Einbruch: das Bargeld in der Hausratversicherung

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Nach einem Einbruch oder Einbruchdiebstahl ist vornehmlich die Hausratversicherung eintrittspflichtig. Die eigene Bezifferung des Schadens nach einem Einbruch sowie die Regulierung durch die Hausratversicherung können im Schadensfall jedoch stark variieren. Selbst habe ich diverse Einbruchdiebstähle bei Versicherungsnehmern besichtigt und sodann für Hausratversicherungen entsprechende Regulierungsempfehlungen ausgesprochen. Dieses Gebiet birgt aber erhebliches Streitpotenzial. Hier gilt das Augenmerk dem Bargeld.

Was zahlt die Hausratversicherung?

Die Frage, was die Hausratsversicherungen nach einem Einbruch zu bezahlen hat, ist relativ einfach zu beantworten. Die Hausratversicherung kommt für entwendete und beschädigte Hausratsgegenstände, also für bewegliche Gegenstände auf. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um große oder kleine Gegenstände handelt. Es wird der Sachwert in Geld ersetzt. 

Da es sich um eine Neuwertversicherung handelt, sind von der Hausratversicherung Gegenstände gleicher Art und Güte zu ersetzen.

Bargeld in der Hausratversicherung nachweisen

Es ergibt keinen festen Betrag, den jede Hausratversicherung an Bargeld zu erstatten hat. Die Höhe des versicherten Bargeldes ist in den Versicherungsbedingungen niedergeschrieben. Hierbei handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung, die insoweit nicht abdingbar ist, d. h. geändert werden kann.

Die Höhe des Bargeldes nach einem Einbruch variiert von Versicherung zu Versicherung. Einige Hausratsversicherungen haben Höchstbeträge in den Bedingungen niedergeschrieben. Diese Beträge können schnell zwischen max. 2.000,00 € und Beträgen bis 10.000,00 € und mehr variieren.

Wo und wie ist das Bargeld für die Hausratversicherung aufzubewahren?

Die Frage der Erstattungspflicht hängt auch von der Frage ab, wo das Bargeld in den Räumlichkeiten gelegen hat. 

Es wird eigentlich immer zwischen offen herumliegenden Bargeld sowie Bargeld unterschieden, welches gesondert zu sichern ist. Oft findet sich in Hausratversicherung ein Passus, dass ab einer gewissen Bargeldhöhe, dieses in verschlossenen Behältnissen aufzubewahren ist. 

Es versteht sich von selbst, dass hiermit Aufbewahrungsbehältnisse gemeint sind, die einen gewissen Schutz gegen Wegnahme bieten, gemeint sind. 

Ein Sparschwein wird insoweit nicht als verschlossenes Behältnis angesehen. 

Von den Versicherungsbedingungen kann es dann aber schon einen Unterschied machen, ob es sich um eine kleine Geldkassette oder eine feste Registrierkasse oder aber einen Safe handelt. 

Hieran wird aber deutlich, dass man sich mit der Frage der Aufbewahrung von Bargeld vor einem Einbruch auseinandersetzen sollte, damit es im Nachhinein nicht zu Problemen bei der Regulierung kommt, wenn dieses entwendet wird. Schauen Sie vor der Schadensmeldung einfach mal nach.

Sicherheitsklassen bei einem Einbruch / Bargeld

In einzelnen Versicherungsbedingungen ist niedergelegt, dass die gesonderten Behältnisse eine spezifische Sicherheitsklasse haben müssen. Verdeutlichen Sie sich einfach, dass es einen Safe aus dem Baumarkt, bekannt aus Hotels, für bereits unter 100,00 € gibt. Dieser weist natürlich eine andere Sicherheitsklasse auf, als ein Tresor für mehrere 1.000,00 €.

Bekomme ich den Höchstbetrag an Bargeld erstattet?

Wie überall im zivilrechtlichen als auch im Versicherungsrecht gilt der Grundsatz gegenüber der Hausratversicherung, dass man als Geschädigter nachweispflichtig ist. Man ist insoweit beweisbelastet. 

