Einstweilige Verfügung der Volkswagen AG (VW) und Lubberger Lehment

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Seit einigen Jahren vertreten wir Händler von Ersatz- und Zubehörteilen, die eine Abmahnung, einstweilige Verfügung oder sogar eine Klage von VW und Lubberger Lehment erhalten haben. Hintergrund dieser Fälle sind immer angebliche Verletzungen von Markenrechten der Volkswagen AG durch den Vertrieb von Ersatzteilen.

Wir kennen den Gegner und das Vorgehen und können Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung oder einstweiligen Verfügung anbieten. 

In dem uns aktuell vorgelegten Fall hatte der Abgemahnte keinen Fachanwalt beauftragt, sondern sämtliche Fristen verstreichen lassen. Prompt folgte die einstweilige Verfügung der Volkswagen AG. Dies ist insbesondere dann ärgerlich, wenn die ursprüngliche Abmahnung von VW berechtigt war und die unnötige einstweilige Verfügung die Kosten steigen lässt.

Nutzen Sie daher frühzeitig unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. Wallscheid, LL.M. ist Spezialist für Markenrecht und Ihr Ansprechpartner bei Abmahnungen von VW und Lubberger Lehment. Wenn Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung oder Klage von VW erhalten, können Sie uns die Unterlagen einfach via E-Mail übersenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. So werden die meist knappen Fristen sicher gewahrt. Wir kennen den Gegner und haben bereits vielfach berichtet: 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-volkswagen-ag-und-lubberger-lehment-wegen-markenrechtsverletzung_150241.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-lubberger-lehment-und-volkswagen-ag-kostenlose-ersteinschaetzung-durch-fachanwalt/

Einstweilige Verfügung von Volkswagen wegen Markenrechtsverletzung

Gegenstand der aktuellen Abmahnung und der einstweiligen Verfügung ist erneut die Verwendung der Marke „VW im Kreis“ in Bezug auf Produkte/Fahrzeugteile (hier: Radzierblenden). Zwar dürfen Ersatzteilanbieter auf die Kompatibilität der ihrer Produkte auch unter Verwendung der Marken von VW hinweisen, dies ist aber nur in engen Grenzen gestattet. Eine Nutzung der Wortbildmarke „VW im Kreis“ auf Produkten, die nicht von Volkswagen stammen, ist immer problematisch und kann zu Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Klagen führen.

Wie sollte man auf eine einstweilige Verfügung von VW/Volkswagen reagieren?

Wenn Ihnen eine einstweilige Verfügung der VW AG durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt wird, müssen Sie zunächst sicherstellen, dass Sie die Vorgaben der einstweiligen Verfügung umgehend umsetzen. Dies gilt unabhängig davon, ob die einstweilige Verfügung aus Ihrer Sicht zu Recht ergangen ist.  

Werden die Vorgaben nicht umgesetzt droht Zwangsgeld oder sogar Zwangshaft. Es ist zudem dringend zu empfehlen, spätestens jetzt einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und  Spezialisten für Markenrecht hinzuzuziehen. Andernfalls drohen weitere Kosten, da bereits jetzt weitere Fristen laufen.

Unser Expertentipp bei Zustellung einer einstweiligen Verfügung: Auch wenn Sie gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen wollen, müssen Sie die Vorgaben zunächst beachten. Wir empfehlen daher, sämtliche Maßnahme sorgfältig zu dokumentieren. Bei Fragen zur Umsetzung können Sie sich an einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wenden.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: 

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/einstweilige-verfuegung/

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-lubberger-lehment-und-volkswagen-ag-kostenlose-ersteinschaetzung-durch-fachanwalt/


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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