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Erfinderrecht: So sichern Sie Ihre Innovation rechtlich ab!

  • 3 Minuten Lesezeit
Erfinderrecht: So sichern Sie Ihre Innovation rechtlich ab!

Sie haben ein neues technisches Produkt oder eine Methode erfunden? Dann sollten Sie sich Ihrer Rechte an der Erfindung bewusst werden. Wie Sie Ihre Erfindung schützen, welche Voraussetzungen für das Schutzrecht erfüllt werden müssen und welche Sonderfälle Sie beachten müssen, lesen Sie in diesem Ratgeber.  

Was regelt das Erfinderrecht? 

Der Erfinder einer Sache hat – sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt – das Recht, die Erfindung vor der Konkurrenz zu schützen (Schutzrecht). Durch die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) kann ein gewerblicher Rechtsschutz in Kraft gesetzt werden. Damit darf allein der Erfinder über die (kommerzielle) Nutzung der Innovation bestimmen. Erfolgt eine Verwendung der Erfindung ohne das Einverständnis des Erfinders, handelt es sich um eine Schutzverletzung, gegen die rechtlich vorgegangen werden kann. 

Erfinderrecht: Voraussetzungen für die Anwendung 

Das Erfinderrecht umfasst verschiedene Innovationen, die – um schutzberechtigt zu sein – jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllen müssen. Es muss sich dabei um eine technische Entwicklung handeln, die eine Neuheit darstellt und auch gewerblich nutzbar ist. Entdeckungen, Kunstwerke und Erfindungen, die gegen die guten Sitten verstoßen, fallen nicht unter das gewerbliche Schutzrecht. Einen Sonderfall stellen außerdem Innovationen dar, die im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses erfunden wurden.  

Sonderfall der Arbeitnehmererfindungen 

Erfindungen, die von den Beschäftigten eines Unternehmens entwickelt wurden, werden als Arbeitnehmererfindungen bezeichnet. Sie sind im Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG) geregelt. 

Dort wird zwischen Diensterfindung und freier Erfindung unterschieden – inwiefern steht die Innovation im Zusammenhang mit dem Unternehmen? Aus dieser Unterscheidung ergeben sich eventuelle Rechte und Pflichten des Arbeitgebers. Wenn das Unternehmen die Erfindung wirtschaftlich verwenden kann, steht dem angestellten Erfinder möglicherweise eine Erfindervergütung zu.  

Unterschied zwischen Erfinderrecht und Urheberrecht 

Während das Erfinderrecht bei technischen, gewerblich nutzbaren Neuheiten greift, betrifft das Urheberrecht Ergebnisse persönlicher geistiger Schöpfung. Darunter fallen Werke wie z. B. Texte, Bilder oder Musikstücke.  

Die Rechte liegen grundsätzlich beim Urheber. Um ein solches Werk verwenden zu dürfen, ist die Erlaubnis des Urhebers bzw. das Nutzungsrecht nötig, sonst handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Das Urheberrecht gilt, ohne dass ein gewerbliches Schutzrecht – wie durch ein Patent – angemeldet wird.  

Erfinderrecht: Gewerblicher Schutz vor fremder Verwendung 

Um eine Erfindung vor unerlaubter Nutzung zu schützen, kann von den gewerblichen Schutzrechten Gebrauch gemacht werden. Dazu ist eine Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt nötig. Patentfähige Erfindungen und Entwicklungen können auf diese Weise durch ein (zeitlich befristetes) Nutzungsmonopol geschützt werden. Je nach Art der Erfindung kann diese auch als Gebrauchsmuster, eingetragenes Design, Marke oder auch Topografie registriert werden. Wofür Patente und Gebrauchsmuster erteilt werden können, ist im Patentgesetz (PatG) und im Gebrauchsmustergesetz (GebrMG) definiert.  

Tipp: Sie haben eine Erfindung entwickelt und wollen vom gewerblichen Schutzrecht Gebrauch machen? Um die Patentfähigkeit Ihrer Innovation erfolgreich zu vermitteln, ist eine rechtliche Beratung vor der Antragstellung dringend zu empfehlen. Finden Sie jetzt einen geeigneten Anwalt für Erfinderrecht. Finden Sie jetzt einen geeigneten Anwalt für Erfinderrecht

Erfinderrecht: Was kann man bei einer Schutzrechtsverletzung tun? 

Wurde Ihre gewerblich geschützte Erfindung ohne Ihr Einverständnis verwendet, verletzt diese Handlung das Schutzrecht Ihrer Innovation. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, auf eine Schutzrechtsverletzung zu reagieren: So können Sie, anstatt gerichtlich gegen die Verwendung vorzugehen, auch eine Lizenz für die Nutzung vergeben. Ein Anwalt für Erfinderrecht berät Sie kompetent, welche Optionen – wie z. B. Abmahnung, einstweilige Verfügung, Anzeige – in Ihrem Fall möglich sind und wie aussichtsreich diese sind.  

Wird Ihnen vorgeworfen, ein Schutzrecht verletzt zu haben? Rechtliche Schritte wie Abmahnungen und Anzeigen erfordern schnelles Reagieren. Eine kompetente Rechtsberatung ist dafür unverzichtbar. Finden Sie jetzt den geeigneten Rechtsanwalt für Erfinderrecht!

(LES) 

Foto(s): ©Adobe Stock/ipopba

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