Erfährt mein Vermieter von der Privatinsolvenz?

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Die Frage, ob der Vermieter des Schuldners von dessen Privatinsolvenz erfährt, wird im Rahmen der täglichen Beratungspraxis sehr häufig gestellt.

Die Insolvenzverwalterpraxis ist hier nicht einheitlich, so dass diese Frage nicht klar beantwortet werden kann. Nach meiner Erfahrung schreiben nicht alle Insolvenzverwalter ausnahmslos den Vermieter des Schuldners an. In aller Regel wird der Vermieter vom Insolvenzverwalter jedoch angeschrieben, so dass man sich als Schuldner hierauf einstellen sollte.

Grund für die Information des Vermieters über das Insolvenzverfahren ist die Vorschrift des § 109 InsO.

Um zu verhindern, dass der Vermieter etwaige Ansprüche aus dem Wohnraummiet-verhältnis gegenüber der Insolvenzmasse geltend machen kann, existiert eine entsprechende Regelung in § 109 InsO. Diese ermöglicht es dem Insolvenzverwalter ggü. dem Vermieter des Schuldners eine Erklärung abzugeben, wonach der Vermieter etwaige Ansprüche aus dem Mietverhältnis nach Ablauf eines Zeitraums von 3 Monaten nicht mehr ggü. dem Insolvenzverwalter bzw. der Insolvenzmasse geltend gemacht werden können. Allein schon aus Haftungsgründen ist es für den Insolvenzverwalter daher ratsam, den Vermieter über die Insolvenz informieren.

Diese „Freigabe“ des Mietverhältnisses durch den Insolvenzverwalter bedeutet aber nicht, dass der Schuldner als Mieter in den 3 Monaten ab Erklärung des Insolvenzverwalters nach § 109 InsO keine Miete mehr an den Insolvenzverwalter zahlen muss. Dies würde den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen. Daher ist dem Schuldner dringend anzuraten, die Miete fortlaufend pünktlich zu zahlen, da die Insolvenz den Schuldner nicht vor einer Kündigung des Mietverhältnisses aufgrund von Mietrückständen schützt, jedenfalls nicht in Bezug auf Mietrückstände, welche erst nach Insolvenzeröffnung entstanden sind.

Wie auch beim Arbeitgeber ist dem Schuldner daher zu raten, seinen Vermieter im Vorfeld der Insolvenz zu informieren. Eine Kündigung seitens des Vermieters, aufgrund eines Privatinsolvenzverfahrens, ist allerdings nicht möglich.  

Hinweis:

Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar und ersetzt auch keine Rechtsberatung im jeweiligen Einzelfall, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte Materie.


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