Dieselskandal Mercedes-Benz: Verbraucherschützer warnen vor Daimler-Kundenaktion

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Im Dieselskandal warnen Verbraucherschützer vor einer fragwürdigen Kundenaktion der Daimler AG. Der schwäbische Autohersteller schreibt zurzeit offenbar verstärkt klagewillige Kunden an, um sie zu einem Gespräch einzuladen. Verbraucherschützer halten dieses Vorgehen für eine reine Verunsicherungstaktik und raten Kunden dringend davon ab, dieser Einladung nachzukommen.  

Dieselskandal: Mercedes-Benz schreibt Kläger an

In einem Schreiben wendet sich die Daimler AG an jene Kunden, die sich bereits rechtlichen Beistand im Dieselskandal gesucht haben. Das Unternehmen bietet diesen Mercedes-Benz-Fahrern an, telefonisch »zu diesem Sachverhalt« zu sprechen. In dem Schreiben lässt Daimler jedoch bereits erkennen, dass man die Dieselvorwürfe für unbegründet hält und sich gegen Klagen zur Wehr setzen werde. 

Verbraucherschützer: Daimler im Dieselskandal unter Druck

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing hält diese Kundenaktion für einen weiteren Versuch des Unternehmens, Dieselklagen zu vermeiden. »Daimler ist in den vergangenen Wochen im Dieselskandal verstärkt unter Druck geraten«, so der Anwalt. »Verbraucherschützer verzeichnen eine Zunahme an verbraucherfreundlichen Urteilen und in dem Zusammenhang auch verstärkte PR-Maßnahmen des Unternehmens gegen Kläger und deren Anwälte. Offenbar bekommt man kalte Füße, anders ist dieses Verhalten nicht zu erklären.« 

Kontaktversuch Daimler: fragwürdiges Vorgehen

Bei der Kundenaktion von Mercedes-Benz sieht Dreschhoff den Versuch, dass sich die Anwälte des Konzerns über Umwege an die klagenden Dieselkunden wenden möchte. »Die anwaltliche Berufsordnung verbietet dem generischen Anwalt, Kontakt mit dem Kläger aufzunehmen. Dies soll offenbar mit dem vom Unternehmen gestarteten Kontaktversuch umgangen werden – ein recht fragwürdiges Vorgehen.« 

Verbraucherschützer: Mercedes-Benz Fahrer sollten Angebot nicht annehmen

»In dem Schreiben signalisiert Daimler in Sachen Dieselklagen bereits ganz klar kein Entgegenkommen«, sagt Dreschhoff. »Was also möchte man mit dem Kunden besprechen? Seit Wochen versucht der Konzern in der Öffentlichkeit den Eindruck zu vermitteln, dass sich Klagen im Dieselskandal gegen Daimler nicht lohnen. Offenbar will man dies in dem angebotenen Gespräch nochmals ausführen, um die Kläger zu verunsichern. Deshalb sagen wir ganz deutlich: Kunden sollten dieses Gesprächsangebot nicht ohne Rücksprache mit ihrer Kanzlei annehmen.« 

Dieselskandal Mercedes-Benz: Zunahme an verbraucherfreundlichen Urteilen

Dass Bewegung in die Causa Daimler kommt, zeigen die zunehmenden Urteile gegen den Autobauer. So gab es zum Beispiel bis Herbst letzten Jahres noch kein oberlandesgerichtliches Urteil gegen Daimler, mittlerweile gibt es zwei (OLG Naumburg, Az.: 8 U 8/20 und OLG Köln, Az.: 7 U 35/20). Darüber hinaus sind aktuell allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres vier oberlandesgerichtliche Beweisbeschlüsse gegen den Hersteller bekannt: vom OLG Köln (Az.: I 14 U 56/20, Januar 2021), OLG Nürnberg (Az.: 5 U 3555/20, Februar 2021), OLG Saarbrücken (2 U 294719) und OLG Celle (Az.: 7 U 287/20, März 2021). »Die Richter fordern die Daimler AG dabei auf, gezielt Stellung zu den Manipulationsvorwürfen zu nehmen, was den Autohersteller unserer Auffassung nach im Dieselskandal deutlich unter Zugzwang setzt«, so Dreschhoff. 

Urteil wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Auch in Verfahren vor Landgerichten ist eine Zunahme an verbraucherfreundlichen Urteilen zu verzeichnen. Erst Anfang April 2021 verurteilte das LG Stuttgart die Daimler AG zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung (Az: 7 O 224/20). Konkret ging es dabei um die Verwendung einer illegalen temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung. 

Daimler im Dieselskandal: fünf illegale Abschalteinrichtungen festgestellt

Des Weiteren berichtete das ARD-Magazin »Plusminus« Anfang 2021 über fünf illegale Abschalteinrichtungen in Mercedes-Motoren, die das KBA bei Untersuchungen festgestellt habe. Dies wurde sogar vom Bundesverkehrsministerium bestätigt – teilweise sollen in einem Fahrzeug sogar zwei der unzulässigen Vorrichtungen nebeneinander zur Anwendung kommen. Durch die Bestätigung des Ministeriums kann Daimler sich nicht mehr ohne weiteres auf der Behauptung ausruhen, keine illegalen Abschalteinrichtungen zu verwenden. 

Dieselskandal: Größter Verbraucherskandal aller Zeiten gänzlich aufarbeiten

Für geschädigte Dieselkunden sehen Verbraucherschützer wie Rechtsanwalt Dreschhoff also sehr gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller geltend zu machen. »Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing raten allen Mercedes-Kunden zur Prüfung, ob bei ihrem Fahrzeug eine Abgasmanipulation vorliegt«, sagt Dreschhoff. »Aus unserer Sicht sind alle Daimler-Fahrzeuge mit Motoren des Typs OM 622, OM 626, OM 642 und OM 651 betroffen. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass der wohl größte Verbraucherskandal aller Zeiten aufgearbeitet wird und geschädigte Kunden zu ihrem Recht kommen.« 

Handeln Sie jetzt!

Besitzen Sie ein Diesel-Fahrzeug von Mercedes-Benz und sind sich unsicher, ob Sie vom Dieselskandal betroffen sind? Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing sind für Sie da und beraten Sie in einem kostenfreien Erstgespräch. Unter www.diesel-gate.com können Sie bequem von zu Hause aus und kostenfrei prüfen, ob Sie Ansprüche geltend machen können. Wir sind auch telefonisch für Sie da unter 030/22 01 23 80, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark! 



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