Veröffentlicht von:

Digitaler Nachlass – Letzter Wille zu Passwörtern, Online-Konten & Co.

  • 3 Minuten Lesezeit

Wie unsere Erfahrung zeigt, ist es noch nicht ausreichend in das öffentliche Bewusstsein gelangt, dass zu einer vorsorglichen Regelung des Nachlasses heutzutage auch gehört, sich Gedanken über den eigenen digitalen Nachlass zu machen. Zum sogenannten digitalen Nachlass gehört die Gesamtheit der Daten, die eine Person mit Hilfe elektronischer Medien generiert bzw. gespeichert hat und die nach seinem Tod weiter vorhanden sind. Dies betrifft zum einen das Internet, also vor allem E-Mail-Accounts, soziale Netzwerke, Homepages, Kauf- und Verkaufsportale, Streaming-Angebote, Cloud-Dienste und Banken. Zum anderen fallen darunter auch Daten, die auf heimischen/mobilen Rechnern, Smartphones und sonstigen Datenträgern vorhanden sind. 

Da ein großer Teil dieser Daten durch Passwörter geschützt ist, sollte man rechtzeitig darüber nachdenken, zu welchen Daten die Angehörigen bzw. Erben nach dem eigenen Tod Zugang benötigen. An erster Stelle ist hier an E-Mail-Konten sowie Zugangspasswörter für Computer und Smartphone zu denken. Wer Zugang zu den E-Mail-Konten hat, erhält dort meist auch Informationen zu anderen mit Passwörtern geschützten Portalen/Diensten und geschäftlichen Aktivitäten. Außerdem lässt sich sehr häufig mit Hilfe des E-Mail-Zuganges für andere Portale ein neues Passwort generieren. 

Obwohl die Bundesregierung nach allgemeiner Ansicht leichtfertig auf ihrem Internetportal die Empfehlung aussprach, Zugangsdaten zu digitalen Inhalten in einem Testament niederzulegen, ist dieses deutlich nicht zu empfehlen. Zum einen sollten derartige Zugangsdaten durch einen umsichtigen Nutzer regelmäßig geändert werden und es ist wohl nicht praktikabel, laufend das eigene Testament deswegen zu ändern. Im Übrigen wird nach Eröffnung des Testamentes dessen Inhalt oftmals durch die Nachlassgerichte auch Nachlassbeteiligten, wie etwa Pflichtteilsberechtigten, zur Kenntnis gegeben. Es dürfte in der Regel nicht wünschenswert sein, dass derartige Zugangsdaten einem derart offenen Personenkreis zur Kenntnis gegeben werden. Vielmehr dürfte es sinnvoll sein, die Zugangsdaten schriftlich oder etwa auf einem Speichermedium zu sammeln, um dem oder den Erben die Möglichkeit zu geben, über bestehende Verträge, laufende Auktionen und andere digital geführte Geschäfte Kenntnis zu erlangen und dann auch zu gestalten. 

Umgang mit digitalem Nachlass

Hier nun einige Empfehlungen, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben: 

  • Kümmern Sie sich schon zu Lebzeiten um Ihren digitalen Nachlass!
  • Fertigen Sie eine Übersicht aller Nutzer-Accounts mit Benutzernamen und Kennwörtern an!
  • Speichern Sie die Übersicht am besten auf einem verschlüsselten oder zumindest      kennwortgeschützten USB-Stick, den Sie an einem sicheren Ort deponieren,      beispielsweise in einem Tresor oder einem Bankschließfach!
  • Bestimmen Sie schon zu Lebzeiten eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem digitalen      Nachlassverwalter. Stellen Sie für diese Person eine Vollmacht aus, in der Sie festlegen, dass diese Person sich vollumfänglich um Ihren digitalen Nachlass kümmern soll!
  • Bestimmen Sie in dieser Vollmacht auch, wie mit Ihrem digitalen Nachlass umgegangen werden      soll. Welche Daten sollen gelöscht werden? Was soll beispielsweise mit      Fotos passieren? Wie ist mit Ihrem Account in einem sozialen Netzwerk umzugehen?
  • Legen Sie ebenfalls fest, was mit Ihren Endgeräten (Computer, Smartphone, Tablet) und den dort gespeicherten Daten passieren soll!
  • Die Vollmacht kann wirksam handschriftlich verfasst werden. Vergessen Sie nicht, die Vollmacht mit einem Datum zu versehen und zu unterschreiben.
  • Übergeben Sie Ihrer Vertrauensperson die Vollmacht und informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, dass Sie Ihren digitalen Nachlass auf diese Weise geregelt haben!
  • Teilen Sie Ihrer Vertrauensperson ebenfalls mit, wo sie die Zugangsdaten zu Ihren Accounts      findet, wo Sie z. B. den USB-Stick deponiert haben.
  • Denken Sie daran, die Auflistung Ihrer Accounts immer aktuell zu halten. Ergänzen Sie die Auflistung um neue Accounts. Löschen Sie die Daten in der Liste, wenn Sie sich bei einem Account abgemeldet haben.
  • Es gibt gewerbliche bzw. kommerzielle Nachlassverwalter. Die Sicherheit solcher Unternehmen lässt sich allerdings nicht einfach beurteilen. Sollten Sie einen kommerziellen Nachlassverwalter beauftragen wollen, erkundigen Sie sich gewissenhaft nach Qualität, Leistungsumfang und den Kosten.
  • Vertrauen Sie einem Unternehmen in keinem Fall Passwörter an. Auch Ihre Endgeräte (Computer, Smartphone, Tablet) sollten nicht an kommerzielle Unternehmen übergeben werden, die die Geräte nach dem digitalen Nachlass durchsuchen. Hierbei würden zu viele persönliche Daten an Unbefugte gelangen können. 

Für nähere Informationen, etwa auch die Einbeziehung Ihres sogenannten digitalen Nachlasses in Ihre Testamentsgestaltung, sollten Sie fachanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Insoweit steht der Autor gerne zur Verfügung. 

 Detailinformationen: RA Arno Wolf, Fachanwalt für Erbrecht, Tätigkeitsschwerpunkt Bank- und Kapitalmarktrecht, Tel. (0351) 80 71 8-80, wolf@dresdner-fachanwaelte.de

Weitere Informationen, aktuelle Urteile und Termine sowie eine Anwaltsübersicht und unsere Serviceleistungen finden Sie auf unserer Homepage. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Arno Wolf

Beiträge zum Thema