche gegen Daimler?

Ansprüche gegen den Hersteller verjähren innerhalb von drei Jahren nach Erhalt des Rückrufs. Fahrzeuge der Daimler AG wurden erstmals im Jahr 2018 vom KBA zurückgerufen. Daher tritt die regelmäßige Verjährung der Ansprüche frühestens mit Ablauf des Jahres 2021 ein. In vielen Fällen verjähren die Ansprüche auch erst zehn Jahre nach Abschluss des Kaufvertrags.

Wer einen manipulierten Diesel besitzt oder nicht genau weiß, ob sein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, kann sich von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN kostenlos und unverbindlich beraten lassen. Die für Fälle im Abgasskandal bekannte Kanzlei vertritt bundesweit über 14.000 Mandanten gegen die Autohersteller – davon mehr als 3.000 gegen Daimler. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, kontaktieren Sie uns telefonisch unter der 030 – 200 590 770 oder per Mail an info@rueden.de. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!

Foto(s): Adobe


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