Dieselskandal: Weiteres OLG-Urteil gegen Daimler wegen illegaler Abschalteinrichtung

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Im Dieselskandal hat es ein weiteres OLG-Urteil gegen die Daimler AG wegen einer illegalen Abschalteinrichtung gegeben. Das Oberlandesgericht Köln verurteilte den schwäbischen Automobilhersteller zur Rücknahme eines Mercedes-Benz Marco Polo 200 d und zur Zahlung von knapp 53.000 Euro Schadensersatz an den Kunden (Az. 7 U 35/20). Bei dem betreffenden Fahrzeug handelt es sich um ein Wohnmobil. 

Bereits zweites Urteil auf OLG-Ebene innerhalb kurzer Zeit

Das aktuelle Urteil ist bereits das zweite auf oberlandesgerichtlicher Ebene innerhalb kurzer Zeit, das zugunsten der Verbraucher ausfällt. Bereits im September 2020 hatte das OLG Naumburg entschieden, dass die Daimler AG einen Kaufvertrag vollständig rückabwickeln muss. Ein Käufer eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI hatte wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geklagt (Aktenzeichen Az.: 8 U 8/20). 

Daimler bisher glimpflich durch den Abgasskandal gekommen

Gerade in Hinblick auf das für den 14. Dezember 2020 angesetzte Daimler-Verfahren vor dem BGH zum Thema Thermofenster dürfte damit der Druck auf den schwäbischen Autohersteller weiter wachsen. Bisher war der Konzern auffällig glimpflich im Abgasskandal davongekommen, meist hatte man durch Vergleiche und der Zustimmung von Strafzahlungen versucht, sich aus der Dieselaffäre zu schleichen. Außerdem saß auch noch kein Daimler-Verantwortlicher auf der Anklagebank.  

Mercedes-Wohncamper mit verschiedenen Abschalteinrichtungen  

In dem aktuellen Fall des Wohncampers Marco Polo ging es um den Mercedes-Motortyp OM 651 (Euro 6), der bereits seit geraumer Zeit unter Manipulationsverdacht steht. Das Verfahren vor dem OLG Köln beschäftigte sich mit den verschiedenen Abschalteinrichtungen, die in dem Fahrzeug zum Einsatz kommen sollen. Dazu gehören das sogenannte Thermofenster sowie eine Aufwärmfunktion mit Erkennung, ob das Fahrzeug sich auf dem Prüfstand befindet.  

Abweichende Abgaswerte

Außerdem wird eine fehlerhafte Dosierung des AdBlue im SCR-Katalysator bemängelt, ein Wechsel der Motorsteuerung nach 20 Minuten in einen schmutzigen Abgasmodus sowie einer auf das Getriebe einwirkende Abschalteinrichtung. Diese Faktoren führen dazu, dass die Abgasgrenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten, im realen Straßenverkehr aber überschritten werden. 

Daimler kann Notwendigkeit der Technik nicht belegen

Der Kunde war vor Gericht gezogen, da er hinter den genannten technischen Abläufen im Motor illegale Abschalteinrichtungen vermutete. Im Verfahren hatte die Daimler AG jedoch keinerlei Bescheide oder Angaben vorgelegt, die die Notwendigkeit dieser Technik belegen. Daher bewerteten die Richter des OLG Köln dies als Täuschung von Behörden und Verbrauchern.  

Sehr gute Chancen für geschädigte Mercedes-Besitzer 

Die Chancen für Besitzer eines Dieselfahrzeugs von Mercedes-Benz, ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen, sind damit weiter gestiegen. Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: »Wir sehen, dass es für Daimler zunehmend eng wird. Immer mehr Gerichte erkennen an, dass Mercedes seine Motoren manipuliert hat, und entscheiden im Sinne der Verbraucher. Diese beiden OLG-Urteile sind möglicherweise auch bedeutend für das BGH-Verfahren am 14. Dezember 2020, in dem über die Rechtmäßigkeit des Thermofensters bei einem Mercedes-Fahrzeug entschieden werden soll. Auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird in den kommenden Monaten mit einer verbraucherfreundlichen Entscheidung zu illegalen Abschalteinrichtungen gerechnet.« 

Werden Sie aktiv! 

In Sachen Dieselklagen ist für Mercedes-Benz-Fahrer also noch alles möglich. Betroffen sind unter anderem auch die Motoren OM 622, OM 626 und OM 642. Sind Sie sich unsicher, ob Sie betroffen sind? Auf www.diesel-gate.com können sie ganz einfach und kostenfrei prüfen, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch und besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten. Wir sind auch telefonisch für Sie erreichbar unter 030 /22 01 23 80, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!



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