Eingruppierung im Öffentlichen Dienst - Verfahren und Kosten

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Ich habe schon mehrere Beiträge zu typischen Fehlern bei der Eingruppierung im öffentlichen Dienst veröffentlicht. Sie finden diese hier auf unserer Homepage


In diesem Beitrag geht es darum, wie die Mandatsbearbeitung beim Anwalt abläuft und wie hoch die entstehenden Kosten sind.  


Der grundsätzliche Ablauf der Mandatsbearbeitung ist folgender:


1. Sachverhalt und rechtliche Prüfung


Das Mandat beginnt mit der Ermittlung des Sachverhaltes und der rechtlichen Prüfung (1. Phase).


Zunächst nehmen wír immer eine Beurteilung der Erfolgsaussichten anhand der vorhandenen Unterlagen vor. Hierfür benötigen wir vor allem folgende Schriftstücke und Informationen:


  • Arbeitsvertrag
  • die letzte Tätigkeitsbeschreibung
  • Ihren Antrag auf Höhergruppierung, falls Sie schon einen Antrag gestellt haben
  • Eventueller Schriftwechsel, Ablehnung, o.ä., falls vorhanden
  • die letzte Gehaltsabrechnung
  • Namen einer eventuellen Rechtsschutzversicherung und die Versicherungsnummer

Außerdem müssen wir wissen:


  • In welcher Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe sind Sie eingruppiert? Welches ist der Tarifvertrag (TVöD, TV-L, TVöD- Bund)?
  • Worum geht es konkret, d. h. welche Entgeltgruppe streben Sie an?
  • Aus welchen Gründen sind Sie der Meinung, dass Sie zu niedrig eingruppiert sind

Anhand dieser Informationen und Unterlagen prüfen wir die Erfolgsaussichten und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Sie können dann entscheiden, ob Sie uns mit Ihrer Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber beauftragen


2. Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber, ggf. Klage


Der nächste Schritt (2. Phase) wäre dann die Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber, also die Fertigung eines Anspruchsschreibens mit einer ausführlichen rechtlichen Begründung oder – wenn schon ein Ablehnungsschreiben vorliegt – ein Widerspruch gegen die Ablehnung mit rechtlicher Begründung.


In sehr vielen Fällen führt ein derartiges Schreiben bereits zum Erfolg. 


Wenn der Arbeitgeber auf seinem Standpunkt beharrt, schließt sich ggf. eine Klage zum zuständigen Arbeitsgericht an.


3. Kosten


Die entstehenden Kosten richten sich nach dem Betrag, um den es wirtschaftlich geht (dem sog. Streitwert).


a. Rechtsschutzversicherung


Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, die Arbeitsrecht abdeckt, spielen die Kosten ohnehin keine große Rolle, weil in aller Regel nur die Selbstbeteiligung und ggf. Fahrtkosten anfallen. Aber auch diese entstehen nur in Ausnahmefällen, weil Eingruppierungsverfahren in aller Regel per E-Mail und Telefon bearbeitet werden können, ein persönlicher Besuch in der Kanzlei also nicht unbedingt erforderlich ist.


Für den Fall, dass keine Rechtsschutzversicherung besteht, können Ihnen die folgenden Beispiele einen groben Überblick geben.


b. Höhe der Kosten ohne Rechtsschutzversicherung


Die Kosten hängen natürlich vor allem auch vom Zeitaufwand ab. Dieser besteht aus dem Durcharbeiten der oft umfangreichen Unterlagen, der Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes, der rechtlichen Prüfung anhand der Tarifnormen, den erforderlichen Rückfragen beim Mandanten und schließlich der Beratung des Mandanten.


Dieser Zeitaufwand ist für den Anwalt recht erheblich, vor allem bei nicht so häufigen Berufen. Abhängig von dem Beruf, den der Mandant ausübt, liegt der Zeitaufwand des Anwalts erfahrungsgemäß zwischen 3 und 4 Stunden.


Die Anwaltskosten dieser 1. Phase (also bis zur abschließenden Beurteilung der Erfolgsaussichten und entsprechender Mittelung an den Mandanten) belaufen sich – abhängig vom Zeitaufwand und der Schwierigkeit der Sache – auf etwa 400 € bis 500 € zzgl. MwSt.


Im Anschluss hieran ist bereits eine relativ zuverlässige Prognose der Erfolgsaussichten möglich. Sie können dann entscheiden, ob über die Beratung hinaus eine Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgen soll (2. Phase).


c. Lohnt es sich?


Wenn es im Anschluss an die Beratung zu einer Vertretung kommt (also anwaltliche Briefe an den Arbeitgeber), würden sich die Kosten dieser Phase unsere Tätigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften regeln.


Hierzu ein Beispiel: Die Differenz zwischen der Entgeltgruppe 7 Stufe 4 (EG 7/4) und der EG 9a beläuft sich auf 680 €/Monat. Bei einem durchschnittlichen Zeitaufwand für die Bearbeitung würden sich die Anwaltskostenin diesem Beispiel für die 1. Phase (Ermittlung des  Sachverhalt, rechtliche Prüfung, Beratung des Mandanten)  auf 400 € bis 500 € und für die 2. Phase (Korrespondenz mit dem Arbeitgeber) auf weitere ca. 1.200 €, jeweils zzgl. MwSt. belaufen.


Es handelt sich also um Beträge, die bei einer Gehaltsdifferenz von 680 €/Monat bereits nach 3 Monaten wieder „hereinkommen“.


Und wenn man dann noch berücksichtigt, dass der Antrag auf Höhergruppierung in der Regel ja schon einige Zeit zurückliegt (häufig bereits 2 Jahren), würde sich der Betrag, den der Arbeitgeber nachzahlen müsste, in diesem Beispielsfall auf rund 16.000 € belaufen.


Im Fall des Obsiegens  somit rund 16.000 € Nachzahlung bei ca. 2.000 € Kosten


Und wenn es bis zum Rentenalter z.B. noch 20 Jahre dauert, würde sich die Gehaltsdifferenz – ohne die jährlichen Tariferhöhungen – auf 163.200 € belaufen.


Man sieht an diesem Beispiel, dass es sich in jedem Fall lohnt, die 500 € für eine anwaltliche Beratung oder auch die rund 2.000 € für eine Vertretung zu investieren.


Denn wenn es nicht klappt, handelt es sich um einen Betrag, den man notfalls verschmerzen kann. Aber wenn es klappt, geht es um einen 5-stelligen Betrag als Nachzahlung und einen 6-stelligen Betrag für die weitere Tätigkeit bis zur Rente.


Die einzelnen Beiträge zur Eingruppierung im öffentlichen Dienst und den häufigsten Fehlern finden Sie hier auf unserer Homepage


Foto(s): AdobeStock_362513016

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