Man muss der Versicherung daher plausibel und nachvollziehbar gegenüber darlegen können, woher der Bargeldbetrag stammt und warum und wieso dieser vor Ort gelagert gewesen ist.

Dies hört sich auf den ersten Blick formalistisch an, aber die Praxis läuft anders.

Wie wird Bargeld nach einem Einbruch reguliert?

Nach einem Einbruch wird zunächst danach geschaut und nachgefragt, wo sich das Bargeld befunden hatte. Danach werden Anhaltspunkte dafür gesucht, ob die bezifferte Bargeldsumme mit normalem Menschenverstand nachvollziehbar ist. 

Wer einige Tage zuvor eine Geburtstagsfeier hatte oder aber eine Konfirmation oder sonstige Veranstaltungen hatte, bei denen regelmäßig Bargeld geschenkt wird, der verfügt sicherlich über eine andere Summe an Bargeld, als dass dies normalerweise der Fall ist. Sowas ist durchaus plausibel und könnte ja auch durch Gäste und Freunde bestätigt werden.

Private Veranstaltungen können also ein Indiz für eine höhere Bargeldsumme sein.

Aber auch zukünftig geplante Veranstaltungen können ein Indiz dafür sein, dass eine höhere Bargeldsumme im Hause gewesen ist, wenn dies z. B. für das Bezahlen des Catering genutzt werden sollte.

Was spricht dafür das Vorhandensein von Bargeld? Wie weise ich Bargeld ohne Belege nach?

Man kann die Punkte auch wie folgt zusammenfassen:

  • Bargeld für eine Feier oder von einer Feier
  • Bargeld für Rechnungen
  • Bargeld für geplante Anschaffungen
  • Kontoauszüge
  • regelmäßige Zuwendungen Dritter

Was wird bei einem Einbruch noch berücksichtigt?

Aber auch Alter, Herkunft und kulturelle Besonderheiten können unabhängig von der generellen Beweislast einen Rückschluss auf das Vorhandensein von Bargeld zulassen. 

Wenn man selbst über Jahre Hausratschäden und Einbrüche reguliert hat, dann stellt man mit der Zeit fest, dass Rentner und ältere Personen immer noch dazu neigen, am Anfang des Monats das gesamte Bargeld für den Monat abzuheben. Diese können regelmäßig auch entsprechende Belege und Kontoauszüge von der Bank vorlegen. Dies ist auch ein starkes Indiz dafür, dass das Geld zuvor in Händen gehalten werden musste.

Überprüfung der Schadenssumme nach einem Einbruch durch einen Regulierer

Die Frage, was ein Außendienstmitarbeiter einer Versicherung nach einem Einbruch für die Hausratversicherung noch besichtigen möchte, wird vielfach gestellt. Jedem ist bewusst, dass die als verlustig gemeldeten Gegenstände nicht mehr vorhanden sind. In einem solchen Fall geben jedoch Zustand der Wohnung sowie das entsprechende Umfeld und die Einrichtung teilweise Rückschlüsse darauf, ob die gesamte Schadenschilderung schlüssig ist.

Erfahrungsgemäß kann ich Ihnen sagen, dass erfahrene Außendienstmitarbeiter von Versicherungen mit schnellen Blicken sehr viele Rückschlüsse auf eine Gesamtsituation ziehen können. 

Stellen Sie sich einfach vor, dass Mahnungen, gelbe Briefe sowie insgesamt unsortierte Zettel rumliegen. Es erscheint in einer solchen Situation wenig nachvollziehbar, dass dort größere Beträge an Bargeld vorhanden gewesen sein sollen, wenn sich auf der anderen Seite Rechnungen etc. stapeln und die Versicherung grade neu abgeschlossen worden ist. In einem solchen Fall wird schnell dazu geneigt, die gesamte Geschichte als nicht plausibel anzusehen. In einem solchen Fall wird schnell mit der Beweislast gespielt, sodass über diese Schiene letztlich eine Reduktion des Bargeldes durch die Versicherung im Rahmen der Regulierung erfolgt.

