Entfristungsklage: Wie Sie sich gegen eine Befristung wehren können!

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Entfristungsklage: Wie Sie sich gegen eine Befristung wehren können!

Eine Entfristungsklage zielt darauf ab, die Rechtmäßigkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags zu überprüfen. Denn selbst wenn ein befristeter Vertrag schriftlich geschlossen wurde, bedeutet es nicht immer, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Beschäftigung nach Ende der Befristung hat. Die rechtlichen Grundlagen hierzu finden sich u.a. im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Ergibt die gerichtliche Überprüfung, dass die Befristung unwirksam ist, einigen sich die Parteien häufig auf die Zahlung einer Abfindung oder einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses.

In diesem Rechtstipp erklären wir, wann eine Entfristungsklage in Betracht kommt und wie ein solches Verfahren vor dem Arbeitsgericht abläuft.


1. Wann ist eine Klage auf Entfristung möglich?

Eine Entfristungsklage kommt immer dann in Frage, wenn Sie Zweifel an der Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrags haben und eine Entfristung des Arbeitsverhältnisses wünschen. Für einen juristischen Laien ist es oftmals schwer zu erkennen, ob eine Befristung wirksam ist, weshalb sich eine Rechtsberatung in jedem Fall lohnt. § 14 TzBfG regelt im Einzelnen, wann Verstöße gegen das Befristungsgesetz vorliegen. Typische Fallkonstellationen, in denen eine Befristung nicht rechtmäßig ist, sollen anhand folgender Beispiele kurz skizziert werden, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist:


  • Arbeitsbeginn vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags
  • Ein Arbeitsvertrag existiert nicht, die Befristung ist nur mündlich vereinbart worden
  • Arbeitsvertrag verändert sich inhaltlich im Laufe der Vertragslaufzeit
  • Mehrere sachgrundlose Befristungen innerhalb von zwei Jahren bei demselben Arbeitgeber
  • sogenannte Kettenbefristungen


Übrigens: Es war das Landesarbeitsgericht Köln, dass auf die Entfristungsklage eines Arbeitnehmers hin entschied, dass die nachträgliche Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch einen nach Beschäftigungsbeginn geschlossenen weiteren Vertrag grundsätzlich nicht sachgrundlos möglich ist! Im Ergebnis führte die unwirksame Befristung dazu, dass der Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen galt.

In der Praxis begegnet uns oft der Sachgrund des vorübergehenden Bedarfs. Eine Befristung rechtfertigt dieser Sachgrund jedoch nicht immer. So kann sich eine Entfristungsklage auch hier lohnen. Sie sollten in jedem Fall eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, wenn etwa der zu vertretende Kollege aus dem Unternehmen ausscheidet oder der vorübergehende Bedarf darauf fußt, dass Sie ständig wechselnde Kollegen vertreten müssen.


2. Wie läuft eine Entfristungsklage ab?

Für die Erhebung der sog. Entfristungsklage haben Sie drei Wochen Zeit. Die Frist beginnt mit dem Ablauf der Befristung (§ 17 TzBfG). Aber auch schon während des befristeten Arbeitsverhältnisses haben Sie die Möglichkeit, die Wirksamkeit der Befristung arbeitsgerichtlich überprüfen zu lassen. Hat es Ihre Entfristungsklage zum Arbeitsgericht geschafft, kommt es regelmäßig innerhalb von zwei bis sechs Wochen zunächst zu einem Gütetermin. Der Gütetermin dient vornehmlich darum, den Rechtsstreit einvernehmlich durch Abschluss eines Vergleichs beizulegen.

Können Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber im Gütetermin nicht einigen, wird ein sog. Kammertermin anberaumt, indem die Sach- und Rechtslage zwischen den Parteien und dem Gericht intensiv erörtert wird. Kann eine Einigung auch im Kammertermin nicht erzielt werden, kommt es zum sog. Spruch des Gerichts. Das Gericht entscheidet in diesem Fall durch ein Urteil. Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitsverträge auf diese Weise entfristet werden!


3. Vorsicht: Kündigungsrisiko!

Auch für den Fall, dass Sie als Arbeitnehmer die Entfristungsklage gewinnen und somit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erstreiten, sollten Sie zuvor gut überlegen, ob sich dieser Kampf perspektivisch für Sie lohnt. Denn wenn Sie in einem sog. Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern beschäftigt sind, kann Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Gerade dieser Aspekt bewegt in der Praxis viele zum Abschluss eines verfahrensbeendenden Vergleichs. Wir beraten Sie hierzu gerne! Nehmen Sie jederzeit Kontakt zu uns auf.


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