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Öffentlicher Dienst: Das sollten Sie wissen!

  • 5 Minuten Lesezeit
Öffentlicher Dienst: Das sollten Sie wissen!

Rund vier Millionen Menschen sind dem Bundesinnenministerium gemäß derzeit im öffentlichen Dienst in Deutschland beschäftigt. Dazu zählen unter anderem Beamte, Richter und Soldaten.

Was grundsätzlich unter dem Begriff Öffentlicher Dienst zu verstehen ist, wie die Bezahlung geregelt ist und welche Bedeutung den Entgeltgruppen zukommt, erfahren Sie hier.

Die wichtigsten Fakten

  • Grundsätzlich zählen zum öffentlichen Dienst alle Einrichtungen von Bund, Länder und Kommunen.
  • Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind entweder als Beamte oder als Angestellte tätig.
  • Berufe im öffentlichen Dienst sind beispielsweise Erzieher, Mitarbeiter in der Stadtverwaltung oder beim Finanzamt.
  • Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst werden nach Tarif bezahlt, sie gelten als Tarifbeschäftigte.
  • Das Gehalt der Angestellten im öffentlichen Dienst wird durch den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) geregelt.
  • Das Gehalt von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst richtet sich sowohl nach der Entgeltgruppe als auch nach der entsprechenden Gehaltsstufe.

So gehen Sie vor

  1. Um zu erfahren, wie viel Sie im öffentlichen Dienst verdienen, werfen Sie am besten einen Blick in den entsprechenden Tarifvertrag.
  2. Ein im Beamtenrecht versierter Anwalt kann Sie zu sämtlichen Fragestellungen bezüglich des öffentlichen Dienstes kompetent beraten.

Was ist unter Öffentlicher Dienst zu verstehen?

Grundsätzlich zählen alle Institutionen von Bund, Ländern und Kommunen zum öffentlichen Dienst. Die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, das meint sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte, werden entweder als Beamte oder als Angestellte beschäftigt.

Der öffentliche Dienst umfasst vor allem Tätigkeiten in der Verwaltung, an Schulen bzw. an Universitäten, staatlichen Krankenhäusern, Flughäfen, bei Krankenkassen und auch bei der Bundesagentur für Arbeit.

Generell lassen sich die Berufe des öffentlichen Dienstes in fünf verschiedene Gruppen einteilen:

  • Richterinnen und Richter
  • Soldatinnen und Soldaten sowie Wehrpflichtige
  • Beamtinnen und Beamte
  • Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte
  • Angestellte

Zu den Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes gehören

  • Bund
  • Länder
  • Kommunen
  • öffentlich-rechtliche Stiftungen
  • öffentlich-rechtliche Körperschaften wie Hochschulen
  • Anstalten des öffentlichen Rechts wie Bibliotheken oder Landesbanken
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Sozialversicherungsträger wie Krankenkassen
  • Deutsche Bundesbank

Welche Berufsfelder gibt es im öffentlichen Dienst?

Folgende Tabelle stellt eine Auswahl verschiedener Berufe in unterschiedlichen Sparten des öffentlichen Diensts dar:

SparteBeruf
VerwaltungRechtsanwaltsfachangestellter, Steuerfachangestellter, Notarfachangestellter, Beamter in der Allgemeinen Inneren Verwaltung, Angestellter im Justizdienst, Zolldienst oder in der Steuerverwaltung
PflegeArzt, Krankenschwester, Krankenpfleger, Kinderpfleger, Altenpfleger, Heilerziehungspfleger, Medizinisch-technischer Assistent
PolizeidienstPolizeimeister, Polizeikommissar, SEK-Beamter, Zollbeamter, Bundespolizist, Polizist im Streifendienst, Polizeibeamter im Kriminaldienst
Schuldienst bzw. UniversitätLehrer, Direktor, Lernberater, Schulpädagoge, Bildungsreferent, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Dozent, Professor

Weitere Berufe im öffentlichen Dienst

Es gibt noch weitere Berufsgruppen im öffentlichen Dienst. Dazu zählen unter anderem

  • Bibliothekare
  • Erzieher
  • Rechtsreferendare
  • Soldaten
  • Flughafenangestellte und Bodenpersonal
  • Förster

Wie ist die Bezahlung im öffentlichen Dienst geregelt?

Grundsätzlich wird das Gehalt der Beschäftigten im öffentlichen Dienst durch den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) geregelt. Anzumerken ist, dass sich die Verdienstmöglichkeiten je nach Beschäftigungsbereich und -art unterschiedlich gestalten. Alle Angestellten des öffentlichen Dienstes werden nach Tarif bezahlt.

Geht es um Verhandlungen über den Tarifvertrag, kommen die Tarifvertragsparteien zusammen – auf der einen Seite einzelne Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände, auf der anderen Seite die Gewerkschaften, die die Arbeitnehmer vertreten, beispielsweise ver.di oder die Gewerkschaft der Polizei (GdP).

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gilt die sogenannte transparente Lohnentwicklung. Das bedeutet, es werden Gehaltssteigerungen ohne vorherige Gehaltsverhandlungen vollzogen.

Im öffentlichen Dienst existieren für jede einzelnen Beschäftigungs- und Berufsgruppe verschiedene Versionen des Tarifvertrags. Das bedeutet, es gilt beispielsweise für Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst der sogenannte TVöD-SuE. Der TVöD-B steht für den Bereich für Pflege und Betreuungseinrichtungen.

