Durchsuchungen wegen Google Fonts Abmahnungen

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Durchsuchungen wegen Google Fonts Abmahnungen

Die Polizei in Berlin hat am 21. Dezember 2022 mitgeteilt, dass in einem Verfahren gegen zwei Beschuldigte, darunter ein 53-jähriger Rechtsanwalt Kanzleisitz in Berlin und dessen 41-jährigen Mandanten, der angeblich ein Repräsentant einer I.G. Datenschutz ist, wegen des Verdachts des versuchten ab man Betrugs und der versuchten Erpressung in mindestens 2.418 Fällen Durchsuchungsbeschlüsse in Berlin, Hannover, Ratzeburg und Baden-Baden sowie zwei Arrestbeschlüsse mit einer Gesamtsumme von 346.000 € vollstreckt worden sind.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft

Dabei wird den Beschuldigten vorgeworfen, bundesweit Privatpersonen und kleine Gewerbetreibende wegen der Nutzung von Google Fonts per Anwaltsschreiben abgemahnt zu haben. Den Beschuldigten soll dabei bewusst gewesen sein, dass die behaupteten Schmerzensgeldforderungen nicht bestanden haben.

Das Vorgehen der Beschuldigten

Bei der Dokumentation des Vorgehens der Beschuldigten bestätigt sich das, was wir bereits lange vermutet haben. Mithilfe einer eigens dafür programmierten Software sollen die Beschuldigten Websites identifiziert haben, die Google Fonts nutzen. In einem weiteren Schritt und unter Nutzung einer weiteren Software sollen Websitebesuche durch den Beschuldigten 41-jährigen automatisiert vorgenommen worden sein. Die damit protokollierten Website Besuche sind dann Grundlage für die Behauptung der datenschutzrechtlichen Verstöße und die Unverbreitung eines Vergleichsangebots gewesen.

Viele Strafanzeigen

Allein in diesem Komplex sollen der Staatsanwaltschaft Berlin 420 Anzeigen von Abgemahnten vorgelegen haben, die letztlich nicht gezahlt haben. Eine Kontoauswertung hat ergeben, dass etwa weitere 2000 Personen das Vergleichsangebot aus Sorge vor einem Zivilverfahren und in der unzutreffenden Annahme, der behauptete Anspruch bestünde tatsächlich, angenommen haben.

Rückblick: Abmahnwelle Google Fonts

In den Monaten September bis November 2022 hat es eine riesige Abmahnwelle gegeben, die in ihrem Ausmaß vorher noch nicht vorgekommen ist. Es müssen hunderttausende Schreiben gewesen sein, die von den Protagonisten Rechtsanwalt Kilian Lenard für Martin Ismail, RAAG Kanzlei für Wang Yu, Jolanta Januszewski und Omar Taha M Salhin ausgesprochen wurden. Es bleibt zu hoffen, dass man nun auch an die Hinterleute gerät, die die Abmahnwelle finanziert und organisiert haben. Wir können uns nicht vorstellen, dass die von der Staatsanwaltschaft genannten Beschuldigten auch die Drahtzieher dieser Angelegenheit gewesen sind. Unsere Anwälte für IT-Recht haben zahlreiche Mandanten gegen diese Machenschaften vertreten.

Hier ist ein ausführlicher Bericht über den gesamten Komplex:

Abmahnung Google Fonts



Foto(s): DL

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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