Einbruch: Der Schmuck in der Hausratversicherung nach einem Einbruchdiebstahl

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Schmuck und Schmuckstücke sind ein beliebter Hausratsgegenstand bei Einbrechern. Schmuck ist klein, transportabel und notfalls kann der Materialwert durch einschmelzen realisiert werden. Aus anwaltlicher Sicht unter strafrechtlicher Sicht kann ich Ihnen sagen, dass Schmuck nach einem Einbruch auch für die Täter kein erhebliches Potenzial für eine Aufdeckung der Tat mit sich bringt. Notfalls einschmelzen und weg damit.

Was ersetzt die Hausratversicherung an Schmuck nach einem Einbruch?

Ganz einfach, die Hausratversicherung hat Schmuck in gleicher Art und Güte zu ersetzen. Dass Schmuck bei einem Einbruch entwendet wird, ist vielfach unstreitig. Probleme ergeben sich aber insoweit bei der Bezifferung der Schadenshöhe, als dass es – ebenso wie bei Bargeld nach einem Einbruch – auch bei Schmuck Höchstgrenzen gibt. 

Welche Höchstsumme gibt es bei Schmuck nach einem Einbruch in der Hausratversicherung?

Die Versicherungshöchstsumme variiert von Versicherung zu Versicherung. Es gibt Hausratversicherungen, die tatsächlich Schmuck bis zu einem Wert von 35.000 € versichern, obwohl dieser Schmuck nicht in gesicherten Behältnisse untergebracht werden muss. Andere Versicherungen verlangen bereits bei Summen von 5.000,00 € oder darüber besondere Sicherungen. So kann z. B. die Aufbewahrung in einem Safe gefordert sein.

Schmuck ist evtl. im Safe zu lagern

Dies führt letztlich zu den aberwitzigen Ergebnissen, dass manche Versicherungsnehmer, nachdem sie den Schmuck am Abend abgelegt haben, einen täglichen Gang zum Safe vornehmen müssten. Erfahrungsgemäß tun dies die wenigsten Personen, sodass hier erhebliches Streitpotenzial mit einer Versicherung besteht. Die mit der Hausratversicherung vertraglich vereinbarten Sicherungen sind jedoch nicht diskutabel.

Wie weise ich den Wert des Schmucks nach einem Einbruch gegenüber der Hausratversicherung nach?

Generell ist man gegenüber der Hausratversicherung nachweispflichtig. Es gibt Versicherungen, die dem Grundsatz folgen, dass es keine Regulierung ohne Beleg gibt. Dies führt teilweise zu den Ergebnissen, dass seitens des Versicherungsnehmers eine Schadenssumme von 15.000 € angegeben wird, seitens der Versicherung aber keine Regulierung vorgenommen wird, weil entsprechende Belege nicht vorhanden sind.

Aus anwaltlicher Sicht halte ich ein derartiges Vorgehen für nicht statthaft. Die allgemeine Lebenserfahrung spricht dafür, dass wenn Art und Ausstattung des Hauses, der Beruf sowie weitere Indizien dafürsprechen, dass jemand über Schmuck verfügt hatte, dieser auch am Schadenort und zum Zeitpunkt des Einbruchs vorhanden gewesen ist. In einem gerichtlichen Verfahren würde man mitteilen, dass hier „überobligatorische Anforderungen” an die Beweislast gestellt waren.

Was ist mit Familienschmuck nach einem Einbruch?

Erbstücke und Familienstücke werden nicht ideell ersetzt. Eine Hausratversicherung ist nach einem Einbruch nur dafür zuständig, dass eine Schadensumme in Geld erstattet wird. Ideelle Werte zählen hierzu nicht. 

Die Bewertung von Familienschmuck ist äußerst problematisch. Oft sind diese Gegenstände von Generation zu Generation weitergegeben worden und es liegen keine Wertgutachten oder Schätzungen durch Juweliere etc. vor. 

In einem solchen Fall kann der Nachweis darüber, dass diese Gegenstände dem Grunde nach zuvor vorhanden waren, aber teilweise mit Lichtbildern belegt werden. Es gibt Versicherungsnehmer, die aus nachvollziehbaren Gründen keine Zeit scheuen, alte Familienalben durchzuschauen. 

Ein starkes Indiz sind Fotos, auf denen zu sehen ist, dass dieser Schmuck vorhanden war und von einer Person getragen wurde. Aufgrund solcher Lichtbilder lässt sich ansatzweise auch eine Rekonstruktion des Wertes vornehmen.

Was ist bei der Angabe von Schmuck nach einem Einbruch wichtig?

Vielfach machen sich Menschen gar keine Gedanken darüber, wie viel Wert ein Geschenk oder ein Schmuckstück haben könnte. Die ersten Fragen gehen immer dahingehend, aus was für einem Material die Gegenstände gewesen sind. Gelbgold, Gold, Weißgold, Reinheit, Titan, Modeschmuck, Diamanten, Brillanten. Die Materialbeschaffenheiten sind einfach derart weitgehend, dass natürlich gefragt wird, um was für ein Schmuck sich konkret gehandelt hatte. Ausgehend davon werden Vergleichspreise ermittelt.

