DWL Deutsche Wertlager GmbH – Insolvenzverwalter fordert Anleger zur Zahlung auf

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Zahlreiche Anleger, die über die DWL Deutsche Wertlager GmbH Gold als Kapitalanlage erworben haben, wurden in den letzten Tagen vom Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Loserth aus Mühldorf aufgefordert, Zahlungen zur Insolvenzmasse zu leisten.

Die DWL Deutsche Wertlager GmbH hat Anleger den Kauf und Verkauf von Gold angeboten. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 01.07.2019 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 603 IN 145/19 des Amtsgerichts Rosenheim). Gegen die Gründer und Geschäftsführer wird nach Mitteilung des Insolvenzverwalters u.a. wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in mindestens 1.200 Fällen ermittelt (Az 506 Js 121844/19 der Staatsanwaltschaft Augsburg).

Vergleichsangebot des Insolvenzverwalters

Viele Anleger stehen nun vor der Frage, ob sie der Zahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters nachkommen oder auf ein Vergleichsangebot des Insolvenzverwalters eingehen sollen. Unseres Erachtens sprechen gute Gründe dafür, gründlich zu prüfen, ob eine Zahlungsverpflichtung tatsächlich besteht. Daher sollten sich Betroffene auch durch eine Fristsetzung nicht unter Druck setzen lassen, sondern darauf drängen, dass die Frist verlängert wird, bis sie sich über die Rechtslage Klarheit verschafft haben.

Rechtsgrundlage der Anfechtung überprüfen

Der Insolvenzverwalter begründet die Zahlungsaufforderung mit einer insolvenzrechtlichen Anfechtung. Dabei muss in jedem Einzelfall geprüft werden, welche Goldverträge im Einzelnen mit welchen Beteiligten geschlossen wurden, welche Leistungen und welche Zahlungen vereinbart waren und worauf sich die Anfechtung des Insolvenzverwalters konkret richtet.

Betroffenen Anlegern raten wir daher zunächst einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, bevor sie Zahlungen leisten oder Erklärungen abgeben.


Dragisa Andjelkovic

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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