Ergänzung zu dem Bericht über VAUG e.V.

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Vor kurzem habe ich unter https://www.anwalt.de/rechtstipps/vaug-ev-in-koeln-der-frisch-gebackene-abmahnverein_082262.html den Bericht „VAUG e.V. in Köln – der frisch gebackene Abmahnverein“ veröffentlicht. Es gibt erhellende Ergänzungen zu machen:

Laut Vereinsregister beim Amtsgericht Köln, VR 18858, sind Vorstandsmitglieder des Vereins:

a) Allgemeine Vertretungsregelung:

Die beiden Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.

b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:

Vorstand: Kunter, Markus, Leverkusen, *27.07.1973

Vorstand: Wies, Daniel, Niederkassel, *09.03.1984

Über Herrn „Markus Kunter, Leverkusen“ findet man im Internet über die Google-Suche folgende Webseite mit mehr als aussagekräftiger URL (bitte die Domain lesen!): http://www.abmahnung-falschparker.de/index.php?id=19

Welche Leistungen die DiPa Dienstleistungen für Parkplatzbesitzer UG (haftungsbeschränkt), Handelsregister: Amtsgericht Köln, HRB Nr. 75885, konkret angeboten hat, ist dieser Webseite nicht (mehr) zu entnehmen. Eine Vermutung liegt nahe: Diese Gesellschaft wollte abmahnen – oder warum lautet die Domain „www.abmahnung-falschparker.de“?

Geschäftsführer dieser DiPa Dienstleistungen für Parkplatzbesitzer UG (haftungsbeschränkt) war laut Gemeinsamem Registerportal der Länder, Neueintragung vom 04.07.2012, ebenfalls Kunter, Markus, Leverkusen, *27.07.1973.

Laut Gemeinsamem Registerportal der Länder ist diese Gesellschaft „DiPa Dienstleistungen für Parkplatzbesitzer UG (haftungsbeschränkt)“ am 15.09.2014 nach § 394 Abs. 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht worden.

Daraus kann man durchaus gewisse Schlussfolgerungen ziehen. Wir werden die weitere Entwicklung des VAUG e.V. jedenfalls aufmerksam verfolgen.

Falls Sie eine Abmahnung vom VAUG e.V. erhalten haben, unterzeichnen Sie nicht voreilig die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung und zahlen Sie nicht voreilig den geforderten Betrag von 250 EUR zzgl. 19 % MwSt.

Für ein unverbindliches und kostenloses* Informationsgespräch (Telefonat) stehen wir gerne zur Verfügung. Wir klären Sie darin über unsere Erfahrungen und die geeignete Strategie im Umgang mit Ihrer Abmahnung auf. Rufen Sie unverbindlich an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

[* Mit Ausnahme der gegebenenfalls anfallenden Telefongebühren Ihres Anbieters. Keine individuelle Rechtsberatung im Erstgespräch!]

RA Thomas Traub



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