Erfolge für Anleger als stiller Gesellschafter, Genussrechtsinhaber, Thomas Lloyd Fonds - Anleger fürchten um Ihr Geld

  • 2 Minuten Lesezeit

Gerichte bestätigen Rückzahlungsansprüche und Schadensersatz.

Die Thomas Lloyd Gruppe steht seit einer geraumen Zeit unter Beschuss von Presse und Medien. Es existieren zahlreiche Berichte u.a. vom Handelsblatt in einem Beitrag vom 09.07.2019 über die Thomas Lloyd Gruppe und Anlagen bei der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH und der Thomas Lloyd Investments GmbH (Österreich). 

Zahlreiche Anleger haben sich an Thomas Lloyd Fonds,  sei es als stiller Gesellschafter oder mit Genussrechten beteiligt.

Nicht selten wurden diese Beteiligungen als  „Private Placement „ ohne einen durch die Bafin ( Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ) genehmigten Prospekt vertrieben.

Solche stille Beteiligung mit qualifizierter Rangrücktrittklausel beinhalten die Potenzierung der Risiken für Anleger.

Der BGH hat zwischenzeitlich in einem Urteil entschieden, dass qualifizierte Rangrücktrittsklauseln auch in Verträgen mit Gesellschaftern gegen das Transparenzgebot verstoßen und deshalb unwirksam sind.

Es existieren zahlreiche positive Entscheidungen von Berufungsgerichten , die die Auszahlungsansprüche den von unserer Kanzlei vertretenen Anlegern zugesprochen haben.

Anlegern, die ihr Geld in eine Nachrangige Namens-Teilschuldverschreibung mit fester Verzinsung bei der Cleantech Infrastruktur GmbH investiert haben, ist anzuraten, sich anwaltlichen Rat von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einzuholen.

Unsere langjährige Praxiserfahrung seit über 18 Jahren und Spezialisierung auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts versetzt uns in die Lage Problemstellungen schnell zu erfassen, praxisnahe Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten optimal zu vertreten und deren Ansprüche durchzusetzen bzw. abzuwehren.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir schwerpunktmäßig in allen Fragen des Bank-, Wertpapier- sowie des Kapitalanlagerechts tätig. Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden die Bereiche Immobilienrechts und des Bau- und Architektenrechts sowie des Erbrechts und der Anwaltshaftung.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in Massenschadensfällen des Anlagebetrugs oder betrügerischer Schneeballsystemen, Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets – von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen.

Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Bankrecht | Kapitalanlagerecht | Bau- und Architektenrecht | Immobilienrecht | Anwaltshaftung | Erbrecht

Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: info@ksr-law.de


Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall und Sie profitieren von unseren Thomas Lloyd Erfahrungen.

Werden Sie ein Teil unserer erfolgreichen Anlegergemeinschaft!

Foto(s): Siegfried Reulein


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Siegfried Reulein

Beiträge zum Thema