Eigenbedarfskündigung erhalten? Tun Sie das JETZT

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Viele Mieter machen sich Sorgen, dass sie ihre Wohnung wegen einer Eigenbedarfskündigung verlieren könnten. Kündigt der Vermieter dann wegen Eigenbedarfs, kommt es vor, dass manche Mieter aufgeben und ihre Wohnung dem Vermieter überlassen, ohne sich gegen die Kündigung gewehrt zu haben.

Warum das ein Fehler ist und was Mieter tun können, um ihre Wohnung im Fall einer Eigenbedarfskündigung zu retten, sagt der Mietrechtsexperte Anwalt Bredereck:

Viele Eigenbedarfskündigungen scheitern bereits am Kündigungsschreiben. Unterlässt der Vermieter es dort, dem Mieter den Grund für seinen Eigenbedarf mitzuteilen, ist die Eigenbedarfskündigung allein deshalb unwirksam.

Mieter, die ein einfaches Kündigungsschreiben ohne Erläuterung des Eigenbedarfs erhalten, können also aufatmen. Der Vermieter kann sie auf dieser Grundlage nicht zwingen, gegen ihren Willen die Wohnung aufzugeben. Eine Räumungsklage, die der Vermieter im Fall einer Eigenbedarfskündigung anstrengen müsste, wenn der Mieter nicht auszieht, würde regelmäßig scheitern.

Nicht selten ist die Eigenbedarfskündigung im Mietvertrag ausgeschlossen. Allerdings kann ein mietrechtlicher Laie den Ausschluss der Eigenbedarfskündigung selbst kaum erkennen; dafür ist die Prüfung des Mietvertrags durch einen mietrechtlichen Experten nötig.

In vielen Mietverträgen ist eine Sperre von einigen Jahren für den Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung vorgesehen.

Fachanwaltstipp für Mieter: Geben Sie Ihre Wohnung keinesfalls auf, nur weil Sie eine Eigenbedarfskündigung erhalten haben. Suchen Sie zeitnah einen ausgewiesenen Experten auf, am besten einen auf Kündigungen spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Mietrecht.

Bringen Sie dort in Erfahrung, ob die Eigenbedarfskündigung Ihres Vermieters wirksam sein könnte und wie Ihre Chancen im Fall einer Räumungsklage durch den Vermieter wären.

Stellt sich heraus, dass Ihr Vermieter Sie möglicherweise aufgrund seines Eigenbedarfs aus der Wohnung klagen könnte, gibt es mitunter die Möglichkeit, eine hohe Abfindung auszuhandeln, falls Sie einem zügigen Auszug zustimmen würden.

Viele Vermieter zahlen lieber hohe Geldbeträge für den frühzeitigen und freiwilligen Auszug des Mieters, bevor sie einen langen Gerichtsprozess ohne klare Erfolgsaussichten riskieren.

Haben Sie eine Eigenbedarfskündigung bekommen? Droht Ihnen eine Eigenbedarfskündigung?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Mietrecht Alexander Bredereck an. Im Fall einer Kündigung oder einer drohenden Kündigung ist die telefonische Erstberatung bei Fachanwalt Bredereck kostenlos und unverbindlich.

In dem Gespräch erfahren Sie, welche Möglichkeiten es für die Abwehr der Eigenbedarfskündigung gibt, und welches Risiko von der Kündigung für Sie ausgeht.

Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Mieter und Vermieter bundesweit.

Fachanwalt Bredereck ist spezialisiert auf: Eigenbedarfskündigung, Kündigung wegen Zahlungsverzugs und anderer Vertragsverletzungen, Ansprüche wegen Schimmelpilzbefalls, Gewerberaummietrecht, Prüfung von Mietvertragsklauseln und auf die Gestaltung von Mietverträgen.


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