Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. (vbkfw) mahnt ab

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Uns liegt eine Abmahnung des o. g. Verbands vor.

Der Vorwurf lautet, dass Fahrzeuge auf der Plattform von „mobile.de” als private Angebote inseriert wurden, obwohl es sich um gewerbliche Angebote gehandelt haben soll. 

Der Verband verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und fügt einen – unserer Auffassung nach viel zu weitreichenden – Entwurf einer Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe von 5.000 EUR bei. 

Weiter verlangt der Verband Aufwendungsersatz i. H. v. 249,00 EUR zzgl. 19 % MwSt., also 296,31 EUR brutto. 

Unsere Empfehlungen:

  • Wichtig ist zunächst: Ignorieren Sie eine Abmahnung nicht und nehmen Sie die Ihnen gesetzte Frist ernst!
  • Unterschreiben Sie niemals voreilig und ohne anwaltliche Prüfung eine vorformulierte Unterlassungserklärung! Soweit tatsächlich ein Verstoß vorliegen sollte, muss im Einzelfall abgewogen werden, ob und inwieweit eine Unterlassungserklärung abgegeben wird. Kein Fall ist wie der andere!

Die Risiken einer Unterlassungserklärung können von einem Rechtslaien nur schwer eingeschätzt werden, geben Sie auch niemals sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet ab, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben.

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verpflichtet Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner, bereits kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten können daher zu erheblichen Vertragsstrafen führen. Ein fachkundiger Anwalt kann hier das Beste für Sie herausholen!

Nutzen Sie deshalb unser Angebot zu einem kostenlosen* Informationstelefonat und profitieren Sie von unserer Kompetenz. Wir klären Sie darin über unsere Erfahrungen und die geeignete Strategie im Umgang mit Ihrer Abmahnung auf.

RA Thomas Traub

Rufen Sie unverbindlich an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

[* Mit Ausnahme der ggf. anfallenden Telefongebühren Ihres Anbieters. Eine individuelle Rechtsberatung findet im Rahmen des Erstgesprächs nicht statt.]



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