Erbengemeinschaft – so setzen Sie Ihre Interessen durch

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Ansprüche & Strategien für Miterben

Erbengemeinschaften entstehen häufig und sind selten konfliktfrei. Denn in dieser Zwangsgemeinschaft gehört alles allen gemeinsam. Dieses Grundprinzip klingt schlicht und fair, sorgt aber in der Praxis sowohl bei der Verwaltung des Nachlasses, als auch bei dessen Aufteilung unter den Miterben für erhebliches Streitpotenzial. Der folgende Beitrag gibt Ihnen 6 wichtige Tipps aus unserer Beratungspraxis, wie Sie sich in der Erbengemeinschaft behaupten, Konflikte vermeiden oder sie für sich entscheiden.

Ausführliche Informationen zur Erbengemeinschaft sowie anwaltliche Beratung finden Sie auf unserer Kanzleiwebsite: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/erbrecht-nachfolge/erbrecht-erbschaft-testament/erbschaft-erbschein-erbengemeinschaft-abwicklung-eines-erbfalls/erbengemeinschaft.html

Erbteil bestimmen und Erbschein beantragen

Bei Erbengemeinschaften die aufgrund eines Testaments entstanden sind, ist es gelegentlich unklar oder umstritten, wie hoch die einzelnen Erbquoten der Miterben sind – etwa, wenn den einzelnen Erben keine Quoten, sondern bestimmte Vermögenswerte zugewendet wurden. Hier sorgt ein Erbschein für Klarheit, der vom Nachlassgericht ausgestellt wird und die jeweiligen Erbquoten ausweist. Ein gemeinschaftlicher Erbschein kann von jedem einzelnen Erben beantragt werden.

Auskunftsansprüche geltend machen, um den Nachlass festzustellen

Fordern Sie Miterben auf, eine Aufstellung der ihnen bekannten zum Nachlass gehörenden Vermögenswerte zu machen. Einen allgemeinen Auskunftsanspruch gegenüber Miterben haben Sie allerdings nicht. Es kann aber sein, dass sich der Anspruch zum Beispiel daraus ergibt, dass ein Miterbe mit dem Erblasser zusammen wohnte oder er sein Bevollmächtigter war.

Nutzung oder Verkauf von Immobilien regeln

Gehört eine Wohnimmobilie zum Nachlass, sollte die Nutzung durch einen Miterben (gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung) oder die Vermietung an Dritte geregelt werden. 

Wird gemeinschaftlich ein Verkauf angestrebt, sollten zunächst die Rahmenbedingungen (Verkaufspreis, Makler etc.) festgelegt werden. Der Verkauf durch die Erbengemeinschaft stellt eine Verfügung dar, die nur einstimmig erfolgen kann.

Mehrheiten für Verwaltungsmaßnahmen finden

Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses, also z.B. Reparaturen an einer Nachlassimmobilie, können mit einfacher Mehrheit von der Erbengemeinschaft beschlossen werden. Entscheidend sind die Erbquoten, so dass hier häufig verschiedene Allianzen möglich sind.

Nachhaltige Lösung für die Auseinandersetzung suchen

Die Erbengemeinschaft ist nicht für die Ewigkeit bestimmt. Sie soll durch die Aufteilung des Nachlasses auseinandergesetzt werden. Das ist besonders schwierig, wenn der Erblasser im Testament keinen Teilungsplan bestimmt hat. 

In festgefahrenen Erbengemeinschaften, kann man versuchen, die Auseinandersetzung zwangsweise zu betreiben, indem man zum Beispiel die Teilungsversteigerung von Immobilien betreibt, um eine Teilungsklage vorzubereiten. Diese Maßnahmen eigenen sich in der Praxis aber regelmäßig nur als Druckmittel. Letztlich steht am Ende des Konflikts doch stets einen Einigung. Dessen muss man sich unbedingt bewusst sein.

Die Stärken und Schwächen der Miterben kennen und berücksichtigen

Jeder Miterbe hat seine eigenen Interessen. Der braucht dringend Cash, dem anderen geht es ums Prinzip und wieder andere wollen sich einfach um nichts kümmern. Wer es schafft, möglichst frei von eigenen Emotionen, die Stärken und Schwächen der anderen richtig einzuschätzen, wird in der Lage sein, die richtige Strategie und die notwendigen taktischen Mittel dafür zu finden.

Weitere Praxistipps für Miterben in einer zerstrittenen Erbengemeinschaft verrät Ihnen mein Kollege Bernfried Rose im folgenden Video: 

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