Einstweilige Anordnung bzw. einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz

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Sie sind Opfer einer Gewalttat, häuslicher Gewalt oder Stalking und haben große Angst, dass der Täter erneut zuschlagen könnte? In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie gegen den Täter vorgehen können.

Anzeige erstatten

Zunächst sollten Sie eine Anzeige erstatten bei der Polizei. Dadurch werden die Straftat und die dadurch entstandene Verletzungen dokumentiert. Außerdem wird dann ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten eingeleitet und die Staatsanwaltschaft hat danndie Möglichkeit, eine Anklage zu erlassen. Ein Gericht entscheidet schließlich über die Sache und der Täter wird beim Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen verurteilt.

Arzt oder Gewaltschutzambulanz

Des Weiteren ist es wichtig, Ihre Verletzungen möglichst direkt nach der Tat von einem Arzt feststellen zu lassen. Dazu können Sie in einem Krankenhaus oder zu Ihrem Hausarzt gehen. Ferner ist es hilfreich in einer Gewaltschutzambulanz zu gehen, um Ihre Verletzungen dort dokumentieren zu lassen. Eine solche Dokumentation kann nämlich später vor Gericht als gerichtsfestes Beweismittel verwendet werden. Schauen Sie im Internet nach, ob es in Ihrer Umgebung eine Gewaltschutzambulanz gibt. In Berlin befindet sich diese in der Birkenstr. 62, 10559 Berlin.

Einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz

Wenn Sie Angst haben, dass der Täter könnte erneut zuschlagen könnte, dann haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, beim Familiengericht einen Eilantrag nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes zu stellen. Dadurch kann man erreichen, dass der Täter sich Ihnen nicht mehr nähern darf. Beim Verstoß gegen die Anordnung würde dem Täter ein hohes Bußgeld oder gar Ordnungshaft drohen. Wichtig ist dabei, dass ein solcher Eilantrag spätestens zwei Wochen nach der Tat gestellt werden sollte. Lassen Sie sich dabei am besten von einem Anwalt für Opferrecht informieren.

Unsere Kanzlei berät Sie gerne umfassend über Ihre Opferrechte. Vereinbaren Sie dazu gerne einen Termin (auch kurzfristig).


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