Bei Uhren von Junghans mag dies doch unproblematisch sein. Problematisch aber dies jedoch bei aufwendigen Schmuckstücken

Wertgutachten und Rechnungen belegen den Wert von Schmuck nach einem Einbruch

Als zuverlässigste Bewertungsmethode sind Wertgutachten und oder Anschaffungsrechnungen zu nennen. Lichtbilder gelten nur als Indiz und können hilfsweise herangezogen werden. Lichtbilder geben nämlich regelmäßig keinen Aufschluss über Materialbeschaffenheiten.

Schmuck, Wertgegenstände und kulturelle Besonderheiten nach einem Einbruch

So vielfältig Schmuck selbst ist, so vielfältig sind auch kulturelle Besonderheiten. Wenn es zur Bezifferung der Schadensumme kommt, dann werden oft Regulierer von Versicherungen eingesetzt. 

An einem Ortstermin wird anhand der Wohnung sowie des Umfeldes geschaut, ob die gemeldeten Schmuckgegenstände in das Gesamtbild passen. Hierbei spielen Fragen der Wohnungseinrichtung auch eine Rolle. Beispiele für unpassende Schadensschilderungen gibt es genug.

Es gilt auch klar zu sagen, dass man notfalls kulturelle Besonderheiten gegenüber Versicherungen äußern muss, wenn es zu einer unzulänglichen Regulierung kommt. Aus der Regulierungserfahrung kann nämlich gesagt werden, dass kulturelle Unterschiede zum Tragen kommen. Menschen aus Indien neigen teilweise dazu, ihre Altersversicherung in Gold anzulegen. Eine solche Besonderheit wird man weniger bei einem Ostfriesen in Emden finden.

Beispiel aus der Praxis: Einbruch und versuchter Versicherungsbetrug

Persönlich hatte ich mal einen Schaden im Bereich von ca. 135.000,00 € lt. Schilderung des Versicherungsnehmers besichtigt. Der VN erzählte mir als Regulierer eine lange Geschichte zu seinen wertvollen Schmuckgegenständen. Er hatte auch Lichtbilder. Allerdings war nichts und niemand auf den Bildern zu erkennen. Auch die Erzählung zu einer lang geplanten Wertanlage vermochte nicht wirklich überzeugen, denn ld. erzählte die Person noch etwas über seinen gesetzlichen Rentenanspruch. Dieser passte vorne bis hinten nicht zu seiner Schadenbezifferung und letztlich konnte seinerseits nicht der Nachweis geführt werden, dass er jemals im Besitz der auf den Lichtbildern abgebildeten „Klunker“ gewesen ist. Geschweige denn konnte er einen Eigentums- oder Erwerbsnachweis führen. Der Schaden wurde abgelehnt. Die Geschichte erschien nahezu perfekt, scheiterte aber an der Beweislast sowie der fehelenden Aufbewahrung in einem Safe.

Bewertungsfragen von Schmuck nach einem Einbruch

Soweit das Abhandenkommen einzelner Gegenstände unstreitig ist, kann es sich lohnen, bei einzelnen Schmuckgegenständen selbst Recherchen anzustellen. Auch Uhren bieten einen erheblichen Streitpunkt. Hier kommen nämlich teilweise Sammler- und Liebhaberwerte zum Tragen. 

Da sich Schmuck insgesamt als Wertanlage anbietet, haben solche Fragen in die Regulierung mit einzufließen. Der tatsächliche Marktwert wird nämlich nicht nur durch die Materialwerte bestimmt, sondern auch durch Marktfaktoren, die auf Angebot und Nachfrage beruhen. Die erste Ausgabe von Mickymaus wird man auch nicht mehr für 0,50 DM bekommen, obwohl dies vlt. der Ausgabepreis vor Jahrzehnten gewesen ist.

Nachfassen bei Teilregulierungen

Auch bei einer bereits erfolgten Teilregulierung im Hausratsschadenbereich kann es sinnvoll sein, die gesamte Regulierung vom Beginn der Schadensmeldung bis zur Zahlung der Versicherung überprüfen zu lassen, damit an allen entsprechenden Stellen nachgefasst werden kann.

Vorsicht bei pauschalen Abschlägen nach einem Einbruch auf den Schmuck

In der Schadensregulierung wird schnell ein pauschaler und prozentualer Abschlag mangels Nachweis vorgenommen.

Aus anwaltlicher Sicht halte ich ein derartiges Vorgehen für problematisch. Für mich gilt hier das alles oder nichts Prinzip. Wenn dem Grunde nach das Abhandenkommen eines einzelnen Gegenstandes akzeptiert wird, dies reguliert wurde, dann verbietet sich ein Abschlag und der Gegenstand ist vollständig zu regulieren.

Sollte es Probleme bei der Regulierung von Schmuck, Bargeld o. ä. nach einem Auswahlschaden geben, dann können Sie mich gerne kontaktieren.

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Axel Schwier

Rechtsanwalt


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