Privatrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht - Was ist der Unterschied?

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Privatrecht, öffentliches Recht und Strafrecht sind die drei Hauptsäulen des deutschen Rechtssystems. Jede dieser Säulen regelt unterschiedliche Aspekte des Zusammenlebens und der Interaktionen zwischen Bürgern und dem Staat.

Privatrecht (Zivilrecht)

Definition: Das Privatrecht, auch Zivilrecht genannt, regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Ein zentraler Grundsatz ist die Privatautonomie, die die Freiheit zur Gestaltung privater Rechtsverhältnisse umfasst.

Beispiele:

  • Vertragsrecht: Hier können Sie frei entscheiden, mit wem Sie Verträge abschließen.
  • Familienrecht: Regelt Ehe, Scheidung und Sorgerechtsfragen.
  • Erbrecht: Bestimmt die Verteilung des Nachlasses.

Grundprinzip: Die Vertragsfreiheit, die es ermöglicht, Verträge nach eigenem Ermessen abzuschließen, solange sie nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.

Öffentliches Recht

Definition: Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern sowie die Organisation des Staates selbst. Es umfasst alle Gesetze und Vorschriften, die das Handeln staatlicher Organe betreffen.

Beispiele:

  • Verwaltungsrecht: Regelungen zu Baugenehmigungen, Steuerbescheiden oder Immatrikulationen.
  • Verfassungsrecht: Festlegung der staatlichen Grundordnung, Rechte und Pflichten der Bürger.
  • Polizeirecht: Regelungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Grundprinzip: Das Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger. Der Staat handelt in hoheitlicher Machtstellung, während die Bürger den staatlichen Vorschriften unterworfen sind.

Strafrecht

Definition: Das Strafrecht ist ein Teilbereich des öffentlichen Rechts und befasst sich mit Verstößen gegen die Rechtsordnung, die vom Staat sanktioniert werden. Es regelt, welche Handlungen strafbar sind und welche Strafen dafür vorgesehen sind.

Beispiele:

  • Mord (§ 211 StGB): Ein schwerwiegendes Verbrechen, das mit hohen Strafen geahndet wird.
  • Diebstahl (§ 242 StGB): Unrechtmäßige Aneignung fremden Eigentums.

Grundprinzip: Das Strafrecht dient dazu, die Rechtsordnung aufrechtzuerhalten, Straftaten zu ahnden und präventiv auf potenzielle Straftäter einzuwirken. Es soll einerseits erzieherische Effekte haben und andererseits die Gesellschaft vor Straftätern schützen.

Unterschiede zwischen den Rechtsbereichen

Privatrecht vs. Öffentliches Recht:

  • Privatrecht: Regelt Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen (gleichrangig).
  • Öffentliches Recht: Regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger (Über- und Unterordnungsverhältnis).

Öffentliches Recht vs. Strafrecht:

  • Öffentliches Recht: Umfasst alle staatlichen Regelungen und das Verhältnis des Staates zu den Bürgern.
  • Strafrecht: Ein Teilbereich des öffentlichen Rechts, der sich auf die Ahndung von Straftaten konzentriert.

Praxisbeispiel: Diebstahl

Nehmen wir an, jemand stiehlt eine Sache:

  • Strafrechtlich: Der Diebstahl wird strafrechtlich verfolgt und der Täter wird ggf. verurteilt.
  • Privatrechtlich: Der Bestohlene kann zivilrechtlich auf Rückgabe der Sache oder Schadensersatz klagen.

Fazit

Das deutsche Rechtssystem basiert auf den drei Säulen Privatrecht, öffentliches Recht und Strafrecht, die jeweils unterschiedliche Aspekte des gesellschaftlichen Zusammenlebens regeln. Diese Bereiche strikt zu trennen und zu verstehen, ist essentiell, um rechtliche Fragen korrekt einzuordnen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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