Ebay Marken Abmahnung des Fußballvereins 1. FC Nürnberg durch die Kanzlei Blue Port Legal wg Fan-Artikel

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Der 1. FC Nürnberg e.V. lässt durch die Kanzlei Blue Port Legal wegen der Verwendung des Begriffes „1 FC Nürnberg“ markenrechtlich abmahnen.

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten. 


Der Sachverhalt

Der Fußballverein 1. FC Nürnberg e.V. hält diverse Markenrechte u.a. für die Bezeichnung „1. FC Nürnberg“ (Nr. 30604770)in Bereichen der Fanartikel.

Betroffen ist ein Ebay-Händler von Fan-Artikeln Accessoires. Ihm wird vorgeworfen, dass die angebotenen Artikelmit der Bezeichnung „1 FC Nürnberg““ von dem Verein nicht selbst in den Verkehr gebracht worden seien und ein Bewerben und Verkauf somit gegen die Markenrecht des Vereins verstoßen würde. Es handele sich nicht um Originalware des Vereins.

Gefordert wird die Unterzeichnung einer vorformulierten, strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an den Verein vorsieht. 

Darüberhinaus wird die Zahlung von Anwaltsgebühren i.H.v. 1.682,70 Euro verlangt. 

Über ähnliche Markenabmahnungen für andere Fußballvereine berichteten wir bereits in der Vergangenheit:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ebay-marken-abmahnung-des-1-fc-union-berlin-ev-durch-von-appen-jens-legal-eisern-fanartikel_182242.html


Vielen Fußballfans ist oft nicht bewusst, dass der Name des Vereins häufig markenrechtlich geschützt ist. Der Verkauf von (auch selbst-gemachten) Fan-Artikeln unter Verwendung des Vereinsnamens/Logos bedarf somit meistens der Lizenzierung durch den Verein. 


Unser Rat

Markenabmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen. 

Es gilt im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt. 

Sollte der Vorwurf zutreffen, so sollten Sie gleichwohl nicht die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst sein dürfte. Hier bleibt zu prüfen, ob lediglich eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann. 

Auch die geltend gemachten Gebühren können meistens mit einer guten juristischen Argumentation noch reduziert werden. 


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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