Für Institutionen der Länder wie beispielsweise Hochschulen gelten spezielle Tarifverträge der Länder, genannt TV-L. Diese sind darüber hinaus in West und Ost unterteilt.

Regelung des Gehalts in Entgelttabellen

In einer sogenannten Entgelttabelle des jeweiligen Tarifvertrags ist geregelt, wie viel ein Beschäftigter im öffentlichen Dienst verdient. Der Verdienst hängt von folgenden zwei Faktoren ab:

  • Entgeltgruppe: Arbeitnehmer werden je nach ihrer Ausbildung und teils auch nach der Institution in unterschiedliche Entgeltgruppen eingeteilt.
  • Stufe: Die einzelnen Entgeltgruppen gliedern sich in fünf bis sechs verschiedene Gehaltsstufen. Es gilt dabei folgende Regel: Je höher die Stufe ist, desto höher fällt das Gehalt aus.

Für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst bieten sich Aufstiegschancen innerhalb der einzelnen Stufen und somit die Möglichkeit, ein höheres Gehalt zu erhalten.

Wie sind die Entgeltgruppen des öffentlichen Dienstes aufgeteilt?

Es gibt insgesamt 15 unterschiedliche Entgeltgruppen, die sich nach der Ausbildung der Beschäftigten richten.

Folgende Tabelle verdeutlicht die unterschiedlichen Entgeltgruppen des öffentlichen Dienstes nach dem jeweiligen Abschluss des Mitarbeiters:

EntgeltgruppeTVöD und TV-LBeamteBerufsgruppen –Beispiele
E1–E4angelernte bzw. ungelernte Arbeitnehmereinfacher DienstKüchenhilfe
E5–E8Personen mit einer dreijährigen Berufsausbildungmittlerer DienstKinderpfleger, Altenpfleger, Physiotherapeut
E9–E12Beschäftigte mit einem Bachelorabschluss bzw. einem Fachhochschulstudiumgehobener DienstLehrer an Grund-, Haupt- und Realschulen, Diplomingenieure
E13–E15Personen mit einem Masterabschluss, Hochschulstudium, Diplom oder einer vergleichbaren Ausbildunghöherer Dienstwissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen, Dozenten, Lehrer an Förderschulen und Gymnasien

Aufstieg in die nächsthöhere Stufe

Beschäftigte im öffentlichen Dienst werden innerhalb ihrer Entgeltgruppe in fünf bis sechs unterschiedliche Gehaltsstufen eingeteilt.

GehaltsstufeBerufserfahrung
Stufe 1Einstiegsstufe
Stufe 2nach einem Jahr in Stufe 1
Stufe 3nach zwei Jahren in Stufe 2
Stufe 4nach drei Jahren in Stufe 4
Stufe 5nach vier Jahren in Stufe 5
Stufe 6nach fünf Jahren in Stufe 6

Ausnahme: Entgeltgruppe W für Professoren

Die Entgeltgruppe W – W steht für Wissenschaft – gilt für Professoren und bildet einen Sonderfall im öffentlichen Dienst. Professoren bekommen ein Grundgehalt und sogenannte leistungsbezogene Bezüge, die sie individuell verhandeln. Es gibt insgesamt drei Besoldungsgruppen – Juniorprofessoren werden in W1, Professoren in W2 und W3 eingeteilt.

Anzahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in West- und Ostdeutschland am 30. Juni 2017 nach Beschäftigungsverhältnis
Anzahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in West- und Ostdeutschland am 30. Juni 2017 nach Beschäftigungsverhältnis

Wie hoch fallen das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld aus?

Angestellte im öffentlichen Dienst bekommen – zusätzlich zu ihrem monatlichen Gehalt – eine jährliche Sonderzahlung in Form von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Diese Sonderzahlung hängt vom Gehalt der Monate Juli, August und September ab. Das heißt, je niedriger die Stufe ist, desto höher fällt der Prozentsatz aus. Angestellte erhalten nach TV-L im Osten einen geringeren Prozentsatz als diejenigen im Westen der Bundesrepublik.

Geregelt sind die Sonderzahlungen des öffentlichen Dienstes in § 20 TVöD.

Folgende Tabelle verdeutlicht die Höhe der Sonderzahlungen für die verschiedenen Entgeltgruppen – aufgeteilt in Ost und West:

EntgeltgruppeOstWest
E1–E865,5 %90 %
E9–E1260 %80 %
E13–E1545 %60 %

Die Urlaubsregelung im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst haben Beschäftigte bis zum 30. Lebensjahr einen Anspruch auf 26 Arbeitstage Erholungsurlaub, zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr sind es 29 Arbeitstage, ab dem 40. Lebensjahr sind es 30 Arbeitstage. Die Arbeitnehmer erhalten in jedem Urlaubsjahr Erholungsurlaub, in dem ihre Bezüge weiterhin gezahlt werden.

Darüber hinaus stehen den Arbeitnehmern zusätzliche kurzfristige, bezahlte Freistellungen zu, beispielsweise bei folgenden Anlässen:

  • familiäre Ereignisse wie Hochzeit oder Geburt des eigenen Kindes
  • kurzfristige Betreuung von erkrankten Familienangehörigen

Des Weiteren kann auch langfristig unbezahlter Urlaub auf Antrag genehmigt werden, beispielsweise im Rahmen der Pflege bzw. Betreuung von Familienangehörigen.

Foto(s): ©Pixabay/succo

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