Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

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Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und möchten dagegen vorgehen, dann sollte Sie folgendes beachten!


Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann man selbst einlegen oder einen Rechtsanwalt damit beauftragen. In der Regel sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, damit dieser Akteneinsicht einholen kann, um mögliche Fehler festzustellen. In ca. 30 % der Fälle ist dieser fehlerhaft und anfechtbar.

Wenn man den Einspruch selbst einlegt, sollte man darauf achten, dass man deutlich macht, was angefochten werden soll. Zwar ist es möglich den Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte einzuschränken, dies würden wir Ihnen jedoch nicht raten.


Nach Zustellung des Bußgeldbescheides hat man zwei Wochen Zeit, dagegen Einspruch einzulegen. Wenn die Frist ohne einen Einspruch abläuft, dann wird der Bescheid rechtskräftig und kann vollstreckt werden. Der Rechtsanwalt kann in der Regel dann nichts mehr dagegen unternehmen. Die einzige Möglichkeit, nach Ablauf der zwei-Wochen-Frist, wäre bei einem unverschuldeten Versäumen der Frist, Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen. Hierbei muss der Nachweis erbracht werden, dann man die Säumnis nicht zu verschulden hat, z. B. weil man im Krankenhaus lag. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der den Bußgeldbescheid erlassenen Behörde einzulegen. Dieser ist nicht zu begründen.


Mögliche Fehler, in denen es sinnvoll ist, Einspruch einzulegen:


 - Formelle Fehler:
Die formellen Fehler lassen sich aus dem Bescheid entnehmen. Diese können unter anderem fehlerhafte Angaben zur Person, zu Ort und Zeit, Bezeichnung der Tat, fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung sein. Die Verjährung von 3 Monaten ist zu beachten.
- Technische Fehler: Die technischen Fehler lassen sich aus der Akte entnehmen. Diese Prüfung kann daher nur durch anwaltliche Akteneinsicht erfolgen.
 
- Betroffene ist Berufskraftfahrer oder Fahrer in der Probezeit, da in diesen Fällen ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis die schwere Folge darstellen kann.
 
 Mögliche Kosten: Gerichtskosten bis 500,00 Euro, Anwaltskosten sowie Gutachterkosten für die Überprüfung von Messfehler. Diese Kosten können durch die Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
 
 Sie können uns diesbezüglich gerne kontaktieren!


 Ihre Anwältin!


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