Einspruch einlegen: So wehren Sie sich effektiv gegen Bußgeldbescheide

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Ein Bußgeldbescheid muss nicht das Ende sein! Wehrene Sie sich! Wie? - Das erfahren Sie hier.

Ein Bußgeldbescheid kann jedem Verkehrsteilnehmer unerwartet ins Haus flattern und oft sind damit nicht nur Geldstrafen, sondern auch Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot verbunden. Doch bevor Sie den Bescheid als unabwendbar hinnehmen, sollten Sie wissen: Ein Einspruch kann sich lohnen und ist durchaus möglich! Als Ihr Rechtsbeistand bin ich hier, um Sie durch diesen Prozess zu begleiten und die besten Chancen für eine positive Wendung zu sichern.

Was müssen Sie über den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wissen?

Wann und wie können Sie Einspruch erheben?
Die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, besteht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides. Hierbei reicht ein einfacher Satz, dass Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen, um den Prozess zu starten. Die Einlegung des Einspruchs muss schriftlich erfolgen, sei es per Brief, Fax erfolgen. Von einer Einreichung per email rate ich ab, das wird in der Regel unwirksam sein. 

Was passiert nach dem Einspruch?
Nach Eingang Ihres Einspruchs wird der Fall erneut von der zuständigen Behörde geprüft. Stellt sich heraus, dass Ihrem Einspruch stattgegeben wird, werden alle Forderungen gegen Sie aufgehoben. Andernfalls landet der Fall vor Gericht, und die Auseinandersetzung kann umfassender und kostenintensiver werden.

Warum einen Anwalt hinzuziehen?
Die Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt ist entscheidend, da dieser nicht nur die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides überprüfen kann, sondern auch dabei hilft, die Erfolgschancen eines Einspruchs realistisch einzuschätzen. Ein Anwalt kann zudem Akteneinsicht beantragen und so auf Details zugreifen, die Ihnen sonst verborgen blieben.

Mögliche Gründe für einen erfolgreichen Einspruch

  • Formfehler im Bußgeldbescheid: Sind Informationen fehlerhaft oder unvollständig?
  • Unklare Sachlage: Stimmt die Darstellung der Tat mit den tatsächlichen Ereignissen überein?
  • Technische Mängel: Waren die Messgeräte korrekt geeicht und funktionstüchtig?
  • Vorschriftsmäßiger Einsatz: Ist das Messgerät entsprechend der Bedienungsanleitung aufgestellt und benutzt worden?
  • Fahreridentifikation: Ist der Fahrer auf dem Foto eindeutig Sie?
  • Verjährung: Wurde der Bußgeldbescheid rechtzeitig zugestellt?

Was tun, wenn die Einspruchsfrist verstrichen ist?

Es besteht die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn Sie nachweislich unverschuldet die Frist versäumt haben, etwa durch einen Krankenhausaufenthalt. Ihr Anwalt kann hier beraten und die nötigen Schritte einleiten.

Vorteile durch professionelle Rechtsberatung

Als Anwalt kann ich Sie nicht nur bei der Entscheidung unterstützen, ob ein Einspruch sinnvoll ist, sondern auch den gesamten Prozess für Sie steuern. Gemeinsam minimieren wir das Risiko unnötiger Kosten und maximieren Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Abwehr des Bußgeldbescheides.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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