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Elternunterhalt Rechner 2024: So berechnen Sie die Höhe des Elternunterhalts!

  • 3 Minuten Lesezeit
Elternunterhalt Rechner 2024: So berechnen Sie die Höhe des Elternunterhalts!

Wenn die Eltern im Alter ins Pflegeheim müssen, sind Kinder unter Umständen in der Pflicht, ihnen Unterhalt zu zahlen. Denn: In vielen Fällen ist das Einkommen und Vermögen der Eltern nicht ausreichend, um die Kosten zu decken. Ist auch das Leistungsangebot der Pflegeversicherung ausgereizt, springt zwar das Sozialamt ein – dieses kann sich das Geld aber unter bestimmten Voraussetzungen von den Kindern zurückholen. Dann spricht man vom sogenannten Elternunterhalt.

Wer muss Elternunterhalt zahlen?

Die Bestimmungen zum Elternunterhalt wurden 2020 grundlegend geändert. Am 1. Januar 2020 trat das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft, wodurch nur noch wenige Kinder überhaupt zum Elternunterhalt verpflichtet sind. Denn: Die Einkommensgrenze wurde auf 100.000 Euro erhöht. Das bedeutet: Kinder sind jetzt nur noch in der Pflicht, Elternunterhalt zu zahlen, wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen.

Da Vermögen (auch Immobilienvermögen) nicht zum Einkommen zählt, übersteigt seit 2020 das Einkommen nur noch von wenigen Kindern die Einkommensgrenze. Viele Betroffene, die bis 2019 Elternunterhalt zahlen mussten, sind seitdem von dieser Pflicht befreit.

Für Betroffene mit einem Einkommen über 100.000 Euro jährlich gilt: Nur Kinder, die in einem direkten Verwandtschaftsverhältnis mit dem Bedürftigen stehen, müssen Elternunterhalt zahlen. Das heißt: Schwiegerkinder müssen für ihre Schwiegereltern keinen Elternunterhalt leisten. Aber: Aufgrund des Versorgungsanspruchs des Ehegatten ist das Einkommen von Schwiegerkindern dennoch indirekt für die Berechnung des Elternunterhalts relevant.

Wie wird der Elternunterhalt berechnet?

Wie hoch der Elternunterhalt ausfällt, wird anhand von verschiedenen Faktoren berechnet. Wichtig sind vor allem folgende Angaben des Unterhaltspflichtigen:

  • Bundesland, in dem der Wohnsitz liegt
  • Familienstand
  • Art des Arbeitsverhältnisses
  • Höhe des Einkommens aus Arbeitslohn
  • sonstige Einkünfte (z. B. Kapitaleinkünfte, Miet- und Pachteinnahmen)
  • weitere Unterhaltsverpflichtungen

Elternunterhalt Rechner: Berechnungsbeispiel 2024

Achtung: Das folgende Berechnungsbeispiel ist nur relevant für Unterhaltspflichtige mit einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro. Kinder mit einem niedrigeren Einkommen müssen seit Januar 2020 keinen Elternunterhalt zahlen.

Schritt 1: Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln

Für die Berechnung des Elternunterhalts muss zunächst das bereinigte Nettoeinkommen ermittelt werden. Dazu berechnen Sie das Durchschnittsnettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor Eintritt des Unterhaltsbedarfs. Bei Selbstständigen berechnet sich das Einkommen aus dem Nettodurchschnitt der vergangenen drei bis fünf Jahre.

Von diesem Durchschnittsnetto können Sie nun folgende Posten abziehen:

  • berufsbedingte Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten)
  • Kosten der allgemeinen Krankenvorsorge
  • krankheitsbedingte Aufwendungen
  • Darlehensverbindlichkeiten
  • private Altersvorsorgekosten (max. 5 Prozent des Bruttoeinkommens)
  • ggf. Aufwendungen für regelmäßige Besuche des Elternteils
  • Mietkosten und Mietnebenkosten über 580 Euro
  • vorrangige Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern und Ehepartnern

Nicht abziehen können Sie Rundfunkgebühren, Beiträge für Hausratsversicherungen und Haftpflichtversicherungen sowie Mietkosten bis 580 Euro, da diese Posten bereits im Selbstbehalt enthalten sind.

Schritt 2: Selbstbehalt abziehen

Vom bereinigten Nettoeinkommen können Sie im zweiten Schritt Ihren Selbstbehalt abziehen. Wie hoch dieser angesetzt wird, war zuletzt in der Düsseldorfer Tabelle vom 1. Januar 2020 festgelegt. Danach betrug der Selbstbehalt gegenüber Eltern mindestens 2000 Euro. Für Verheiratete belief sich der Familienselbstbehalt auf 3600 Euro monatlich. Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle enthält keine konkreten Zahlen, sondern lediglich den Hinweis: „Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Eigenbedarf zu belassen.“

Schritt 3: Elternunterhalt berechnen

Nach Abzug des Selbstbehalts vom bereinigten Nettoeinkommen können Sie den Zahlbetrag für den Elternunterhalt berechnen. Es gilt: Die Hälfte des übrigen Einkommens müssen Sie maximal als Elternunterhalt zahlen. Haben Sie z. B. ein bereinigtes Nettoeinkommen von 5400 Euro, beträgt der Unterhaltsanspruch Ihrer Eltern also maximal 2700 Euro.

Foto(s): ©Adobe Stock/Gecko Studio

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