Erfolgreich Google-Bewertung löschen – wie geht das?

  • 4 Minuten Lesezeit

In den letzten Jahren hat Google die eigene Bewertungsfunktion immer stärker in den Mittelpunkt gestellt. So hat die Anzahl der (positiven) Bewertungen Einfluss auf das Google-Ranking. 

Gut bewertete Unternehmen tauchen damit höher in der organischen Suche auf als Unternehmen ohne oder mit überwiegend schlechten Bewertungen. Außerdem hat Google die Bewertungen optisch immer stärker in das Sichtfeld des Suchergebnisses gerückt. Wer also die Adresse zu einem Unternehmen sucht, sieht zentral im Sichtfeld die Google-Bewertungen. Das gilt sogar noch stärker in der immer wichtiger werdenden Darstellungen auf dem Handy.

Sind Google-Bewertungen wichtig für Kunden?

Kunden lassen sich sehr stark durch negative Bewertungen beeinflussen. Positive Bewertungen stärken das Bild der Kunden von einem Unternehmen erheblich. Ein potentieller Kunde macht seine Entscheidungen im Zweifel in nicht unerheblicher Weise von der Reputation des Unternehmens abhängig.

Wie löschen Sie eine Google-Bewertung?

Viele Unternehmer versuchen selber Google-Bewertungen zu löschen, indem sie die negativen Bewertungen bei Google als Richtlinienverstoß melden und hoffen damit das Problem zu lösen. Die Löschquote ist auf diesem Weg extrem gering. 

Das einzige. was damit erreicht wird, ist dass sich später eingeschaltete professionelle Hilfe schwerer damit tut, Löschungen durchzusetzen, weil Google sich gegebenenfalls darauf beruft, dass der Prüfprozess bereits durchlaufen wurde.

Wie lassen Sie erfolgreich Google-Bewertungen löschen?

Wer wirklich erfolgreich Bewertungen gelöscht wissen will, kommt an professioneller Hilfe nicht vorbei. Ein Anwaltsbriefkopf und die Kenntnis der internen Abläufe bei Google sowie die Kenntnis der Rechtslage sind entscheidende Kriterien, um negative Bewertungen auch in größeren Stückzahlen erfolgreich löschen zu lassen.

Gibt es eine Obergrenze von Google-Bewertungen, die gelöscht werden können?

Die Anwälte der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte haben für diverse Mandanten aus diversen Branchen von einer Bewertung bis mehreren Dutzend Bewertungen Löschungen erfolgreich durchsetzen können. Die Durchsetzung gelang – dank guter Argumente und entsprechender Hartnäckigkeit – bisher sogar, ohne gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen.

Werden negative Bewertungen einfach wieder online gestellt?

Viele Mandanten sorgen sich, dass nach erfolgreicher Löschung gelöschte Bewertungen durch die Bewerter wieder neu eingestellt werden. Das geschieht nach unserer Erfahrung nicht. 

  • Zum einen erfahren die Bewerter regelmäßig, wenn eine Anwaltskanzlei eingeschaltet wurde und fürchten – nicht zu Unrecht – auch eine direkte Inanspruchnahme. 
  • Zum anderen wissen die Bewerter, dass ihre Bewertung einfach erneut gelöscht werden wird, zumal nach den Google-Richtlinien Mehrfachbewertungen nicht gestattet sind. Es ist also nicht erlaubt, ein bereits bewertetes Unternehmen erneut zu bewerten. 
  • Auch verstößt es gegen die Nutzungsbedingungen eine neue Bewertung unter einem anderen Kundenkonto abzugeben: „Ihre Inhalte sollten Ihre wirklichen Erfahrungen am jeweiligen Ort widerspiegeln und nicht nur gepostet werden, um die Bewertung zu manipulieren. Veröffentlichen Sie keine gefälschten Inhalte, posten Sie nicht mehrmals dieselben Inhalte und erstellen Sie nicht in mehreren Konten Inhalte für denselben Ort“.

Wie viele Bewertungen konnten Dr. Wachs Rechtsanwälte von Google bereits löschen?

Wir führen keine klassische Statistik, aber die Zahl ist über die letzten 10 Jahre sicher vierstellig. Für manchen Unternehmen löschen wir nur 1 bis 4 Bewertungen; für andere gern auch mal ein Dutzend oder mehr. Wir haben eine Löschquote von über 80 %.

Warum sollten Google-Bewertungen jetzt gelöscht werden?

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte rät dringend, wenn negative Bewertungen vorhanden sind, diese unmittelbar angreifen zu lassen. Zum einen fordern negative Bewertungen nach unserer Erfahrung weiter negative Bewertungen heraus – ähnlich des Bildes der Telefonzelle. Wenn erst die Tür beschmiert ist, reißt der Zweite das Telefonbuch heraus usw.

Zum anderen lässt sich aktuell eine gute Zeit Bewertungen löschen. Unsere Löschquote von über 80 % ist ein klarer Indikator, dass jetzt die Zeit zum Handeln gekommen ist. Es darf nicht vergessen werden, dass Google ein potentes Unternehmen ist, und dies natürlich die Hürden erhöhen kann, sodass mehr gerichtliche Verfahren erforderlich werden, um Löschungen durchzusetzen. Was wiederum Kosten und Risiken bedeutet. 

Andererseits gilt: Was gelöscht ist, ist gelöscht. Sollte also Google seine Standards ändern, sind die Unternehmen im Vorteil, welche unsachgemäße Bewertungen bereits löschen ließen.

Wie ist die Rechtslage zur Löschung von Google-Bewertungen?

Es ist den meisten Ratsuchenden bekannt, dass grundsätzlich nur unwahre Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen gelöscht werden können. Die Kunst besteht daher unter anderem darin, bei dem Angriff einer Bewertung auch dann einen Tatsachenkern herauszuarbeiten, obwohl es sich auch um eine Meinungsäußerung handeln könnte.

Wie sieht eine Kontaktaufnahme mit Dr. Wachs Rechtsanwälten aus, um eine Google-Bewertung löschen zu lassen?

Im ersten Schritt können Sie mit dem Kanzleigründer und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht im Rahmen einer kurze kostenlose Ersteinschätzung über Ihren Fall sprechen. 

In diesem Gespräch werden die Bewertungen auf Angreifbarkeit hin untersucht. Danach senden wir Ihnen ein individuelles Angebot zu, in dem wir Sie über die Kosten aufklaren. Wenn Sie dann unsere Tätigkeit wünschen, entstehen die zuvor mitgeteilten Kosten.

Gern beraten wir auch Sie entsprechend, ob und wie eine Google-Bewertung zu löschen ist. Unsere Kontaktdaten finden Sie in dem Kasten neben diesem Artikel.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten