Einsatz von Taschengeld für Elternunterhalt?

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Wenn ein Elternteil eines einkommenslosen verheirateten Kindes Unterhalt fordert, so muss das Kind auch grundsätzlich Unterhalt zahlen. Allerdings ist die Frage, aus welchem Einkommen das Kind diesen Unterhalt finanzieren soll. Ein Ehegatte hat, wenn er nicht arbeitet, einen Taschengeldanspruch gegenüber dem arbeitenden Ehegatten. Dieser beträgt 5-7 % des zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens des anderen Ehegatten. Allerdings muss nur ein Teil dieses Taschengeldes zur Zahlung von Elternunterhalt verwendet werden. Der BGH hat hier eine Formel vorgegeben, die für Laien nicht einfach zu verstehen ist.


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