E-Scooter im Straßenverkehr – Verkehrsregeln, Altersbeschränkung und Promillegrenzen

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Was sind E-Scooter

Als E-Scooter werden mit einem Elektroantrieb versehene Tretrollerbezeichnet, welche mittels Klappmechanismus leicht zu transportieren sind. Mit der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr hat der Gesetzgeber extra eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung geschaffen. Der Anwendungsbereich der Verordnung betrifft nur Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, welche eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h nicht überschreiten dürfen und über eine Straßenzulassung/Betriebserlaubnis verfügen müssen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass sie nicht für Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards gilt, da diese nicht über eine Lenk- oder Haltestange.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Erlaubt ist das Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs im Sinne der o. g. Verordnung auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen. Die Fahrbahn darf lediglich dann genutzt werden, wenn Radwege, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen nicht vorhanden sind.

Das Fahren auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung ist verboten, wenn es nicht durch das Zusatzzeichen „E-Scooter frei“ erlaubt. Das Zusatzschild „Radfahrer frei“ (Zeichen 1022-10) gilt ausschließlich für Fahrräder

Führerschein und Mindestalter beim E-Scooter?

Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs sind gemäß § 3 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Helmpflicht bei E-Scooter?

Eine Helmpflicht besteht nicht. Zum Schutz der eigenen Gesundheit ist dies aber zu empfehlen.

Welche Ampeln gelten für E-Scooter?

Gibt es Fahrradampel, gilt grundsätzlich diese, wenn nicht, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.

Vorgeschrieben Ausstattung eines E-Scooters?

Für E-Scooter sind Brems- und Beleuchtungsanlage vorgeschrieben, dass Fahrzeug muss der aktuellen Verordnung entsprechen und eine gültige Betriebserlaubnis haben.

Alkohol-Promillegrenze

Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. 

Hat der Fahrer eines E-Scooters trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille den E-Scooter im Straßenverkehr geführt begehrt er eine Straftat. Dies kann aber auch schon ab 0,3 Promille der Fall sein, wenn sich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen.

Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gelten 0,0 Promille.

Versicherung für den E-Scooter notwendig?

Ja, es ist wie bei einem Auto eine Haftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben. Das Kennzeichen wird mittels aufgeklebter Versicherungsplakette am Heck des E-Scooters nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den Elektro-Scooter zugefügt werden. Zudem bieten manche Versicherung die Möglichkeit zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung abzuschließen.

Wer zahlt bei Unfällen mit E-Scootern?

Für den mit Versicherungskennzeichen ausgestatteten E-Scooter, kommt der Haftpflicht-Versicherer für Schäden Dritter auf. Für eigene Schäden muss der Fahrer/Halter, außer im Falle einer Kaskoversicherung, selbst geradestehen.


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