Einbruchdiebstahl und nicht nachvollziehbare Schadenschilderungen

Aus der eigenen Regulierungserfahrung gebe ich Ihnen ein paar Beispiele von Fällen, in denen die Regulierung des Bargeldes schwierig gewesen ist. Es handelt sich hierbei um echte praktische Fälle.

1. Der Verkauf eines Fahrzeuges vor einem Einbruch

Es kommt häufig vor, dass Versicherungsnehmer vor einem Einbruch ein Auto verkauft haben wollen. Dies soll dann immer die plausible Geschichte dafür sein, dass eine höhere Summe an Bargeld vor Ort gewesen ist. Wenn dies allerdings tatsächlich der Fall ist, dann ist es nur logisch und nachvollziehbar, dass entsprechende Verkaufsverträge, etwaige vorherige Versicherungspolicen und weitere Nachweise angefordert werden.

Fälle, in denen man einfach ins Blaue hinein behauptet, man habe zuvor ein Fahrzeuge für gut 10.000 € verkauft, das Geld sodann nicht zur Bank gebracht, weil man sich in 4 Monaten ein neues Auto kaufen wollte, sind nicht wirklich plausibel, vor allem wenn keine Nachweise über einen Verkauf etc. vorliegen. 

In solchen Fällen würde sicherlich auch in einem gerichtlichen Verfahren nachgefragt werden, woher das Bargeld stammt. Wenn eine Versicherung in einem solchen Fall die Regulierung von Bargeld nach einem Einbruch ablehnt, dann wäre man auch in einem gerichtlichen Verfahren beweisbelastet. Ich sage nicht, dass so ein Nachweis unmöglich ist, sondern nur, dass nur Anhaltspunkte für eine aufschiebende Regulierung sein können.

2. Der geplante Kauf eines Aufsitzrasenmähers

Anstatt eines Fahrzeuge planen manche Leute auch die Anschaffung eines John Deere (Rasentraktor). 

Hierfür werden dann schnell mal Geldbeträge vor einem Einbruch von 6.000,00 €, in dem dortigen Fall gut 8.000,00 €, von Konto abgehoben. 

Nach einer kurzen Internetrecherche stellt man jedoch fest, dass derartige Rasenmäher in einem Preissegment von 6.000,00 € für Rasenflächen um die 4.000 m² und aufwärts konzipiert sind. Schlecht ist es sodann nur dann, wenn die dortige Rasenfläche gerade einmal ca. 800 m² beträgt. Dass so eine Geschichte nicht plausibel ist, erschließt sich letztlich von selbst. Vor allem wenn der Versicherungsnehmer drei Tage vor der geplanten Anschaffung des 6.000,00 € Aufsitzrasenmähers auch noch per Hand den Rasen mäht und ein entsprechender Vertragshändler nicht in der Nähe belegen ist. Sowas wird nebenbei am Ortstermin „galant” in Erfahrung gebracht.

Bargeld nach Einbruch ist Ermessenssache

Die Frage, was man mit Sparschweinchen macht, in denen Beträgen um die 1.500,00 € gewesen sein sollen, ist Ermessenssache.

Wenn die gesamte Geschichte stimmig ist, dann wird sich kaum jemand darüber streiten, ob in der Spardose des zehnjährigen Sohnes 70,00 € gewesen sind oder aber 125,00 €. Wenn die Geschichte jedoch dahin geht, dass er seit zehn Jahren regelmäßig dort die Geburtstagsgelder einzahlt, es deswegen gut 1.500,00 € gewesen sein sollen, dann wird auch dort nachgefragt.

Sollten Sie Probleme bei der Regulierung von Bargeld nach einem Einbruch haben, dann können Sie mich gerne kontaktieren. 

Axel Schwier (Rechtsanwalt und Schadenregulierer)


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