DSGVO aktuell: Warnung vor Schreiben der Datenschutzauskunft-Zentrale!

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Als Gewerbetreibender ist man in vielen Fällen verpflichtet, Auskunft zu geben: Behörden, Statistikämtern, Handelskammern etc. Wer die „offiziell“ anmutenden Schreiben der bundesweit aktiven Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf) so verstand, ausfüllte, unterschrieb und sie ohne sie genau gelesen zu haben zurückschickte, sah sich plötzlich nicht unerheblichen Forderungen ausgesetzt, ein klassischer Fall einer Abofalle. Mittlerweile dürfte sich das Geschäftsmodell (kurz: Abzocke) herumgesprochen haben und nur noch sehr wenige auf derartiges hereinfallen.

Umso erstaunlicher ist es, dass nun im Zuge der seit 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der damit einhergehenden Unsicherheiten und Unklarheiten erneut versucht wird, mit ebenfalls „offiziell“ anmutende Schreiben, diesmal der bundesweit aktiven „Datenschutzauskunft-Zentrale“ (DAZ), Gewerbetreibende mittels eines dubiosen Schreibens zu irgendwelchen Auskünften im Rahmen einer „gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes“ zu bewegen und letztendlich die gutgläubigen Auskunftserteilenden mittels Kleingedrucktem in eine Abo-Falle zu 498,00 € (netto) jährlich bei einer dreijährigen Vertragsdauer zu locken. 

Im Gegenzug erhält der Unternehmer dann (angeblich) ein Leistungspaket „Basisdatenschutz“. Dabei soll es sich nach Angabe im Kleingedruckten um Informationsmaterial, ausgefüllte Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der DSGVO handeln, Dinge die höchstwahrscheinlich nicht groß von Nutzen sein werden und jedenfalls den Preis von 1.494,00 € im Laufe der 3-Jahre nicht rechtfertigen dürften.

Daher folgende Ratschläge:

1. Fall Sie ein derartiges Schreiben erhalten haben: Antworten Sie nicht!

2. Falls Sie bereits in die Falle gegangen sind: Widerrufen Sie die Vertragserklärung bzw. erklären Sie die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und sonstiger etwaig in Betracht kommender Anfechtungsgründe.

3. Falls Sie bereits die Rechnung für das erste Jahr bezahlt haben: Fordern Sie zur Rückzahlung des Betrages unter Fristsetzung und Androhung rechtlicher Schritte auf. Sollte keine Zahlung erfolgen, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und die Rückerstattung gegebenenfalls gerichtlich geltend machen.

4. Erstatten Sie gegebenenfalls Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft muss der Anzeige nachgehen und Ermittlungen einleiten. Hierdurch kann möglicherweise erreicht werden, dass die DAZ schnell wieder von der Bildfläche verschwindet.

5. Sensibilisieren Sie Mitarbeiter und andere Ihnen nachstehende Personen. Es ist damit zu rechnen, dass auch zukünftig versucht wird, aus der DSGVO und der Angst der Betroffenen, diesbezüglich Fehler zu begehen, unredlich Kapital zu schlagen.

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen hierzu gerne zur Verfügung.



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