Erbschein einziehen lassen

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Ein einmal erteilter Erbschein kann auch wieder eingezogen werden, wenn sich herausstellt, dass dieser unrichtig ist.

Funktion des Erbscheins

An dieser Stelle soll noch einmal die Funktion des Erbscheins in Erinnerung gerufen werden:

Der Erbschein soll den oder die Erben ausweisen. Wird ein Erbschein erteilt, so besteht die Vermutung, dass die Person die dort als Erbe bezeichnet ist, auch der tatsächliche Erbe ist. Dies bedeutet zum Beispiel, dass Schuldner des Erblassers an die im Erbschein aufgeführte Person leisten und damit ihre Schuld erfüllen können. Ebenso kann von der im Erbschein aufgeführten Person Eigentum erlangt werden. 

Wichtig:

Sollte sich später herausstellen, dass der Erbschein unrichtig ist und nicht den richtigen Erben ausweist, so sind die oben genannten Geschäfte davon nicht berührt.

Tatsächlicher Erbe

Der Erbschein stellt nur eine entsprechende Vermutung auf, dass die dort bezeichnete Person der Erbe ist. 

Besteht Streit darüber, wer der tatsächliche Erbe ist, so muss der tatsächliche Erbe über eine Feststellungsklage festgestellt werden. Diese ist in der Regel beim Landgericht einzureichen. Hierfür ist das Nachlassgericht nicht zuständig.

Stellt sich im Verlauf der Feststellungsklage heraus, dass der erteilte Erbschein unrichtig ist und ein anderer zum Erbe berufen ist, so wird das Nachlassgericht den Erbschein einziehen.

Mit entsprechenden Anträgen kann hierauf auch gezielt hingewirkt werden.

Einziehung von Amts wegen

In manchen Fällen ist offensichtlich, dass der Erbschein unrichtig ist. In diesen Fällen wird das Nachlassgericht von sich aus tätig werden und den Erbschein einziehen. Entsprechende Hinweise an das Nachlassgericht bieten sich jedoch auch hier an.

Die Einziehung ist nicht befristet und kann jederzeit erfolgen. Dadurch soll verhindert werden, dass unrichtige Erbscheine im Umlauf sind. Immerhin kann durch den Erbschein wirksam über den Nachlass verfügt werden und dieser bspw. verkauft werden.

Unterschiedliche Gründe für Unrichtigkeit

Die Unrichtigkeit des Erbscheins kann unterschiedliche Gründe haben. Häufig ist der Grund ein unbekannter und daher übergangener Erbe.

Manchmal beruht die Unrichtigkeit auch auf unrichtigen Angaben (der Antragsteller) im Rahmen des Erbscheinverfahrens. Werden hier falsche Angaben gemacht, so kann es auch zu strafrechtlichen Ermittlungen kommen.

Vorgehen bei falschem Erbschein

Ist man von einem falschen Erbschein betroffen und drohen nachteilige Auswirkungen auf den Nachlass, so sollte der Erbschein möglichst schnell aus der Welt geschafft werden.

Ob man sich hierzu direkt an das Nachlassgericht wendet oder sein Erbrecht vor Gericht feststellen lassen muss, hängt stark von den Umständen des Einzelfalls ab.

Je offensichtlicher die Unrichtigkeit des Erbscheins ist, desto eher wird sich ein Vorgehen über das Nachlassgericht anbieten.

Andersherum gilt: Ist der richtige Erbe nicht so einfach zu ermitteln, bietet sich eher die Feststellungsklage an.

Robert Nebel, M.A.

Rechtsanwalt

Licenciado en Derecho



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