Erbenermittlung in der Türkei / Türkiye'deki Mirasçıların Bulunması

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Grundsätzlich haben Erbenempfänger Kontakt zu Erblasser und kommen gleich als Nachlassempfänger in Frage und erhalten ihr Anteil. Jedoch ist nicht immer der Fall. Manchmal wird es erforderlich, bislang nicht festgestellte Erben oder sonstig mögliche Angehörige des Erblassers zu ermitteln.

Das Nachlassgericht oder eingesetzter Nachlasspfleger darf die Ermittlung selbst tätigen. Jedoch ist es auch möglich, diese Ermittlung durch dritten durchzuführen.

Einige Nachlassverfahren, die gem. deutschem Recht ausgeführt sind, betreffen türkischstämmigen. Demzufolge wird eine Erbenermittlung in der Türkei nötig. Um solche grenzüberschreitenden Ermittlungen durchzuführen, braucht man ein verlässiger Partner im Ausland. Als Rechtsanwalt und vereidigter Übersetzer biete ich Ermittlung und Übersetzung von türkischsprachigen Dokumenten an. Hierbei übernehmen wir die Übersetzung und Beurkundung der Vollmacht sowie andere Dokumente, wie Ausweis von Erblasser etc..   Nach der Beauftragung und Einigung über das Honorar fangen wir mit der Erforschung an. Hierbei gesammelte Informationen sowie Dokumente werden weitergeleitet, gegebenenfalls werden diese Dokumente übersetzt, durch Notare und oder Apostille beurkundet und falls notwendig per Post zugestellt. So wird die Ermittlungsarbeit einfach und eigenhändig erledigt. Da wir unsere Arbeit professionell und der Datenschutzregeln gerecht ausführen, benötigen wir eine Bevollmächtigung bzw. Untervollmacht, um diese Tätigkeit in der Türkei rechtmäßig durchzuführen.   


Für weitere Informationen und Kooperation stehen wir jederzeit zur Verfügung.


Rechtsanwalt Doz. Dr. iur. Ercan Yasar

E-Mail: ercanyasar279@gmail.com

Tel/ Whatsapp: 00 90 553 692 02 79      


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